Kategorien
Antrag

Kurzfristig mehr Effizienz bei der Personalgewinnung der Stadtverwaltung

Kurzfristig mehr Effizienz bei der Personalgewinnung der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Dezernent*innen, sehr geehrter Herr Besmer,

der nachfolgende Antrag befasst sich mit möglichen Effizienzsteigerungen in der Personalgewinnung der Stadtverwaltung Dinslaken. Da dieser Antrag in einigen Punkten die Organisations- und Personalhoheit der Bürgermeisterin bzw. der Stadtverwaltung betrifft, bitten die antragstellenden Fraktionen darum, die folgenden Punkte explizit als Vorschläge und lösungsorientierten Appell zu verstehen. Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, in der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu berichten, welche Vorschläge die Stadtverwaltung umsetzen möchte, welche eigenen Anpassungen die Stadtverwaltung vorsieht und bei welchen Punkten es möglicherweise zu Entscheidungen des Stadtrates kommen sollte.

Hiermit beantragen die Fraktionen AWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken, der FA und der HA empfehlen, der Rat beschließt, dass die Stadtverwaltung folgende Punkte auf eine mögliche Umsetzung prüft und sich eigeninitiativ um deren Umsetzung bemüht:

Zum Antrag
Kategorien
Antrag

Altweiber auf dem Altmarkt

Altweiber auf dem Altmarkt

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • zu veranlassen, dass die DIN-EVENT GmbH eine eintrittsfreie Veranstaltung für alle Närrinnen und Narren auf dem Altmarkt Dinslaken anbietet bzw. eine Agentur mit der Durchführung beauftragt, auf der an Weiberfastnacht ab 11 Uhr 11 Karneval gefeiert werden kann.
  • die geplante Veranstaltung in der KTH unentgeltlich zugänglich zu machen.
  • zu prüfen und mitzuteilen, inwieweit die Einnahmen aus dem Getränkeverkauf auf dem Altmarkt an Altweiber in den letzten Jahren kostendeckend waren.
  • zu prüfen und mitzuteilen, welche Gewinnerwartung die DIN-EVENT GmbH für die geplante Feier an Altweiber in der KTH erwartet und mit welcher Summe die Gesamtkosten veranschlagt werden.

Begründung:

Helau, Hurra und Prösterchen! Nach den vielen Entbehrungen und dem Feierverzicht der Jahre 2021 und 2022 freuen sich hunderte Narren und insbesondere die Närrinnen, an Altweiber wieder ausgelassen auf dem Altmarkt zu feiern. Am 18.12. kam dann plötzlich die Pressemeldung, dass die beliebte Veranstaltung „im kommenden Jahr eine innovative Veränderung erfahren“ soll. Muss ja nichts Schlechtes heißen, daher kam erstmal Spannung auf, was das wohl bedeutet. Gibt es nach Peter Wackel im letzten Jahr gar (Hüft)Goldigen Besuch? Kehrt Onkel Jürgen aus dem Ruhestand zurück? Beim Weiterlesen der Meldung, dass die Altmarktsause entfällt, erfolgte leider schnell die Ernüchterung (dabei gab es heute Morgen doch noch gar keinen Eierlikör). Gepaart mit der Verwunderung darüber, dass die alternative Location, die „Halle für Alle“, nun auch noch das „Wohnzimmer der Stadt“ ist. Mit karnevalistischem Ambiente.

OK, eine „Halle für Alle“ wäre in dem Zusammenhang auch eher unpassend bei 11 € Eintritt. Das „Wohnzimmer“ allerdings auch. Oder hat jemand schonmal Eintritt in sein Wohnzimmer genommen? Und Kamin sauber machen, Sofas zur Seite räumen, die Teppiche einrollen macht auch keinen Bock. Muss ja auch alles wieder zurück nachher. Keine gute Idee also!

Leider war das längst nicht alles: „Wir starten in den Karneval, so wie es sich gehört“ heißt es seitens der DIN-EVENT GmbH.“ Gleich danach die Info, dass die Sause für Damen um 18 Uhr beginnt und ab 20 Uhr auch die Herren willkommen sind. Spätestens hier bleibt einem der Eierlikör im Halse kleben, der mittlerweile doch zur Beruhigung eingeschenkt wurde. Haben die Verantwortlichen jemals Karneval gefeiert oder sich wenigstens in den regionalen Stadtgesellschaften umgehört? Dieser Tag beginnt traditionell (spätestens) um 11 Uhr 11. Auf den zentralen Plätzen der Dörfer und Städte, vielerorts wie auch in Dinslaken mit dem Sturm auf das Rathaus. Und dann geht´s richtig los – Karnevalsmusik, Küsschen hier und da, vlt. ein Sektchen und ein paar Klopfer. Insofern überrascht es ziemlich, dass in diesem Jahr keine Party auf dem Altmarkt, aber ab 18 Uhr in der KTH geplant ist.

Das spar ich mir lieber

Wir fragen uns, welche Zielgruppe damit angesprochen werden soll. Die meisten der feierfreudigen Damen (und natürlich auch Herren) werden ab 11 Uhr 11 Uhr eher auf die Plätze der umliegenden Städte ausweichen und um 18 Uhr vermutlich nur noch vereinzelt den Weg in die KTH finden. Die bereits erwähnten 11 € Eintritt sind außerdem so hoch veranschlagt, dass nur ein bestimmter Personenkreis die Veranstaltung besuchen kann. Für Familien mit Kindern, die sich an Altweiber sonst auch zahlreich auf dem Altmarkt einfinden, ist das alles sowieso nichts. Unrealistischer Preis, eine geschlossene Veranstaltung. Keine gute Idee also! Und was ist mit den Schüler:innen? Die werden erst recht nicht kommen, denn sie müssen doch jeden Cent für ihre Abschlussfeier in der KTH zur Seite legen. Und haben voraussichtlich wenig Bock, in eine Party zu investieren, die mit möglicherweise sehr wenigen ausgesuchten Personen auch echt lahm werden kann.

Oder ist das Kalkül? War die fünfte Jahreszeit bisher für alle Mitbürger:innen kostenlos (abgesehen vom Getränkekauf auf dem Altmarkt, der letztes Jahr schon ganz gut zu Buche schlug), kann nun endlich die solvente Elite in der KTH feiern – und zwar in Ruhe. Passt zwar nicht zu Dinslaken, das sich selbst als Karnevalsstadt sieht, aber offenbar gut in die Finanzplanung der DIN-EVENT GmbH.

