Kategorien
Antrag

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV / Die PARTEI beantragt die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • eine umfassende Prüfung der derzeitigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken sowie des Burgtheaters, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der DIN-Event GmbH, durchzuführen und vorzulegen. Ziel ist die strukturelle Reduzierung des jährlichen städtischen Zuschussbedarfs auf maximal 1,0 Mio. € bis spätestens 2028.
  • Neben dem Status quo mit Wirtschaftlichkeitsnachweis sind des Weiteren folgende Varianten zu prüfen:
    • vollständige Rekommunalisierung als reiner infrastruktureller Eigenbetrieb (ohne eigene Veranstaltertätigkeit)
    • Teilprivatisierung durch Ausgliederung der Veranstalterfunktion
    • vollständige Privatisierung im Rahmen eines Konzessions- oder Pachtmodells
  • Für jede Variante sind darzustellen:
    • jährliche Gesamtkosten inkl. Personal- und Overheadkosten
    • Zuschussbedarf der nächsten 5 Jahre
    • Kapitalbindung und Abschreibungen
    • Risikoübernahme durch die Stadt
    • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Ergebnis- und Finanzrechnung)
    • beihilferechtliche und kommunalrechtliche Bewertung (§ 107 GO NRW)
  • Zusätzlich ist ein interkommunaler Vergleich mit mindestens drei strukturell vergleichbaren Mittelstädten in NRW vorzulegen (kleiner Tipp: Meschede hat eine vergleichbare Halle, aber mit deutlich weniger Bezuschussung).
  • Die Ergebnisse sind dem Rat innerhalb von 9 Monaten, spätestens in der Dezembersitzung, zur Entscheidung vorzulegen. Die Prüfung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der GO NRW, des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) und der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze (§ 75 GO NRW) zu erfolgen.

Begründung:

Dinslaken hat eine neue Währung

Haushaltsbelastungen werden inzwischen nicht mehr in Euro diskutiert, sondern in Hebesatzpunkten der Grundsteuer. Zumindest dann, wenn es politisch opportun ist.

Bei der Eishalle wurde vorgerechnet: Die Belastung entspricht rund 70 Hebesatzpunkten.

70 Punkte – das klingt dramatisch.
70 Punkte – das rechtfertigt Grundsatzdebatten.
70 Punkte – das ist haushaltspolitischer Endgegner.

Aber Moment…

Es gibt ja noch die Stadthalle Dinslaken. Und die wird betrieben von der städtischen Tochter DIN-Event GmbH. Diese Gesellschaft wird – je nach Jahr – mit 1,3 bis 2,1 Millionen Euro bezuschusst. Tendenz eher steigend als sinkend.

Wenn wir die neue Dinslakener Leitwährung anwenden, reden wir hier – je nach Rechenmodell – von 70 bis 100 Hebesatzpunkten.

Mit anderen Worten: Wenn 70 Punkte bei der Eishalle eine Systemfrage sind, dann sind bis zu 100 Punkte bei der Stadthalle mindestens eine Strukturfrage.

Konsolidierungspotenzial – oder anders gesagt: Hebesatzpunkte, die noch auf der Straße liegen

Angenommen, es gelänge, die jährliche Bezuschussung der DIN-Event auf 1 Million Euro zu begrenzen. Dann ergäbe sich – konservativ gerechnet – über fünf Jahre ein Konsolidierungspotenzial zwischen 1,5 und 5,5 Millionen Euro.

In Dinslakener Dimensionen entspricht das:

  • einer halben Grundschule,
  • mehreren Jahren Straßen- und Kanalsanierung,
  • oder der realistischen Möglichkeit, freiwillige Leistungen – etwa Musikschulen oder Kulturentwicklungsmaßnahmen wie den Kulturentwicklungsplan – gezielt zu sichern, statt sie reflexartig zu kürzen.

Anders formuliert: Wir diskutieren über Einsparungen – und subventionieren gleichzeitig ein kommunales Veranstaltungsunternehmen im siebenstelligen Bereich.

Die eigentliche Frage

Es geht nicht um Kultur.
Es geht um Struktur.

Wenn eine Kommune freiwillige Leistungen überprüft, Gebühren erhöht und Standards senkt, muss sie sich auch fragen:

Muss sie zugleich als Veranstalterin im kommerziellen Eventmarkt auftreten?

Die Stadthalle als Infrastruktur ist das eine. Die dauerhafte Bezuschussung einer kommunalen Eventagentur ist das andere. Wenn wir Belastungen künftig in Hebesatzpunkten messen, dann sollten wir diese Messlatte auch überall anlegen.

Also: Zeit, sich das System Stadthalle/DIN-Event unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten genauer anzusehen.

1.     Haushaltsrealität vor Veranstaltungsglanz

Das Ziel dieses Prüfauftrags ist ausdrücklich keine kulturpolitische Reduktion, sondern eine strukturelle Haushaltsklarheit.

Eine Kommune im Konsolidierungsmodus sollte sich auf drei Fragen konzentrieren:

  1. Welche Aufgaben sind gesetzlich verpflichtend?
  2. Welche Aufgaben dienen eindeutig der Daseinsvorsorge?
  3. Wo tritt die Stadt als Marktteilnehmer auf?

Eine saubere Trennung zwischen Infrastruktur und unternehmerischer Tätigkeit kann:

  • Risiken reduzieren
  • Zuschussbedarfe transparent machen
  • den städtischen Haushalt planbarer gestalten
  • Kapitalbindung verringern

Wenn eine Veranstaltung wirtschaftlich tragfähig ist, kann sie auch ohne kommunale Defizitabsicherung oder Bezuschussung stattfinden. Wenn sie nicht tragfähig ist, muss politisch entschieden werden, ob sie als freiwillige Leistung bezuschusst werden soll.

Derzeit verschwimmen diese Ebenen.

Die Stadt Dinslaken befindet sich in einer Phase struktureller Haushaltsanspannung. Pflichtaufgaben wachsen, freiwillige Leistungen geraten unter Rechtfertigungsdruck, und der politische Diskurs dreht sich regelmäßig um Einsparpotenziale im vier- bis sechsstelligen Bereich und Steuererhöhungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich schlichte, aber unbequeme Fragen:

Muss eine strukturell defizitäre Kommune gleichzeitig als Konzert- und Eventagentur auftreten?

Ist der Betrieb einer kommerziellen Konzert-/Eventagentur originäre Aufgabe einer überschuldeten Kommune?

Während an anderer Stelle über Personalreduzierungen, Gebührenerhöhungen und Investitionsverschiebungen diskutiert wird und der Kulturentwicklungsplan aufgrund der vermeintlichen Kosten faktisch tot ist, betreibt die Stadt über die DIN-Event GmbH eine Gesellschaft, die nicht nur Infrastruktur verwaltet, sondern selbst im kommerziellen Veranstaltungsmarkt tätig ist und jährlich mit Millionenbeträgen bezuschusst wird.

Formal handelt es sich um eine städtische Gesellschaft. Faktisch agiert sie jedoch wie:

  • eine Konzert-/Eventagentur
  • ein kommerzieller Hallenbetreiber
  • ein Ticketvermarkter
  • ein Event-Gastronomiebetrieb
  • teilweise selbst als Veranstalter mit eigenem Risiko

Damit ist sie kein rein infrastruktureller Betrieb, sondern einmarktwirtschaftlich tätiges Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Anbietern unter dem Deckmäntelchen der kommunal-kulturellen Daseinsvorsorge.

Und genau hier liegt die haushaltsrechtliche Brisanz.

Der Betrieb der Stadthalle Dinslaken als öffentliche Versammlungsstätte kann zweifellos als Teil kommunal-kultureller Daseinsvorsorge interpretiert werden.

Die eigenständige Veranstaltertätigkeit – inklusive wirtschaftlichem Risiko, Marktpositionierung und Programmverantwortung – hingegen entspricht dem Geschäftsmodell privater Konzert-/Eventagenturen.

Wir haben also eigentlich keine DIN-Event, sondern eine DIN-Eventuell:

Eventuell Infrastrukturbetreiber, eventuell Konzert-/Eventagentur, eventuell Daseinsvorsorgerin, eventuell quersubventioniert, eventuell in Konkurrenz zu kommunalen Ehrenamtler*innen und Kultur. Nur eins kann ausgeschlossen werden: Dass sie sich in naher oder ferner Zukunft selbst tragen kann. Aber eventuell kann das ja doch noch funktionieren. Eventuell mit einem anderen Modell – daher der Prüfauftrag.

Aber weiter zum nächsten Aspekt der kommunalwirtschaftsrechtlichen Grundfrage.

2.     Kommunalwirtschaftsrechtliche Grundfrage

Nach § 107 GO NRW gilt: Kommunen dürfen sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn

  • ein öffentlicher Zweck vorliegt
  • der Zweck nicht ebenso gut durch Private erfüllt wird
  • die Betätigung verhältnismäßig ist

Eine weitere Frage lautet also:

Ist eine kommunale Konzert-/Eventagentur ein öffentlicher Zweck – oder ein Geschäftsmodell?

Denn:

  • Kommerzielle Konzert-/Eventveranstaltungen
  • Comedy
  • Firmenmessen
  • Tourneeproduktionen

werden überall in NRW von privaten Betreibern durchgeführt – ohne kommunale Zuschüsse. Die Durchführung von Konzerten, Comedy-Programmen oder Tourneeformaten ist in Nordrhein-Westfalen nachweislich kein Marktversagenstatbestand.

Private Veranstalter übernehmen diese Leistungen landesweit – auch in Mittelstädten vergleichbarer Größe.

Da die DIN-Event(uell) strukturelle Defizite erwirtschaftet, wäre zu prüfen, ob hier eine dauerhafte kommunale Risikotragung eines marktwirtschaftlichen Geschäftsmodells erfolgt.

3.     Haushaltsproblem: Subventionierter Wettbewerb

Wenn die DIN-Event(uell):

  • kommerzielle Veranstaltungen durchführt
  • Defizite über den städtischen Haushalt ausgleichen lässt
  • Personal über städtische Strukturen absichert

entsteht folgende Konstellation:

  • Öffentliche Mittel stabilisieren ein Unternehmen, das im Wettbewerb zu privaten Konzert-/Eventagenturen steht oder stehen könnte.

Das ist politisch angreifbar, wirtschaftlich fragwürdig – und im HSK-Kontext kaum vermittelbar. Die Stadt Dinslaken befindet sich im strukturellen Haushaltsdefizit und unterliegt den Zwängen der Haushaltssicherung.

In dieser Situation ist besonders zu prüfen:

  • Werden Defizite der DIN-Event(uell) mittelbar oder unmittelbar durch den städtischen Haushalt getragen?
  • Werden wirtschaftliche Risiken kommunal abgesichert?
  • Ist eine marktneutrale Kalkulation sichergestellt?

Eine dauerhafte Defizitabdeckung bei gleichzeitiger kommerzieller Markttätigkeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und widerspricht dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung (§ 75 GO NRW).

4. Fazit

Die Stadt Dinslaken leistet sich:

  • ein strukturelles Haushaltsdefizit
  • ein Haushaltssicherungskonzept (bald)
  • steigende Personalausgaben
  • wahrscheinlich eine Erhöhung der Grundsteuer
  • und zusätzlich eine eigene Konzert-/Eventagentur

Man könnte fast meinen, die Kommune plane eine Expansion ins Tourneegeschäft. Während private Veranstalter mit Eigenkapital, Insolvenzrisiko und Marktlogik arbeiten, genießt die DIN-Event(uell) den Charme der kommunalen Rückversicherung.

Das ist nicht Kulturförderung. Das ist kommunales Unternehmertum mit Steuergeld-Airbag.

Wenn die DIN-Event(uell) wirtschaftlich erfolgreich ist, braucht sie keine Bezuschussung. Wenn sie ohne Bezuschussung Defizite macht, sollte sie nicht als kommerzieller Veranstalter auftreten.

Das derzeitige Modell vereint zwei Funktionen:

  1. Infrastrukturbetreiber
  2. Veranstaltungsunternehmen

Diese Doppelfunktion führt zu:

  • intransparenter Risikoverteilung
  • unklarer Zuschussstruktur
  • Vermischung von öffentlichem Auftrag und Markttätigkeit

Entweder ist die DIN-Event(uell) ein gewinnorientiertes Unternehmen – dann darf keine strukturelle Defizitabsicherung/Bezuschussung erfolgen. Oder es handelt sich um einen reinen Infrastrukturdienstleister – dann ist die Veranstalterrolle entbehrlich.

Beides gleichzeitig ist haushalts- und ordnungspolitisch widersprüchlich.

In Zeiten steigender Pflichtausgaben, wachsender Soziallasten und begrenzter Investitionsspielräume stellt sich die Frage der Prioritätensetzung.