Schade, dass letztere erst zum Jahresende 2023 mit dieser Neuigkeit um die Ecke gekommen ist. Müsste doch schon etwas länger feststehen, dass dieses Jahr kein Schlagerstern(chen) gebucht wurde. Schließlich ist die Session längst gestartet und die Terminkalender sind voll. Wäre der Plan einer „innovativen Veränderung“ eher bekannt gewesen, hätten sich vielleicht andere Veranstalter oder Vereine gefunden, um die Party am Altmarkt auf die Beine zu stellen. Oder fürchtet die DIN-EVENT GmbH womöglich die Konkurrenz, die dann einen Teil des Kuchens abbekommen hätte? In diesem Zusammenhang sollten wir nicht unerwähnt lassen, dass die Stadt ihre Tochter mit 2 Mio. Euro im Jahr subventioniert. Wo, wenn nicht an Karneval wäre ein Teil davon besser angelegt, um Jung und Alt eine gemeinsame Sause und eine närrische Zeit, umsonst und draußen, zu ermöglichen? Sich stattdessen am feierwilligen Volk zu bereichern, wirft kein gutes Licht auf Dinslaken und fördert nicht gerade die Außendarstellung. Keine gute Idee also!

Ein dreifaches Helau der Wirtschaft

Auch mit Blick auf die „Wirtschaftsförderung“ und die „Wirtschaftsförderung“ stellt sich schon vorab ein Katergefühl ein. Haben die umliegenden Gastronomen immer von der Veranstaltung auf dem Altmarkt profitieren können und nach dem Ende derselbigen noch den ein oder anderen Taler umgesetzt, ist jetzt die bereits erwähnte Konkurrenzsituation geschaffen worden. Das „Wirtschaften“ der DIN-EVENT GmbH scheint wichtiger als die „Wirtschaften“ bzw. deren „Wirtschaften“ zu sein.

Beeilung bitte

Es ist im Interesse aller lokalen Karnevalsgesellschaften, deren Freundinnen und der närrischen Dinslakenerinnen unerlässlich, dass die DIN-EVENT GmbH ein Programm auf dem Altmarkt anbietet bzw. eine Agentur mit der Durchführung beauftragt. Achtung: Es ist nicht mehr viel Zeit für die Planung! Daher sei die Frage erlaubt, wie oft eigentlich schon Jörg Bausch in diesem Jahr in Dinslaken gespielt hat. #ganugroßeskino
Wie im letzten Jahr kann das Mitbringen von Glasflaschen untersagt werden, um mit dem Getränkeverkauf vor Ort die anfallenden Kosten zu reduzieren. Die Preise für Getränke und Speisen müssen natürlich marktüblich sein.

Schluss jetzt

Muss es, warum auch immer, zusätzlich noch die Party in der „Halle für Alle“ – ach ne, in unserem neuen „Wohnzimmer“ – geben, sollte der Eintritt am Abend auch hier kostenfrei sein. Mal abgesehen davon, dass Karneval an Weiberfastnacht auf die Straße und in die Kneipen gehört.

Kategorien
Antrag

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI beantragen zur Vorlage-Nr. 1056/2023, der Ausschuss für Bürger:innenbeteiligung, öffentliche Ordnung und Sicherheit möge empfehlen, der Rat möge Folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter den folgend genannten Prämissen ein Konzept zur Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten in Dinslaken zu erstellen und dieses dem zuständigen Ausschuss und dem Stadtrat zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die am Bürger:innenrat Teilnehmenden sollen einen Querschnitt der Stadtbevölkerung darstellen, also ein kleines Spiegelbild Dinslakens repräsentieren. Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund der Teilnehmenden müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.
  2. Mögliche Mitglieder des jeweiligen Bürger:innenrates werden per Losverfahren/Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister bestimmt. Dabei sollen alle Einwohner:innen der Stadt Dinslaken, wenn möglich ab einem Alter von 14 Jahren, mindestens aber ab 16 Jahren, berücksichtigt werden. Diese werden von der jeweiligen Institution, die mit der Durchführung des Bürger:innenrates beauftragt ist mit einer Einladung angeschrieben. Nach schriftlicher Zusage zur Teilnahme der Eingeladenen werden diese in weitere Lostöpfe nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund unterteilt und entsprechend der Anforderung, dass der Bürger:innenrat einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen soll, ausgelost. Eine Teilnahme am Bürger:innenrat kann selbstverständlich abgelehnt werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der Stadt sowie Träger:innen politischer Ämter und Mandate. Dies beinhaltet auch Funktionär:innen der Ortsverbände der jeweiligen Parteien.
  3. Die Teilnehmenden sollen seitens der Stadt so unterstützt werden, dass es ihnen möglich ist, bei den Bürger:innenratssitzungen anwesend zu sein. So muss es auch möglich sein, sich online an den Sitzungen beteiligen zu können und ggf. Dolmetscher:innen und Unterstützung für Analphabeten bereitzustellen. Des Weiteren müssen seitens der Stadt finanzielle Unterstützungen für die jeweiligen Sitzungstage angeboten werden, wenn es um die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen geht. Es ist zwingend notwendig, dass der Veranstaltungsort barrierefrei ist.
  4. Der Bürger:innenrat wird durch eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation begleitet, die weder Teil der Verwaltung noch der Kommunalpolitik ist.
  5. Die Verwaltung hat alle Teilnehmenden zum jeweiligen Thema mit umfassenden und verständlichen Informationen zu versorgen. Neben der Moderation kommen dafür Expertinnen zum Einsatz, die auch außerhalb der Verwaltung stehen (Fachleute, Bürgerinitiativen etc.).
  6. Dem Bürger:innenrat muss ausreichend Zeit für Wissenserwerb und Austausch zur Verfügung stehen. Er ist verpflichtet, sich hierfür mit Bürgerinitiativen und anderen Interessensvertretungen aus der Stadtgesellschaft auszutauschen.
  7. Das Thema des jeweiligen Bürger:innenrats sollte von hohem öffentlichem Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken und klar eingegrenzt sein. Was von hohem öffentlichem Interesse ist, muss noch genauer definiert werden. Aus diesem Grund wird ein erster Bürger:innenrat ins Leben gerufen, der sich genau mit dieser Definition und einer ersten Themenfestlegung beschäftigt. Die identifizierten Themen sollen als Orientierung für alle zukünftigen Themen der Bürger:innenräte in Dinslaken dienen, wobei neue Themen durch diese initiale Themenliste nicht ausgeschlossen werden.
  8. Ziel eines jeden Bürger:innenrates ist es, ein Bürger:innengutachten zu erarbeiten. Dieses dient als Empfehlung für Politik und Verwaltung im weiteren Gang der politischen Beschlussfassung.
  9. Die Verwaltung wird verpflichtet, den Teilnehmenden des Bürger:innenrates, der Politik und der Öffentlichkeit regelmäßig einen Umsetzungsbericht des jeweiligen Themas vorzulegen. Darin wird dargestellt, welche Empfehlungen des Bürger:innenrates wie umgesetzt wurden oder werden.
  10. Wird die Empfehlung, die im Bürger:innengutachten hervorgebracht worden ist, von Politik/Verwaltung abgelehnt, so ist dies ausführlich und schriftlich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Verwaltung und Politik zu begründen. Die Fraktionen haben im Falle der Ablehnung die Pflicht, diese ausführlich in schriftlicher Form zu begründen und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu informieren.
  11. Der Bürger:innenrat tagt nicht-öffentlich. Er unterrichtet jedoch regelmäßig Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die Zwischenergebnisse. Das fertige Bürger:innengutachten ist dann der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen.
  12. Um die Qualität sicherzustellen, soll die Arbeit des Bürger:innenrates wissenschaftlich evaluiert werden.
  13. Die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind im nächsten Haushaltsplan bereitzustellen.
  14. Bürger:innenräte ersetzen nicht die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren wie sie beispielsweise beim Bauleitplanverfahren rechtlich verankert sind. Bürger:innenräte ersetzen auch nicht die Instrumente der direkten Demokratie wie Bürger:innenbegehren, Bürger:innenentscheid und Ratsbürger:innnenentscheid. Es ist jedoch möglich, Bürger:innenräte mit den verbindlichen Verfahren direkter Demokratie zu verknüpfen, um allen Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, über Bürger:innenratsempfehlungen in einem Bürger:innenentscheid abzustimmen.