Der Rat muss entscheiden, ob:

  • freiwillige Leistungen mit unternehmerischem Risiko weiterhin städtisch getragen werden sollen oder
  • eine klare wirtschaftliche Neuordnung erfolgt.

Kommunale Selbstverwirklichung im Konzertgeschäft ist kein Pflichtbestandteil der Daseinsvorsorge.

In Zeiten, in denen über jede freiwillige Ausgabe intensiv debattiert wird, wirkt es widersprüchlich, gleichzeitig eine kommunale Konzert-/Eventagentur im Wettbewerb zu privaten Anbietern zu betreiben. (An dieser Stelle erwähnen wir nicht noch einmal die Eishalle und den Kulturentwicklungsplan).

Es geht nicht um Kulturabbau. Es geht um Rollenklärung.

Die Stadt kann:

  • Vermieterin sein
  • Förderin sein
  • Regulatorin sein

Aber sie muss nicht zugleich Konzert-/Eventveranstalterin sein.

Und was würde die GPA NRW wohl sagen?

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ist nicht bekannt für kulturfeindliche Tendenzen, wohl aber für eine gewisse Leidenschaft für Kennzahlen, Vergleichsringe und strukturelle Haushaltsklarheit.

Typische Feststellungen der GPA in vergleichbaren Prüfberichten lauten sinngemäß:

  • Freiwillige Leistungen sind kritisch zu hinterfragen.
  • Wirtschaftliche Betätigungen sind auf Erforderlichkeit zu prüfen.
  • Defizitäre Beteiligungen bedürfen klarer Zieldefinition.
  • Kommunale Unternehmen dürfen keine dauerhaften strukturellen Zuschussbetriebe ohne strategische Steuerung sein.

Mit anderen Worten:

Die GPA fragt nicht, ob ein Konzert schön war. Sie fragt, ob es sich die Kommune leisten kann.

Und genau hier setzt dieser Prüfauftrag mit der Einbringung folgender Beispiel-Modelle an:

Rekommunalisierung oder Privatisierung – beides ist klarer als der Status quo

Modell 1: Reines Infrastrukturmodell

  • Stadt betreibt Gebäude
  • Vermietung zu kostendeckenden Konditionen
  • Kein eigenes Veranstaltungsrisiko
  • Kein Programmbetrieb durch die GmbH
  • Stadt bezuschusst lediglich Veranstaltungen von Vereinen, Schulen etc.

Vorteil:

  • klarer öffentlicher Zweck
  • kein Wettbewerbsproblem
  • reduzierte Personalstruktur
  • transparente Kosten

Modell 2: Konzessionsmodell

  • Ausschreibung des kompletten Betriebs
  • Privater Betreiber trägt wirtschaftliches Risiko.
  • Stadt zahlt ggf. definierte Kulturpauschale.
  • Laufzeit 5–10 Jahre

Vorteil:

  • planbare Kosten
  • keine Bezuschussung
  • Professionalisierung durch Marktakteur
  • Vielleicht verdient die Stadt sogar Geld?

Modell 3: Verpachtung + Eventfreiheit

  • Stadthalle wird verpachtet.
  • Burgtheater separat auf Anfrage vergeben (Freilicht AG!)
  • Stadt beschränkt sich auf ordnungsrechtliche Rolle.

Die Stadt wird Vermieter – nicht Veranstalter.

Ales in allem also viele gute Gründe für diesen Prüfantrag.

Wer das hier liest: Glückwunsch, Du hast Dich durch 8 Seiten Prüfantrag der Fraktion UBV / Die PARTEI gekämpft!

Kategorien
Antrag

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Betrieb der Eissporthalle Dinslaken ganz oder teilweise in eine Sportgenossenschaft (eingetragene Genossenschaft – eG) überführt werden kann.
  • Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:
    • Rechtliche Rahmenbedingungen:
      • Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäude
      • Möglichkeiten einer Übertragung (Verkauf, Erbbaurecht, Pacht-/Betreibermodell)
      • Kommunalrechtliche Voraussetzungen und Genehmigungserfordernisse
      • Vergabe- und beihilferechtliche Fragestellungen
    • Wirtschaftliche Analyse:
      • Darstellung der aktuellen Kosten- und Erlösstruktur des Hallenbetriebs
      • Prognose der Betriebs- und Energiekosten für mindestens 10 Jahre (Szenarienrechnung)
      • Investitions- und Sanierungsbedarf (inkl. Priorisierung und Kostenschätzung)
      • Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen städtischem Betrieb, gGmbH-Modell und Genossenschaftsmodell
      • Darstellung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
      • Aktuelle Bewertung des Zeitfensters bis zur notwendigen Investitionsentscheidung bzw. bis zur Nutzungsuntersagung
    • Organisations- und Finanzierungsmodell:
      • Mögliche Struktur einer Sportgenossenschaft (Mitgliederstruktur, Organe, Haftungsumfang)
      • Mindestkapitalbedarf und realistische Einschätzung möglicher Mitgliedseinlagen
      • Fördermöglichkeiten (Land NRW, Bund, EU, Energieeffizienzprogramme)
      • Optionen für eine fortlaufende kommunale Zuschussregelung
    • Risikobewertung:
      • Haftungs- und Insolvenzrisiken
      • Auswirkungen auf Schul- und Vereinssport
      • Sicherstellung des öffentlichen Zugangs
      • Sensitivitätsanalyse bei stark steigenden Energiepreisen
    • Beteiligungsprozess:
      • Einbindung der betroffenen Dinslakener Vereine, Schulen, möglicher Sponsoren und Nutzergruppen
      • Prüfung der Bereitschaft zur Mitwirkung in einer Genossenschaft, auch über die Stadtgrenzen Dinslakens hinaus (Kommunen, Vereine, Sponsoren etc.)
      • Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung möglicher Modelle
  • Die Verwaltung wird ferner gebeten, auf Basis der Ergebnisse eine Empfehlung auszusprechen, ob und unter welchen Bedingungen ein Genossenschaftsmodell geeignet erscheint, den dauerhaften Erhalt der Eissporthalle wirtschaftlich und organisatorisch zu sichern.