Begründung:

In ganz Deutschland beschäftigen sich unterschiedliche Akteure mit der Frage, wie Bürger:innenbeteiligung auf kommunaler Ebene verankert werden kann. Dieser Antrag basiert sehr eng auf den Vorschlägen von „Mehr Demokratie e. V.“ (www.buergerrat.de).

In Dinslaken existiert momentan kein standardisiertes Verfahren für nicht rechtlich vorgegebene Bürger:innenbeteiligungen. Es ist demnach dringend geboten, ein einheitliches Verfahren festzulegen. Somit ist von Beginn des Bürger:innenbeteiligungsverfahrens klar, wie dieses abläuft und wie mit dem Ergebnis verfahren wird.

Es sollen alle Bürger:innen eingebunden werden. Das Phänomen, dass sich bestimmte soziale Gruppen wenig politisch beteiligen, wird vermindert. Das Verfahren muss transparent und eine hohe Resistenz gegenüber Lobbyeinflüssen aufweisen. Die Diskussionen sollen fair und faktenbasiert verlaufen. Im Gegensatz zu den sozialen Netzen haben Hass und Manipulation kaum eine Chance, wenn sich Menschen einander direkt begegnen. Dabei soll ein Gefühl der Selbstwirksamkeit entstehen, was ein gutes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Extremismus darstellt. Auch die Stimme der Menschen, denen sonst kaum Gehör geschenkt wird, erhält so Gewicht.

Aus diesem und den folgenden Gründen beantragen die oben genannten Fraktionen die Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten für die Stadt Dinslaken.

Zu 1) Die Teilnehmenden müssen per Losverfahren bestimmt werden und im Kleinen die Dinslakener Stadtgesellschaft abbilden. So wird der Kreis der Teilnehmenden deutlich vielfältiger. Bei bisherigen lokalen Bürger:innenbeteiligungsverfahren waren etliche gesellschaftliche Gruppen deutlich unterrepräsentiert bis gar nicht vorhanden. Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungswerte und Lebensumstände können Problemstellungen in Bürger:innenräten auch aus ganz anderen Blickrichtungen betrachtet werden.

Zu 2) Um wirklich jeder Person eine Teilnahme und Mitarbeit zu ermöglichen, setzt es zwingend voraus, dass seitens der Stadt entsprechende Unterstützungshilfen gewährt werden.

Zu 3) Eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation ermöglicht eine ehrliche und ergebnisoffene Diskussion. Sie unterstützt den Bürger:innenrat bei der Formulierung und Ausarbeitung des Bürger:innengutachtens und moderiert zwischen Bürg:innenerrat und Expert:innen.

Zu 4) Die Aufgabe der Verwaltung ist es, dem Bürger:innenrat Expert:innen für das jeweilige Thema vorzuschlagen, damit der Bürger:innenrat sich über das Pro und Kontra der jeweiligen Entscheidungssituation ausführlich informieren kann.

Zu 5) Es ist notwendig, dass dem Bürger:innenrat ausreichend Zeit gegeben wird.

Zu 6) Wichtig ist, dass es eine klare Abgrenzung gibt, wann ein themenbezogener Bürger:innenrat eingerichtet wird. Es muss festgelegt werden, ab wann ein hohes öffentliches Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken vorliegt. Dazu wird vorgeschlagen, dass sich der erste Dinslakener Bürger:innenrat genau mit dieser Frage beschäftigt und versucht, eine Systematik zu erarbeiten.

Zu 7) Das Bürger:innengutachten ist eine Empfehlung an Verwaltung und Politik. Teilnehmende der Bürger:innenräte sind nicht vom Volk gewählte Vertretungen und somit ist die Empfehlung formal unverbindlich. Jedoch ist ein Bürger:innengutachten, das von einem Querschnitt der Dinslakener Gesellschaft erarbeitet worden ist, ein schwergewichtiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung des Rates und der Öffentlichkeit.

Zu 8 und 9) Um die Wirkung des Bürger:innengutachtens und seine Bedeutung zu erhöhen, wird zum einen die Verwaltung verpflichtet, einen Umsetzungsbericht in regelmäßigen Abständen vorzulegen und zu veröffentlichen. Zum anderen werden Verwaltung und Politik verpflichtet, bei Ablehnung der Empfehlung des jeweiligen Bürger:innengutachtens, diese öffentlich, ausführlich und schriftlich zu begründen.