Begründung:

Ein schlechtes Wortspiel zu Beginn, um das Eis zu brechen? Ups, jetzt sind´s schon zwei. Die Dinslakener Eissporthalle ist einer der coolsten Orte der Stadt, das steht fest. Sie ist eine zentrale und sehr geschätzte Freizeiteinrichtung insbesondere für unsere Jugend und – nicht zu vergessen – Ausweichstätte für den verpflichtenden Sportunterricht von Schulen wie EBGS und Bruchschule. Sie ist Heimat zahlreicher Vereine, Veranstaltungsort mit Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus und und und. Eine „echte Halle für Alle“!

Seit Jahrzehnten ist unsere Eissporthalle aber auch ein politisches Perpetuum mobile: Kaum schmilzt die eine Haushaltsdebatte, gefriert bereits die nächste Sanierungsdiskussion. Zwischen energetischer Dauerkrise, Betriebskostenschock und regelmäßig wiederkehrender „Endgültig-letzter-Rettungsrunde“ hat sich die Halle als das beständigste Experimentierfeld kommunaler Improvisationskunst etabliert.

Wo andere Städte Bahnhöfe und Flughäfen haben, die nie fertig werden, hat Dinslaken eine Eishalle, die nie haushaltsneutral wird. Ach Moment, unseren Flughafen sind wir gerade losgeworden und der Bahnhof… gaaanz dünnes Eis. #zwinkersmiley

Die Eissporthalle ist damit nicht nur sportlich und soziokulturell bedeutsam, sondern auch kulturhistorisch wertvoll – als lebendiges Mahnmal kommunaler Beschlussfreude ohne Folgewirkungsbremse. Generationen von Ratsmitgliedern durften hier bereits ihr ganz persönliches Eismärchen aufführen:

  • Phase 1: „Wir müssen erhalten!“
  • Phase 2: „Aber nicht zu jedem Preis!“
  • Phase 3: „Was kostet eigentlich der Rückbau?“
  • Phase 4: „Vielleicht gibt es Fördermittel?“
  • Phase 5: „Wir prüfen nochmal…“

Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, die Verantwortung nun dorthin zu geben, wo sie am zuverlässigsten wahrgenommen wird: in die Hände derjenigen, die wirklich frieren wollen.

Das Genossenschaftsmodell bietet die einmalige Möglichkeit, aus einem städtischen Zuschussprojekt ein bürgerschaftliches Gemeinschaftsunternehmen zu machen – also aus einer Dauerhaushaltsposition eine Daueraufgabe mit Mitmachcharakter. Statt dass alle paar Jahre dieselbe Debatte re-heated (bzw. re-cooled) wird, könnten engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Sponsoren selbst entscheiden, wie viel ihnen die Eiszeit wert ist. Zugleich würden die Stadtverwaltung und die Stadtwerke endlich die Gelegenheit erhalten, sich aus der Rolle des hauptamtlichen Eismeisters mit Nebenfach Defizitverwaltung zu verabschieden – ohne dabei die Halle gleich mit dem nächsten Sparbeschluss zu enteisen.

Angesichts steigender Energiepreise, fortschreitender Sanierungsbedarfe und der traditionsreichen politischen Pirouetten um den Fortbestand der Halle ist es nur konsequent, ein Modell zu prüfen, das nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Insolvenzfantasie und Subventionspoesie pendelt.

Kurzum: Wenn die Dinslakener Eissporthalle schon dauerhaft auf dünnem Eis steht, sollte wenigstens geprüft werden, ob man darunter tragfähigere Strukturen einzieht.

Kategorien
Antrag

Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage

Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • die Errichtung einer sogenannten „Red and Speed“-Anlage in der Kreuzung Hans-Böckler-Straße/Wilhelm-Lantermann-Straße auf Finanzierbarkeit und technische Machbarkeit zu prüfen;
  • die Prüfungsergebnisse (inkl. ROI-Berechnung) den Ausschüssen und dem Rat inkl. einer Empfehlung zur Umsetzung/Nichtumsetzung vorzulegen.

Begründung:

Die jüngste Berichterstattung über den Einsatz des BoP („Wilde Hilde“) in Dinslaken zeigt auf, dass Tempoverstöße in Dinslaken keine Seltenheit sind. So auch im Innenstadtbereich, genauer gesagt im Bereich der Kreuzung Hans-Böckler-Straße/Wilhelm-Lantermann-Straße. Immer mehr Fahrzeugführer:innen scheinen derart begeistert zu sein, wenn diese Kreuzung mal ohne vorherigen Stau zu passieren ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen und Rotlicht einfach ignoriert werden. Dass die optimierungsbedürftige Ampelschaltung entlang der Hans-Böckler-Straße ihr Übriges dazu beiträgt, wollen wir hier (noch) nicht weiter thematisieren.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI hält die Prüfung der Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage, die sowohl Geschwindigkeits- als auch Rotlichtverstöße erfasst, an besagter Kreuzung für sehr sinnvoll. Lasst uns agieren, bevor wir reagieren müssen.

Kategorien
Antrag

Fahrradstraße „Rheinaue“

Fahrradstraße „Rheinaue“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung/Umnutzung der Straße „Rheinaue“ (Ortsteil Eppinghoven) in eine Fahrradstraße zu prüfen.

Begründung:

Die Straße „Rheinaue“ in Dinslaken Eppinghoven ist am Ortsrand gelegen und schließt den urbanen Raum zum anliegenden Naturschutzgebiet ab. Die mehr schlecht als recht ausgebaute, ohne Fahrrad- oder Gehwege versehene Straße wird von fahrradfahrenden und wandernden Menschen jeden Alters sehr stark frequentiert. Sie dient als wichtige Route zu Emschermündung, Rhein, Auen und Emscherhof. Darüber hinaus ist sie ein regionsübergreifendes Element verschiedener Radrouten.

Bedingt durch den schlechten Ausbau ergeben sich leider immer wieder grenzwertige Verkehrssituationen, wenn sich Menschen, Fahrräder und KFZ den begrenzten Verkehrsraum teilen: Häufig müssen Radfahrer*innen und Fußgänger*innen auf die angrenzenden Felder ausweichen, um motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen passieren zu lassen. Nicht selten ist dabei größte Eile geboten, wenn der eigentlich auf 30 km/h verkehrsberuhigte Bereich als Rennstrecke missbraucht wird. Gerade Strecke, schöne Gegend, keine bis kaum Kontrollen – gib´ Schub Rakete!