Zu 10) Der Bürger:innenrat soll frei und offen, ohne Einfluss Dritter, über das jeweilige Problem diskutieren, beraten und Empfehlungen entwickeln. Deswegen ist es wichtig, dass der Bürger:innenrat nicht-öffentlich tagt. Jedoch ist es zwingend erforderlich, dass die Öffentlichkeit über Zwischenergebnisse informiert wird.

Zu 11) Gerade im Anfangsstadium ist es von Bedeutung, dass von neutraler Seite der Bürger:innenrat evaluiert wird, um insbesondere Verbesserungsvorschläge zu identifizieren.

Zu 12) Eine angemessene Ausgestaltung von Bürger:innenräten bedarf einer angemessenen personellen und finanziellen Ausstattung. Hierfür sind entsprechende Mittel einzuplanen.

Kategorien
Antrag

Neustrukturierung der Nahrungskette im Ententeich

Neustrukturierung der Nahrungskette im Ententeich

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Den Dinslakener Ententeich mit mehreren Europäischen Welsen zubesetzen, um durch diese biomanipulatorische Maßnahme positive Auswirkungen auf das aquatische Nahrungsnetz zu erwirken. Kurz gesagt: Die Welse dafür sorgen lassen, dass die Population von Aquarien- und Teichfischen reduziert wird und die Algenblüte abnimmt.
  • Einen Hai hinzuzufügen, sollte die Maßnahme nach einer Testphase über einen noch zu benennenden Zeitraum nicht den entsprechenden Erfolg erzielen. 😉

Begründung:

Der Fischbestand im Ententeich unweit des Dinslakener Rathauses vermehrt sich wiederholt. Die Verantwortlichen hierfür sind schnell ausgemacht: Menschen, die ihren „Hausfischchen“ beim Umzug helfen, und die Natur, indem Fischlaich über Wasserpflanzen oder Wasservögel eingeschleppt wird. Mit dem Überbesatz einher gehen diverse Probleme: Vermehrung von Algen, Anreicherung von Nährstoffen etc. Das Ergebnis ist eine schlammige grüne Brühe. Hinzu kommt die Fütterung von Enten und Fischen, die das ganze noch verstärkt.

Was also tun, um der Population Herr zu werden? Bisher setzte man auf die Abfischung, also den äußeren Eingriff – in diesem Fall – mittels Elektrofischerei, und anschließendes Umsetzen von großen Teilen der Teichbewohner*innen. Dass es eines äußeren Eingriffs bedarf, ist unstrittig; insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell entsprechendes Personal fehlt bzw. nicht in ausreichender Zahl vor Ort ist (Raubfische, Reiher etc.), um den Fischbestand natürlich zu regulieren.

Biomanipulation durch Welsbesatz

Elektrofischerei ist jedoch teuer, nicht nachhaltig aufgrund der wiederkehrenden Anwendung und irgendwie nicht zeitgemäß im hiesigen Kontext. Die Partei Die PARTEI hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es einen natürlichen Lösungsansatz gibt. Gestützt wird dieser von einem Gutachten des Biologen und Aquakulturexperten Dr. Florian Borutta. Im Grunde ist die Empfehlung ganz einfach zusammengefasst: Setzt einen Europäische Wels in den Ententeich ein und lasst ihn sein Tagewerk vollziehen. Ein Wels ist relativ anspruchslos, was seine Umgebung angeht – also im Prinzip von Natur aus schon ein Dinslakener 😉 – und frisst gerne. Aufgrund der aktuellen Beobachtungen und der Menge an jüngst abgefischten Bewohnerinnen empfiehlt es sich, gleich mehrere Artgenossen einzusetzen.

Die sogenannte Biomanipulation durch Raubfische ist ein etabliertes Verfahren, um eine Reduktion des Fischbestands und Eindämmung der Algenblüte in Teichen zu erreichen. Und anders als Orakel aus dem Rathaus mit Berufung auf die Elektrofischerei-Szene äußern, stellen Welse keine Gefahren für Dackel dar und stehen auch nicht auf Nummer 750 vom China-Imbiss (modrige Ente an Algen-Créme mit Zigarettenstummel- Croûtons). So eine natürliche und nachhaltige Lösung braucht allerdings etwas Zeit. Ein Wels will zunächst wachsen, bis er die endgültige Größe erreicht hat, um mit seiner ganzen Power die ihm zugetragene Berufung zu erfüllen. Diese Zeit sollte man ihm geben.

Einen Haken hat die ganze Geschichte jedoch: Die Überalterung der Bevölkerung und damit die kontinuierlich steigende Zahl von Menschen, die sich für Entenfütterung interessieren. Nehmen wir an, dass jegliche Hinweise auf Schildern, eine zielgruppengerechte Ansprache auf Sommerfesten der Altparteien und sonstige Maßnahmen nichts helfen – und es zu einer Überfütterung kommt, die auch eine starke Raubfischbesatzung nicht egalisieren kann. Dann, ja dann bedarf es drastischerer Maßnahmen.

Hai-Alarm im Ententeich

Aus Naturdokumentationen wie „Hai-Alarm auf Mallorca“, „Der weiße Hai“ oder „Sharknado 3“ (mit dem stadtbekannten David Hasselhoff) wissen wir, was bzw. wer eine erfolgreiche Lösung verspricht: der Hai! Aufgrund seines Körperbaus dürfte sich der bodenbewohnende Engelhai besonders für Flachgewässer wie Ententeiche eignen. Für eine lebenswürdige Umgebung, so nah wie möglich am natürlichen Habitat, müsste allerdings noch an der Wasserqualität gearbeitet werden. Hier kommt uns dann die Alterspyramide – und die steigende Zahl fütterungswilliger Menschen – zugute. Wird das Wurfmaterial von Brotkrumen und Zigarettenstummeln auf Salzstangen und diverse salzhaltige Gebäcksorten umgestellt, freut sich der Hai und dankt es uns sicher.

Der immer wiederkehrende Zustand des Ententeichs und Elektrofischerei im Allgemeinen sind einer Stadt mit Porsche-Zentrum unwürdig!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

Kategorien
Antrag

Ferienticket DINamare

Ferienticket DINamare

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Zu veranlassen, dass die Stadtwerke Dinslaken GmbH/die Dinslakener Bäder GmbH, als städtische Töchter, das DINamare-Sommerferienticket schnellstmöglich wieder einführen.
  • Zu prüfen, inwieweit unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach Förder, äh Voerder Vorbild sozial schwächer gestellten Menschen der kostenfreie Zugang zum DINamare ermöglicht werden kann.

Begründung:

Hört ihr das? Dieses laute Jubeln der Dinslakener Bevölkerung über das stets wiederkehrende Ritual der Stammkapitalerhöhung der Stadtwerke aus dem Stadtsäckel. Nein? Wir auch nicht. Was wir aber hören, ist die vermehrte Forderung nach mehr sozialer Verantwortung. Wir finden, das kann man von einer 100-prozentigen Tochter der Stadt auch ruhig verlangen.

War im letzten Jahr noch genug Geld für die Entwicklung des Freibadgeländes in Hiesfeld da, scheint dieses Jahr Flaute in der Kasse zu sein. Klingt komisch, ist aber so. Anders lässt sich die Abschaffung des DINamare-Sommerferientickets nicht erklären. Nach dem sensationellen Erfolg der „Halle für Alle“, die doch nur für wenige zugänglich ist, haben wir nun ein „Freibad für alle“, das man sich erstmal leisten können muss. Und immer mehr können es sich – Dank der großartigen Politik der bekannten Spaßparteien – leider nicht mehr leisten.

Die Armut, und damit auch die Kinderarmut, hat in Dinslaken ganz neue Dimensionen angenommen, während die Politik damit beschäftigt war, zweistellige Millionenbeträge für die KTH zu verbrennen. Jetzt soll kein Geld dafür da sein, Kindern über das Sommerferienticket kostengünstigen Zugang zum DINamare zu ermöglichen? Und wir müssen nach Voerde schauen und feststellen, dass unsere Nachbarn uns wieder mal was voraushaben? Nämlich kostenfreien Zugang zum Freibad für sozial schwächer gestellte Menschen? Shelbyville lässt grüßen… Das können wir doch nicht auf uns sitzen lassen!

„Mit der Erweiterung des DINamare um Außenbecken, Rutschen, Spraypark und Liegewiese wurde auch eine neue Tarifstruktur geschaffen“, erklärt Britta Bethe, Sprecherin der Stadtwerke Dinslaken, die das DINamare betreiben. „Letztlich muss der Eintrittspreis dem erweiterten Angebot auch gerecht werden.“ (Quelle: NRZ, 22.06.2023). Wir halten kurz inne und freuen uns gemeinsam über ein wirklich schönes neues Freibad. Gleichzeitig wollen wir aber nicht unerwähnt lassen, dass es sich um ein normales Freibad mit leicht gehobener Grundausstattung handelt und nicht um ein Megasuperduper-Spaßbad mit überregionaler Strahlkraft.

Zurück zum Eintritt: Vielleicht sollte die Tarifstruktur im Sinne der Bürger:innen eher dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen einen Besuch im DINamare leisten können. Oder wie wäre es mit 2 bis 3 Besuchen? Ganz nebenbei könnten die Stadtwerke ihr ramponiertes Image mal wieder etwas geradeziehen und €DUbVsPD ihre neue Macht in den Aufsichtsräten der städtischen Töchter ausnahmsweise im Sinne der Bürger:innen einsetzen (Einladung zum Mittagessen folgt bei angenommenen Antrag).

Der jetzige Zustand ist einer Stadt mit Porsche-Zentrum unwürdig!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

Kategorien
Antrag

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen EBGS

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken stellen zur kommenden Sitzung des Rates folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt (angelehnt an Vorlage-Nr. 913/2022 1. Ergänzung vom 11.11.2022):

1. ProZent GmbH wird beauftragt, den Neubau einer Zweifeldsporthalle (Zweifachsporthalle) an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule (Standort Scharnhorststraße), bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI, zu planen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Halle und den Neubau einer Zweifeldsporthalle sind zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Soweit notwendig, sind auch externe Planungsleistungen zu beauftragen.

2. Die für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Planungskosten) sind im Haushalt 2023 außerplanmäßig bereitzustellen.

Begründung:

Aufgrund der im Schulentwicklungsplan durch das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch vorgestellten Zahlen zu den Geburtenraten in NRW, Kreis Wesel und Dinslaken und der daraus resultierenden Schülerinnenzahlen in Dinslaken, des Anstiegs der Klassen insgesamt, der weiterhin zu unterrichtenden Geflüchteten sowie einpendelnden Schülerinnen aus Nachbarstädten und Nachbargemeinden und der dementsprechend wachsenden Bedarfe im Schulsport ist eine Zweifeldsporthalle die beste Lösung für die Schullandschaft in Dinslaken. Dies gilt insbesondere für die Einsparung weiter, praxisferner und für Kinder gefährlicher Wege zum Sportunterricht (Überquerung der B8), das Ermöglichen von barrierefreiem Zugang und die Organisation von Parallelunterricht. Durch eine Zweifeldsporthalle könnte der Sportunterricht sofort beginnen und nicht erst nach einem 16-minütigen Fußmarsch zur Halle an der Hagenschule. Die Lehrkräfte müssen ebenfalls den Rückweg bedenken und so bleibt nicht viel Zeit für den eigentlichen Sportunterricht – wohl aber eine unnötige Wegezeit (32 Minuten hin und zurück).

Zusätzlich bietet eine Zweifeldsporthalle auch neue Perspektiven für den Vereinssport und kann einen wichtigen Beitrag zur angespannten Situation bei der Verteilung von Hallenzeiten und zur anstehenden dritten Belegungskonferenz leisten. Außerdem ist anzunehmen, dass der Hallenbedarf auch durch die steigende Zahl älterer Menschen, die sich sportlich betätigen wollen, wächst. Hallenangebote für diese Altersgruppe wie Gymnastik werden oftmals attraktiver bewertet als der Sport auf Außenanlagen. Es gibt in Dinslaken viele Kurse, die aufgrund mangelnder Hallenkapazitäten ausfallen müssen oder nicht angeboten werden können (Yoga-Kurse, Kinderturnen, Selbstverteidigungskurse usw.). Der Bau einer Zweifeldsporthalle eröffnet die Möglichkeit, eine Halle für alle Generationen zu erhalten.

Kategorien
Antrag

Bildung eines AK Hallenplanung

Bildung eines AK Hallenplanung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Die PARTEI und UBV im Rat der Stadt Dinslaken stellen folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

1. Die Stadt Dinslaken setzt zeitnah einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Schule und Sport, Vertreterinnen des SSV und Vertreterinnen der Grund- und weiterführenden Schulen in Dinslaken ein.