Derartige gefährliche Situationen gilt es mit Hilfe einer Fahrradstraße zu entschärfen und einen sicheren Verkehrsraum für alle Verkehrsteilnehmenden zu schaffen. Auch die ortsansässige Seeadler-Familie und deren Gäste, Frau und Herr Kröterich, Graf Schnabel und Madam Adebar begrüßen diesen Antrag. Also eine Win-Win-Situation für alle. Lassen Sie uns diese bisher nicht detonierte Zeitbombe entschärfen, bevor etwas Schlimmeres passiert. Für eine attraktive, sichere Rheinaue. Für eine vernünftige Nutzung eines naturnahen Raumes im Sinne aller Anwohner*innen und Reisenden, in der das KFZ nicht die Hauptrolle spielen muss.

Kategorien
Antrag

Sparen mit Stil – Nur eine*r darf bleiben! Streichung einer Beigeordnetenstelle (Bulinski vs. Yousef)

Sparen mit Stil – Nur eine*r darf bleiben! Streichung einer Beigeordnetenstelle (Bulinski vs. Yousef)

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Die Zahl der Beigeordnetenstellen wird auf zwei reduziert. Die dritte Beigeordnetenstelle – derzeit bekleidet durch Frau Dr. Tagrid Yousef (Beigeordnete für Soziales, Jugend und Schulen) bzw. Herrn Dominik Bulinski (Technischer Beigeordneter) – wird nach Ablauf der jeweiligen Amtszeit nicht verlängert.
  • Der Rat möge in einer offenen Abstimmung entscheiden, welche der beiden Stellen erhalten bleibt. Die andere Stelle wird feierlich beerdigt – idealerweise mit einem bunten Festakt und einer 751-sekündigen Schweigeminute im Hauptausschuss zur Feier des 751-jährigen Stadtjubiläums.

Begründung:

Drei sind einer/eine zu viel

Dinslaken hat derzeit drei Beigeordnete – was gefühlt mehr ist als die Zahl der noch offenen Geschäfte in der Neutorgalerie. Aber wie ist es eigentlich zu der dritten Beigeordnetenstelle gekommen?

Dr. Palotz(lich pleite) legte für Dinslaken als Kämmerer und technischer Beigeordnete mit seinen Gold-Standards bei Bauvorhaben und nicht getätigten Jahresabschlüssen erfolgreich den Grundstein für die Haushaltssicherung. Nach getaner Arbeit suchte er sich ein neues Betätigungsfeld in Oberhausen. Glück im Unglück für unsere Nachbarn: Die sind schon pleite und haben einen Kämmerer – da kann schonmal nix mehr schiefgehen.

Wie wir alle wissen, dachten sich die „großen“ Parteien im Rat der Stadt Dinslaken folglich: „Aus 1 mach 2“. Und unsere grünen Freund:innen, die nach der Kommunalwahl vor Kraft kaum laufen konnten, witterten ihre Chance auf einen/eine eigene Beigeordnete – Stichwort „Vorschlagsrecht“. Gesagt, getan.

Gut, es gab auch plausible Gründe für eine Aufsplittung. Aber Technischer Beigeordneter und Kämmerer in Personalunion? Ist das je schiefgegangen? Heute wissen wir: Aber sowas von! Die Schaffung der 3. Beigeordnetenstelle war demnach 2021 vielleicht clever – heute leider nur noch teuer.

Zurück zum Vorschlagsrecht:

Da unsere Anfrage an die Verwaltung, in welchem Regelwerk das berühmte „Vorschlagsrecht der großen Parteien“ verbrieft ist, bis heute unbeantwortet blieb, nehmen wir uns jetzt das Recht, die Abschaffung einer der beiden Beigeordnetenstellen vorzuschlagen. Auch ne Art Vorschlagsrecht.

Warum nicht den Kämmerer mit auf die Streichliste setzen?

Peter Achim Thomae-Zwegat, Kämmerer, Haushaltsjongleur und Sparkurator, ist nach der GO NRW unersetzlich und als Kämmerer nicht abschaffbar. Außerdem weiß er, was eine Doppik ist, und keine andere Person im hiesigen Verwaltungsapparat kommuniziert gleichzeitig in Excel, Orakel-Sprache und politischem Poker so fließend. Vielleicht der richtige Mann am richtigen Ort. Kaputtmachen kann er ja nix mehr (#haushaltssicherung). So muss es also zum Showdown Bulinski vs. Yousef kommen.

Der Showdown: Bulinski vs. Yousef

 BulinskiYousef
ZuständigkeitTechnik, Bau, Verkehr – das komplette Straßenbau-Bullshit-BingoSoziales, Jugend, Schulen – also alles, was wirklich wichtig klingt
SichtbarkeitHäufiger auf Litfaßsäulen als in DiskussionenPräsent auf Podien – manchmal sogar verständlich
MedienpräsenzNur auf der CDU-Facebookseite (*gähn)Mit Pressefotos, Slogans und dem festen Willen zur pädagogischen Wirkung
Wirkung nach außenSehr technisch, sehr korrekt, sehr … beigeViel Kommunikation, wenig Substanz
Redebeiträge im RatTechnisch präzise. Inhaltlich eher „Bahnhof mit Solardach“Emotional aufgeladen, pädagogisch teils wertvoll, selten konkret
VerwaltungsdeutschFließend, könnte einen Bebauungsplan in Hexametern vortragenVersteht man
ProblemverlagerungHohe fachliche Kompetenz, nach unten zu delegierenHohe fachliche Kompetenz im Aussitzen. Ansonsten wird im Ausschuss diskutiert, vertagt und mit einem Workshop geheilt.
Wirkung aufs StadtbildViele Schilder, noch mehr Plakate, wenig RichtungViel Schein, wenig sein und noch weniger Veränderung
Finanzielle Auswirkungen/ EinsparpotenzialMindestens 120.000 Euro jährlich Einsparung durch Streichung der Beigeordnetenstelle – ohne messbaren Verlust an kommunaler GestaltungskraftMindestens 120.000 Euro jährlich Einsparung durch Streichung der Beigeordnetenstelle – ohne messbaren Verlust an kommunaler Gestaltungskraft

Rechtlicher Hinweis: Da Beigeordnete keine bedrohte Tierart sind, ist die Reduzierung der Population rechtlich zulässig.

Fazit

Ein technokratischer Tiefbau-Performer trifft auf eine sozialpädagogisch geschulte PowerPoint-Präsenzkraft. Beide ohne nachweisbare Erfolge. Beide leisten eine halbwegs solide Beigeordnetentätigkeit auf dem Niveau von leicht ambitionierten Wanduhren und sind stets bemüht.

Können wir uns das wirklich leisten? In Zeiten knapper Kassen kann es nur eine*n geben!