2. Der Arbeitskreis soll eine zukünftige Belegungsplanung der Dinslakener Sporthallen auf Basis verschiedener Szenarien der verfügbaren Sporthallen erstellen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um tragfähige Projektionen in die Zukunft zu gewährleisten:

a. Der aktuelle Stand soll auf die Zukunft abgebildet werden.

b. Die Schulklassen- und Vereinsentwicklung soll positiv wie negativ abgebildet werden (unter Einbeziehung steigender Geburtenraten und älter werdender Bevölkerung).

c. Bedarfe der beiden „Gruppen“ (Schule und Sport) in Worst- und Best-Case-Szenarien und entsprechende Bedarfsabfragen sollen bei allen Akteuren mit Hallennutzungen abgefragt werden.

d. Die Hallenzeit-Kapazitäten sollen in versch. Szenarien, u. a. in Bezug auf Neubau/Sanierung bestehender Hallen und keinen Abriss einer aktuell bestehenden Halle, dargestellt werden.

3. Der Arbeitskreis wird damit beauftragt, die dritte und alle zukünftigen Belegungskonferenzen vor- und nachzubereiten.

Begründung:

Der Sportstättenzielplan von 2018 muss aufgrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen dringend überarbeitet werden. Durch den Ausfall von Sporthallenzeiten durch Reparaturen bzw. Teilsanierungen muss ständig mit der Verlegung von Schulsportzeiten und Vereinssport improvisiert werden. Es liegt kein zukunftsfähiges Belegungskonzept der Sporthallen für die nächsten Jahre vor. Schulsport und Vereinssport benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven.

Das Ziel des AK Hallenplanung ist es, Transparenz zu schaffen, wie viele Sporthallen an welchen Standorten in Zukunft benötigt werden, um eine nachhaltige und positive Sportentwicklung im Schulbereich und bei den Sportvereinen sicherzustellen. Basis sollen die Mitgliederzahlen des LSB NRW von 2022 sein sowie die aktuellen Zahlen aus dem Schulentwicklungsprozess. Aufgrund der Arbeitsergebnisse wird die Verwaltung in die Lage versetzt, eine Sportstättenzielplanung Version 2.0 abzuleiten und nach Beschlussfassung umzusetzen.

Kategorien
Antrag

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dinslaken beantragen die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNE, UBV und DIE PARTEI, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt:

1 .Die Verwaltung wird beauftragt, eine anonymisierte Befragung aller städtischen Beschäftigten unter externer Federführung durchzuführen (Vollerhebung). Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen konkrete Handlungsschritte entwickelt werden, um die Attraktivität der Dinslakener Verwaltung als Arbeitgeberin zu erhöhen.

2. Die externe Befragung soll mindestens die folgenden Kernbereiche umfassen und in jedem Themenfeld Verbesserungsvorschläge von Seiten der Mitarbeitenden offen abfragen:

a) Kommunikationskultur, Transparenz, u. a.:

  • Zufriedenheit und Bewertung der Beschäftigten mit der internen und externen Kommunikation der Stadtverwaltung
  • Kenntnisstand, Information und Einbeziehung bei Abläufen, Planungen, Vorgängen und Veränderungen
  • Einordnung der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten

b) Führung, u. a.:

  • Bewertung der Kommunikation der verschiedenen Führungsebenen (Fachdienstleitung, Geschäftsbereichsleitung, Verwaltungsvorstand)
  • Vorgaben und Verfahren für Feedbackkultur (insb. Upward-Feedback)
  • Beurteilung der Konfliktkultur
  • Internes Vorschlagswesen und Anreizmechanismen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess

c) Arbeitsplatzzufriedenheit, Handlungsspielraum/Autonomie, u.a.:

  • Quantitative und qualitative Abfrage der Arbeitszufriedenheit
  • Arbeitsumfeld, Arbeitsplatzatmosphäre
  • Gründe für Unzufriedenheit und „Abwanderungsgedanken“
  • Miteinander im direkten Arbeitsbereich und mit den Vorgesetzten

d) Arbeitsbelastung, u. a.:

  • Angemessenheit der Tätigkeiten in Umfang, Inhalt und Gehalt bzw. Besoldung in Bezug zur Stellenbeschreibung
  • Gründe für Störungen oder Überlastungen im Arbeitsalltag

e) Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a.:

  • Bewertung der Rahmenbedingungen
  • Unterstützung von Vorgesetzten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

f) Technische Ausstattung/Digitalisierung, u. a.:

  • Beurteilung der Entwicklung hinsichtlich der zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung
  • Bewertung des Stands und der Entwicklung der Digitalisierung innerhalb der Verwaltung im eigenen Fachdienst (insb. in Bezug auf interne Prozesse)

g) Persönliche Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Förderangebote
  • Einordnung der bestehenden Möglichkeiten zur Weiterbildung und bisherigen Initiativen oder Ankündigungen in diesem Themenfeld

h) Allgemeine Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der Aktuellen Situation der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin
  • Bewertung der Entwicklung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den vergangenen Jahren
  • Perspektive und angekündigte Weiterentwicklung

3. Die Politik wird bei der Auswahl des Instituts, das für die Befragung beauftragt werden soll, beteiligt. Hierbei werden auch kostengünstige Möglichkeiten (Kooperation mit einer Hochschule o. ä.) in Betracht gezogen. Der Fragenkatalog wird gemeinsam mit der Politik, dem Personalrat und der beauftragten Agentur final abgestimmt.

4. Es soll eine unabhängige Auswertung inklusive entsprechender Handlungsempfehlungen erfolgen, wobei dem Rat schon vor dem Abschlussbericht eine nach Fragen geclusterte Übersicht der Antworten zur Verfügung gestellt werden soll.

5. Zur Verstetigung des anonymen Feedbacks der Beschäftigten und um regelmäßig Stimmungsbilder aus der Verwaltung zu den erarbeiteten Themenkomplexen abfragen zu können, soll geprüft werden, ob und zu welchen jährlichen Kosten externe Software bzw. ein Umfrage-Tool (wie z. B. Peakon) geeignete Instrumente sein könnten.

Begründung:

Die Beschäftigten sind das Herz der Dinslakener Verwaltung. Von daher ist es den beantragenden Fraktionen auch als Ausdruck der Wertschätzung wichtig, dass sie regelmäßig gehört werden und die Möglichkeit erhalten, regelmäßig Feedback zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsalltags zu geben. Sei es zum Vorgesetztenverhalten, zur Handlungsautonomie, zur Weiterentwicklung und Arbeitsplatzausstattung oder zum Umgang mit Konflikten. Dieses Feedback würde der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin auch helfen, den Transformationsprozess hin zu einer modernen Arbeitgeberin anzustoßen.

Hinsichtlich der Personalplanung steht die Verwaltung vor vielen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel und die Personalfluktuation im Allgemeinen führen dazu, dass für einige Bereiche nur noch schwer Mitarbeitende zu finden sind. Umso wichtiger, dass das bestehende Personal mit dem Arbeitsklima und den Arbeitsbedingungen zufrieden ist und die Stadt Dinslaken als moderne Arbeitgeberin gegenüber potenziellen Fachkräften auftreten kann.

Eine extern durchgeführte, anonymisierte Befragung soll den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, völlig frei und offen ihre Einschätzung der derzeitigen Lage darzulegen – sowohl in Bezug auf allgemeine, wie auf die persönliche Arbeitssituation. Damit eine vollumfängliche Anonymisierung und Unabhängigkeit gegeben ist und die ohnehin angespannte personelle Situation im Fachdienst Personalmanagement nicht zusätzlich belastet wird, ist aus Sicht der beantragenden Fraktionen eine externe Beauftragung erforderlich.

Außerdem ist, unabhängig von rechtlichen Erfordernissen, der Personalrat und die Gleichstellungsstelle bereits in der Planungsphase einzubinden. Der Erfolg einer Befragung hängt auch maßgeblich von der Akzeptanz in der Belegschaft ab. Deshalb sollen die eigenen Interessenvertreter*innen die Möglichkeit erhalten, die Erhebung aktiv mitzugestalten.

Das Ziel der anvisierten Befragung soll u. a. sein, bestehende Blockaden und Barrieren für ein konstruktives Zusammenarbeiten in der Verwaltung zu identifizieren und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungsoptionen zu generieren, um die Stadt Dinslaken wieder erkennbar zu einer attraktiveren Arbeitgeberin in den Augen potenzieller Bewerber:innen machen zu können. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte ist dies ein wichtiger Faktor für die zukünftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

Diese hier beantragte regelmäßige Befragung der Beschäftigten muss ein integraler Bestandteil eines langfristigen Konzepts der Personalförderung und Organisationsentwicklung sein.

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Dinslaken
UBV-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
DIE PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken

Kategorien
Antrag

Kulturentwicklungsplan: Stellen schaffen

Kulturentwicklungsplan: Stellen schaffen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrter Verwaltungsvorstand,

hiermit beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Die PARTEI und AWG im Rat der Stadt Dinslaken gemeinsam, dass die Stadt Dinslaken den Stellenplan 2023 (Vorlage 1011/2023) um zwei halbe Stellen für das Netzwerkmanagement im Bereich Städtepartnerschaften, Europa und Kultur erweitert.

Der Rat beschließt, die Stadtverwaltung wird beauftragt:

1. Entsprechend dem Vorschlag aus dem Entwurf des Kulturentwicklungsplanes und zur Erreichung der dort formulierten kulturpolitischen Ziele eine halbe Stelle für das kulturelle Netzwerkmanagement einzurichten.

2. Entsprechend dem Beitritt zur Hanse, zum anstehenden Beitritt zur Euregio und weiteren Europaangelegenheiten sowie der Entlastung der Verwaltung bei der aktuellen Betreuung der Städtepartnerschaften eine halbe Stelle für die damit verbundenen Aufgaben einzurichten.

3. Die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, damit diese beiden Stellen im Vorstandsbereich II nach erfolgreicher Ausschreibung als Stabsstelle bei der Beigeordneten angesiedelt werden können (jeweils EG 10-11/ A 10-11 inkl. entsprechenden kw-Vermerken im gleichen Volumen).

Begründung:

Auf Grundlage der letzten Diskurse in der Kulturpolitik in Dinslaken war das klar artikulierte und wichtigste Ergebnis des Kulturentwicklungsprozesses im Entwurf des Kulturentwicklungsplanes (KEP) die Handlungsempfehlung eine Netzwerkstelle für alle Kulturschaffenden der Stadt einzurichten. Diese Stelle ist laut Entwurf des KEP ein zentrales Element für die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens in unserer Stadt, wurde von einem breiten Konsens aller Beteiligten getragen und von nahezu allen Fraktionen unterstützt. Daher ist es sinnvoll, den langen Arbeitsprozess bis zur finalen Verabschiedung des KEP nicht abzuwarten, sondern bereits im nun zu beschließenden Stellenplan die Einrichtung dieser halben Stelle in der Ratssitzung am 21.03.2023 vorzusehen.

Darüber hinaus sollten bereits bestehende und neu entstehende Aufgabenfelder in Zusammenhang mit Europaangelegenheiten gebündelt werden. Dafür ist im Stellenplan eine halbe Stelle vorzusehen. Insbesondere der geplante Beitritt zur Euregio Rhein-Waal bietet zahlreiche Chancen, Projekte in unterschiedlichsten Bereichen zu realisieren und dabei auch Fördermittel über den Zweckverband in Anspruch nehmen zu können. Der Aufgabenbereich soll dabei auch Schnittstelle zu den einzelnen fachlich zuständigen Geschäftsbereichen innerhalb der Verwaltung sein.

Bereits bestehende Aufgabenstellungen mit europäischem Bezug, welche z. B. aus der Mitgliedschaft der Stadt im Rat der Gremien und Regionen Europas – Deutsche Sektion – und der Mitwirkung in Arbeitskreisen der Organisation, der künftigen Teilnahme an der Europawoche des Landes oder auch Themen in Bezug auf Hanse, soweit diese nicht im Bereich des
Stadtmarketing zuzuordnen sind, entstehen, können in der neuen Stelle sinnvoll gebündelt werden. Darüber hinaus könnten über diese weitere halbe Stelle auch Bemühungen der Verwaltung, die Stadt zu einem Hochschulstandort zu entwickeln, begleitet werden. Auch hier wäre die Funktion als Schnittstelle zu anderen Bereichen der Verwaltung (Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Bildung und Schule, Jugend und Soziales) denkbar.