Wir haben lange über die beste Vorgehensweise zur Abschaffung der Beigeordnetenstelle diskutiert. Populistisch per Bürgerentscheid? Zu teuer. Quizduell beider Beigeordneter in der KTH mit Günther Jauch? Natürlich auch zu teuer (#zwinkersmiley) und „och nee“. Bleibt also nur der klassische Weg per Ratsbeschluss.

Kategorien
Antrag

Einrichtung einer „Stadtbucht“

Einrichtung einer „Stadtbucht“

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, die technischen und rechtlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer innerstädtischen Naherholungszone in Form eines „Stadtstrandes“/einer „StadtBucht“ zu prüfen. Ein aus unserer Sicht geeignetes Areal ist der zentrale und bisher ungenutzte Uferbereich im Dreieck „Gartenstraße“, „Kreuzstraße“ und „In den Gärten“.

Begründung:

Der Rotbach mit seinen Uferzonen birgt insbesondere innerstädtisch ein großes ungenutztes Potenzial bezogen auf die Lebens- und Aufenthaltsqualität. Ähnliche Vorhaben sind bereits in Stuttgart (Stadtstrand), Würzburg und vielen weiteren Städten erfolgreich realisiert worden.

Das für Dinslaken vorgeschlagene Areal zeichnet sich durch seine Lage im Herzen der Stadt aus: Es ist über kurze Wege per Fahrrad oder zu Fuß erreichbar, die Nachbarschaft zum Altmarkt (Eisdiele, Bäcker, Kiosk) verspricht eine Versorgung mit den nötigen Utensilien für einen gelungenen Tag in der „StadtBucht“. Je nach Frequentierung gilt es zu prüfen, fahrenden Händlern (Eis-Fahrrad/Getränke-Fahrrad) einen Vorort-Verkauf zu ermöglichen.

Mit der Einrichtung einer durch Schilder ausgewiesenen und saisonal betriebenen „Stadtbucht“ erhöht sich nicht nur die Aufenthaltsqualität in der Innenstadt. Verschiedene lokale Unternehmen werden darüber hinaus unterstützt und es entsteht ein Ort der entspannten, urbanen Zusammenkunft, an dem Menschen die Seele baumeln und zur Abkühlung die Füße ins Wasser halten können (Stichwort Hitzeschutz in Städten). Das Aufstellen von geeigneten und witterungsfesten Sitzmöglichkeiten wird empfohlen.

Hinweise auf die einzuhaltende Nachtruhe und weitere Regeln gilt es in Form eines Hinweisschildes zu kommunizieren.

Das neue innerstädtische Freizeitangebot soll den Bürger:innen niederschwellig und nahezu selbstverwaltend zur Verfügung gestellt werden. Alle Besucher:innen sind eingeladen, es zu nutzen, zu pflegen und es weiterzuentwickeln. Events wie z. B. das „Entenrennen“ würden zudem von der „StadtBucht“ als eingerichtete und leicht bespielbare Fläche profitieren. Da der Zieleinlauf unweit des genannten Areals stattfindet, können hier wertvolle Synergieeffekte erreicht werden.

In Bezug auf Umwelt- und Artenschutz gibt es durch die schonende und naturbelassende Nutzung des Areals wenig bis keine Bedenken (Intensität des „Eingriffs“ sehr gering/nachhaltige Realisierung). Es ist vielmehr davon auszugehen, dass der Bereich regelmäßig von den Besucher:innen gesäubert und gepflegt wird und sich über das lokale Netzwerken eine Gruppe von „Kümmerern“ findet. Die Idee der Selbstverwaltung sollte begleitend über verschiedene, alle Zielgruppen berücksichtigende Kommunikationswege (Presse, Social Media, Aushänge/Schaukasten vor Ort) unterstützt werden.

Die „StadtBucht“ hat darüber hinaus das Potenzial, eine Bereicherung der urbanen Aufenthaltsqualität für Bewohner:innen und Gäste der in der Nähe liegenden Einrichtungen wie Altersheim oder Krankenhaus  zu werden. Die anliegende KITA kann die „StadtBucht“ als naturnahes Ausflugsziel in der direkten Nachbarschaft genießen und nutzen. Am Ende werden so die verschiedensten Generationen miteinander in Kontakt gebracht – ein Gewinn für das soziale Zusammenleben in Dinslaken. 

Entstehende Kosten (Schilder/Liegestühle/Tische/naturnahe Zaunelemente/Kommunikation) können unkompliziert von der Stadt Dinslaken über (zum Beispiel) folgende Fördermaßnahme beantragt werden:

Heimat Werkstatt, Euregio Rhein Waal

Die Realisierung der ersten „StadtBucht“ in Dinslaken kann ein Startschuss für weitere ausgewiesene Bereiche entlang des Rotbachs – von Hiesfeld bis zur Rheinmündung – sein. Es lässt sich perspektivisch eine attraktive Fahrrad- und Wanderroute entwickeln, die eine touristische Bereicherung für die Stadt wäre und zudem die überregionale Bekanntheit fördert.

In Zeiten der Haushaltsicherung, mit all ihren negativen Begleiterscheinungen für die Bürger:innen, gilt es, den regionalen Tourismus zu stärken. Derartige positive Signale unterstützen die Verbundenheit mit der eigenen Stadt und schaffen ein nachhaltiges und generationsübergreifendes „Wir-Gefühl“. Nebenbei werden potenziell Mehreinnahmen generiert, die z. B. über Steuern oder Standmieten in die Stadtkasse fließen.

Kategorien
Antrag

Ergänzungsantrag Luftfilter

Ergänzungsantrag Luftfilter

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zu obenstehender Vorlagennummer bitten wir Sie, dem Schulausschuss sowie dem Finanz-/Hauptausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Dinslaken am 25.3.2025 zur Abstimmung vorzulegen:

Beschlussvorschlag:

  1. Punkte 3 und 4 aus der Vorlage der Verwaltung „1700/2025 1. Ergänzung“ werden gestrichen.
  2. Mit Blick auf die leider prekäre Haushaltslage werden zunächst keine neuen Wartungsverträge abgeschlossen und für eine weitere Entscheidung die Ergebnisse der Beratungen zum Maßnahmenpaket 4 abgewartet.
  3. Alle angeschafften Luftfilter verbleiben vorerst in den Schulen.
  4. Die Verwaltung entwickelt und gibt, abhängig von den Beratungsergebnissen zu Maßnahmenpaket 4, eine einheitliche und verbindliche Richtlinie zum Umgang mit den Luftfiltern für alle Schulen vor.