Kategorien
Antrag

Pfandringe again

Pfandringe again

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Pfandringe für öffentliche Abfalleimer, Laternenpfosten bzw. ähnlich geeignete Strukturen an stark frequentierten Orten anzubringen und dafür auf die Expertise und Erfahrungen der ach so-Initiative zurückzugreifen.
  • Den Ratsbeschluss 292/2021 gemäß des Punktes „Soweit das Projekt von der Initiative nicht weiterverfolgt wird, würde die Stadtverwaltung für eine Testphase Pfandringe für stark frequentierte Orte beschaffen.“ umzusetzen.

Begründung:

Hach, was hatten wir nicht Spaß mit Dr. Palotz und seinen Beschlussvorlagen. Wie damals: mit den Pfandringen und Pfandkisten. Die Pfandkisten in Dinslaken haben nun witterungsbedingt ihr Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten und laden leider zunehmend zur Vermüllung ein. Nach Rücksprache mit der ach so-Initiative stellen wir aus aktuellem Anlass daher gerne nochmal unseren Antrag aus dem Jahr 2021:

Insbesondere an stark frequentierten Orten – z. B. am Bahnhof, im Bereich Innenstadt oder in und um Parkanlagen und Veranstaltungsstätten – werden Wertstoffe in Form von Pfandflaschen- oder Dosen häufig achtlos weggeworfen. Die Hemmschwelle ist aufgrund des miteinhergehenden finanziellen Verlustes von 8 bis 25 Cent als gering einzustufen. Hinzu kommt der Faktor Bequemlichkeit: Es ist deutlich einfacher, das Leergut an Ort und Stelle zu entsorgen.

Aber was geschieht eigentlich mit den weggeworfenen Flaschen? Zum einen werden sie über Entsorgungsunternehmen der Abfallverwertung zugeführt, dabei jedoch gleichzeitig dem Pfandsystem entnommen. Eine nachhaltige Verwertung im Sinne der Kreislaufführung ist hier nur noch partiell über zusätzliche kostenintensive Schritte möglich. Zum anderen sammeln Menschen mit unterschiedlichsten sozialen Hintergründen die Pfandflaschen ein. Ja, auch im beschaulichen Dinslaken ist dies zu beobachten. Dabei sind die Gründe hierfür sehr divers und reichen von der Existenzsicherung über das spontane kleine Zubrot bis zur Aufbesserung der Rente. Ein großer Dank gilt an dieser Stelle der überragenden Sozialpolitik der „Parteien“ €DU und sPD, die es gemeinsam mit ihren liberalen und grünen Buddies immer mehr Menschen ermöglicht, sich als Pfandsammler:innen zu betätigen.

Allerdings ist der Job kein leichter. Das hohe Müllaufkommen erschwert die Entnahme von Pfandflaschen und -dosen aus Abfalleimern zunehmend und beeinflusst den Return on Invest für die Sammler:innen negativ. Hinzu kommen die Verletzungsgefahr durch Glasscherben, Speisereste und Hundekotbeutel, die eine – vorsichtig formuliert – unangenehme Arbeitsumgebung schaffen. Nicht zu vergessen: Es gibt Abfalleimer mit sehr kleinen Öffnungen, die die Entnahme durch selbige erschweren (s. abermals Return on Invest).

Prominente Aktionen wie „Pfand gehört daneben“ zeigen, dass das Thema Pfandsammeln für die Gesellschaft von Bedeutung ist. Die Praxis, Pfandflaschen und -dosen auf den Boden zu stellen, kann jedoch ortsbedingt mit negativen Begleiterscheinungen einhergehen: Verteilung in die Umwelt durch Verwehung oder Verletzungsgefahr durch Scherben – diesmal für Mensch und Tier. An weniger frequentierten Tagen, an denen es zu einem „Pfandstau“ kommen kann, wird zudem das Stadtbild durchaus beeinträchtigt.

Sozial und nachhaltig

Pfandringe sind bereits in vielen Städten als Hilfe für pfandsammelnde Menschen und zur Optimierung der nachhaltigen Verwertung etabliert. Passant:innen können Pfandflaschen und -dosen standsicher abstellen, die dann ohne großen Aufwand entnommen werden. Gleichzeitig wird, je nach Ort der Anbringung, die Funktion des Abfalleimers, der benachbarten Laterne etc. nicht beeinflusst. Es wird sogar Platz geschaffen, da ein Teil des Abfalls wegfällt, was dem „Überquillen“ und der „Stopfpraxis“ entgegengewirkt. Pfandringe beinhalten demnach zwei Komponenten: eine soziale, die den Menschen zugutekommt und eine nachhaltige, die Mensch und Umwelt adressiert. Das zu kommunizieren, wäre doch sicher auch nicht so schlecht für die Außenwirkung der Stadt Dinslaken.

Ja, es gibt auch negative Beispiele in Städten, wo sich nach einer Testphase der Pfandring nicht durchgesetzt hat. Das nehmen wir durchaus zur Kenntnis. Aber: Wer nicht wagt, der nicht gewinnt (Gibt es eigentlich ein Phrasenschwein im Rathaus?). Es ist daher umso wichtiger, die Bürger:innen mitzunehmen und zu informieren. „Kann ich das da wirklich reinstellen?“ „Sieht das nicht doof aus?“ „Was bringt das denn überhaupt?“ Hierbei empfiehlt es sich, sämtliche medialen Formate wie Tagespresse, Social Media und Homepage zu bespielen. Ein Aufkleber mit einfach erklärenden Illustrationen, die direkt auf das Wesentliche Hinweisen (Stichwort Zeitdruck) sowie QR-Code sollte das Vorgehen vor Ort aufzeigen.

Testphase über ein Jahr hält Kosten im Rahmen

Zu guter Letzt das leidige Thema Finanzierung. Natürlich sind mit der Installation Kosten verbunden. Es ist zu prüfen, welche Möglichkeiten der Beschaffung bestehen und ob auch eine Eigenproduktion etwa durch Werkstätten für Menschen mit Behinderung praktisch und patentrechtlich realisierbar sind. Eine Testphase über einen definierten Zeitraum von mindestens einem Jahr – um auch das Sommergeschäft mitzunehmen – an ausgewählten Orten (s. zweiter Absatz der Begründung) ist zu empfehlen. Dass sowohl ein voller Pfandring als auch ein leerer Pfandring auf rege Nutzung schließen lassen kann, wäre beim anschließenden Fazit zu berücksichtigen.

In diesem Sinne: Prost! 😉