Begründung:

In unserer Brust schlagen zwei Herzen: Auf der einen Seite ist es wünschenswert, wenn in den Klassenräumen möglichst „saubere“ Luft zum Atmen zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite sollten die nunmehr zum Großteil ungenutzten, platzfressenden Relikte der Pandemie aus den Klassenzimmern verbannt werden. Die persönlichen Ängste vor einer weiteren Pandemie würden nicht unnötig auf die Kinder übertragen. Nehmen wir die Generation unserer Großeltern als Beispiel: Hätte ein Großteil davon seine Ängste in den Vordergrund gestellt, wäre die ein oder andere spätere Kindheit wohl durch eine omnipräsente Kriegsangst geprägt gewesen und es gäbe – drastisch formuliert – Atomschutzbunker statt Spielplätze.

Diese zwei Sichtweisen zeigen sich auch bei der von der Verwaltung getätigtenAbfrage der Schulen. Hier ergibt sich ein uneiniges Stimmungsbild. Von Abschaffung über Ruhestellung bis volle Nutzung ist alles dabei.

Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Dinslaken gilt es, genau abzuwägen, welche Einsparungen mit welcher Konsequenz umgesetzt werden können. Bereits im letzten Schulausschuss wurde kontrovers über die verschiedenen Meinungen zu den Themen Wirksamkeit und Nutzungswillen diskutiert. Festzustellen ist, dass aktuell jede Schule aus freier Laune heraus entscheiden kann, ob, wann und wie viele Luftfilter genutzt werden. Die Verwaltung beziffert die Summe der zu erwartenden Wartungskosten für die aktuell in Betrieb zu nehmenden Luftfilter auf 70.000 € pro Jahr (Kostensteigerungen traditionell nicht ausgeschlossen).

Hätte es überhaupt jemand gemerkt?

Es ist wichtig, als Politik Verantwortung zu zeigen und eine einheitliche klare Meinung zu vertreten: entweder für oder gegen eine Nutzung der Filter. In den Diskussionen wurde bereits deutlich, dass Luftfilter sich positiv auf die mögliche Infektionsgefahr in den Wintermonaten auswirken können. Da die Wartung im Herbst 2024 nicht stattgefunden hat, haben die Schüler:innen und Lehrkräfte bereits einen Winter ohne aktive Nutzung hinter sich. Hat das überhaupt jemand bemerkt? Denn da sich von Seiten der Politik und der Verwaltung nach dem Auslaufen der Wartungsverträge de facto niemand um neue Verträge gekümmert hat, stellt sich die Frage, ob einzig mit dem Antrag der Partei Die PARTEI das Thema nochmal Fahrt aufgenommen hat.

Wie von Seiten der CDU bereits zu hören war, ist hier die Meinung, dass „wir wichtigere Dinge zu tun haben, als diese Luftfilter in Betrieb zu halten“. Wir stimmen dem zu: ganz oder gar nicht. Nehmen wir den Fall „ganz“: Mit Blick auf die dann deutlich nach oben zu korrigierende Summe für die Wartungskosten (nach unseren Berechnungen konservativ mit mindestens 100.000 € zu veranschlagen) ist es umso wichtiger, nun sachlich abzuwägen, welcher Weg auch für unsere Stadtkasse der Gangbarere ist.

Da hinsichtlich der aktuellen Beratungen zu den Sparmaßnahmen ein weiteres 4. Paket mit Einsparungen geschnürt werden muss, wäre die heutige Abstimmung, die einzig besagt, dass die Wartungsverträge erneuert werden, ein falsches Zeichen an die Bürgerschaft. Hier würde ohne die Basis einer Expertise und ohne die Vereinheitlichung von Nutzungsregeln Geld ausgegeben, das möglicherweise an anderer Stelle dringender benötigt wird.

Einlagern keine Option

Wir schließen uns der Argumentation der Verwaltung bezogen auf die zu zahlenden 51.000 € hohen Einlagerungskosten an. Hier würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Umso wichtiger ist es, einen Kompromiss zu finden, der nach aktueller Analyse der Lage nur den oben stehenden Beschlussvorschlag zulässt.

Frühling und Sommer und die damit einhergehende sinkende Infektionsgefahr verschaffen uns etwas Zeit. Die endgültige Entscheidung sollte demnach noch einmal klug und unter Einbezug aller Argumente, die dafür oder dagegen sprechen, zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch – mit Blick in Richtung Winter – in der dritten Ratsperiode getroffen werden.

Danke für eure unermüdliche Geduld

Zum Schluss möchten wir uns bei den Schülerinnen und Schülern bedanken, die tapfer aushalten müssen, dass die Luftfilter weiterhin als Mahnmal einer insbesondere für diese Zielgruppe psychisch sehr belastenden Zeit so oder so den Klassenräumen verweilen werden.

Kategorien
Antrag

Bustransfer Dinslakener Grundschulen

Bustransfer Dinslakener GrundSchulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzunge bitten wir Sie dem Rat der Stadt Dinslaken am 30.1.2025 ergänzend zur Abstimmung vorzulegen:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Gespräche mit regionalen Busunternehmen zu führen, um Informationen bezüglich freier Kapazitäten und Kosten für die Beförderung der ab dem Schuljahr 2025/2026 auf das Stadtgebiet zu verteilenden Grundschulschulkinder aus dem Bereich Nord zu ermitteln.

Begründung:

Wie der o. g. Beschlussvorlage und dem beigefügten Statement „Schulentwicklungsplan 2.0“ zu entnehmen ist, ist die Umsetzung der Varianten I-III und V zum Schuljahresbeginn 2025/2026 nicht möglich. Einzig die Variante IV ist realistisch. Ganz nach dem sPD-Motto „Hohle Köpfe, lange Wege“ – oder war es „Kurze Beine, kurze Wege“? Man kommt ja ganz durcheinander bei dem ganzen Hin und Her.

Nach den aktuell vorliegenden Zahlen müssen ab dem genannten Zeitpunkt mindestens 30 Kinder aus dem Bezirk II (Feldmark; Blumenviertel, Lohberg) abgewiesen werden und in Schulen mit freien Kapazitäten in Bezirk I (Innenstadt) und Bezirk III (Hiesfeld) verteilt werden. Damit es nicht nachher heißt „Der Bus ist voll“ oder „Heute kein Verkehr“ (hihi), bedarf es einer frühzeitigen Planung der zu erwartenden Logistik. Das gilt sowohl für die Stadt als Auftraggeber als auch für die Busunternehmen als Auftragnehmer. Und die Finanzplanung wird sich ebenfalls freuen, wenn nicht erst bei Fahrtbeginn der Preis ausgehandelt werden muss.

Anhang:

Kategorien
Antrag

Entnahme der Luftfilter aus Dinslakener Schulen

Entnahme der Luftfilter aus Dinslakener Schulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • abzufragen, in welchen Dinslakener Schulen Bedarf für die Entfernung der während der Corona-Pandemie beschafften und installierten Luftfilter herrscht.
  • wenn gewünscht, die Luftfilter aus den entsprechenden Räumlichkeiten zu entfernen.
  • zu prüfen, welche Filter abgegeben werden können und welche aufgrund von laufenden Verträgen (z. B. noch nicht erfolgte Abschreibung) eingelagert werden müssen.
  • zu prüfen, wie eine Weitergabe der Luftfilter an Dritte organisiert werden kann. Dies umfasst die Recherche potenzieller Kund:innen ebenso wie die Prüfung möglicher Verkäufe oder kostenloser Abgaben und die Angebotserstellung.

Begründung:

Die Corona-Pandemie ist zum Glück vorbei! Wir alle haben eine steile Lernkurve hinter uns und wissen mittlerweile an vielen Stellen, welche Maßnahmen gut funktioniert haben und wo es Entscheidungen und daraus resultierende Aktionen aufzuarbeiten gilt. Wir möchten uns an dieser Stelle aber ausdrücklich nicht mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern in die Zukunft blicken. Und dieser Blick richtet sich auch auf Reliquien aus der Corona-Zeit, von denen wir uns verabschieden können. Dazu gehören definitiv die für die Räumlichkeiten Dinslakener Schulen angeschafften Luftfilter.

Wurden die Filter während der Pandemie in den Klassenräumen bereits selten genutzt, hat sich diese Praxis in der nachfolgenden Zeit weiter bestätigt. Auch zur Reduzierung des Infektionsrisikos anderer Viruserkrankungen als Covid 19 kommen sie nicht bzw. kaum zum Einsatz und nehmen nutzlos Platz weg. Und dieser ist bekanntlich rar gesät in Klassen mit hohen Schüler:innenzahlen. Das wird immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften und Schüler:innen bestätigt.

Konkret sind es die Dinslakener Grundschulen, die sich gemeinsam für eine Entnahme der Luftfilter aussprechen. Auf Basis weiterer Gespräche gehen wir davon aus, dass dies auch in anderen Schulformen Anklang findet. Hier bedarf es einer detaillierteren Abfrage. 

Es gibt allerdings noch weitere Gründe: Ganz vorne sind die laufenden Kosten. Die Stadtkasse ist klamm und eine teure Wartung nutzloser Geräte nicht zu vertreten. Zudem wird berichtet, dass es an mindestens einer Schule insbesondere in Monaten mit starkem Pollenflug zu häufigen Fehlermeldungen kommt, wenn sich Filter schnell zusetzen – was wiederum Einfluss auf die Praktikabilität hat.

Abgabe der Luftfilter organisieren

Gehen wir davon aus, dass viele Filter aus den Räumlichkeiten entnommen werden, steht die Stadt Dinslaken vor einer weiteren Herausforderung: Einfach den DIN-Service anrufen und die Teile an die Straße stellen ist sicher keine Lösung. Also schauen wir mal, wie es die anderen machen. Zum Beispiel die Stadt Münster, die einen Weg für die Abgabe einer großen Menge Luftfilter an Dritte gefunden hat (s. Anhang). Hier übersteigt die Nachfrage sogar die Anzahl der Geräte.

Noch ist also das Interesse vonseiten der Industrie und aus der Privatwirtschaft an kaum gebrauchten, neuwertigen Luftfiltern groß. Irgendwann wird der Markt jedoch gesättigt sein, wenn immer mehr Kommunen nachziehen. Hier heißt es: schnell sein und Dinslaken klug im Gebrauchtfiltergeschäft positionieren. Ob für die Filter ein Entgelt verlangt werden kann oder diese kostenlos abgegeben werden, muss geprüft werden. In jedem Fall ist eine Verlängerung des Lebenszyklus von Geräten immer eine gute nachhaltige Lösung für Mensch und Umwelt – und vielleicht ja auch für die Stadtkasse.

Aber was ist mit den Schulen, die ihre Luftfilter behalten wollen? Kein Problem, können sie doch. Dieser Antrag beinhaltet bewusst eine Komponente, die eine freie Entscheidung der einzelnen Schulen vorsieht.

Und jetzt raus an die frische Luft, das ist sowieso die beste Vorsorge und stärkt das Immunsystem.

Anhang:

  • „Stadt gibt ausgemusterte Corona-Luftfilter aus Schulen an Interessierte ab“ (Pressemitteilung der Stadt Münster vom 11.09.2024): https://t1p.de/3obwa
  • Öffentliche Beschlussvorlage V/0430/2024 der Stadt Münster: https://t1p.de/2s9gy
Kategorien
Antrag

Kurzfristig mehr Effizienz bei der Personalgewinnung der Stadtverwaltung

Kurzfristig mehr Effizienz bei der Personalgewinnung der Stadtverwaltung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Dezernent*innen, sehr geehrter Herr Besmer,

der nachfolgende Antrag befasst sich mit möglichen Effizienzsteigerungen in der Personalgewinnung der Stadtverwaltung Dinslaken. Da dieser Antrag in einigen Punkten die Organisations- und Personalhoheit der Bürgermeisterin bzw. der Stadtverwaltung betrifft, bitten die antragstellenden Fraktionen darum, die folgenden Punkte explizit als Vorschläge und lösungsorientierten Appell zu verstehen. Die antragstellenden Fraktionen bitten darum, in der Stellungnahme der Stadtverwaltung zu berichten, welche Vorschläge die Stadtverwaltung umsetzen möchte, welche eigenen Anpassungen die Stadtverwaltung vorsieht und bei welchen Punkten es möglicherweise zu Entscheidungen des Stadtrates kommen sollte.

Hiermit beantragen die Fraktionen AWG, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken, der FA und der HA empfehlen, der Rat beschließt, dass die Stadtverwaltung folgende Punkte auf eine mögliche Umsetzung prüft und sich eigeninitiativ um deren Umsetzung bemüht:

Zum Antrag