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Antrag

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI beantragen zur Vorlage-Nr. 1056/2023, der Ausschuss für Bürger:innenbeteiligung, öffentliche Ordnung und Sicherheit möge empfehlen, der Rat möge Folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter den folgend genannten Prämissen ein Konzept zur Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten in Dinslaken zu erstellen und dieses dem zuständigen Ausschuss und dem Stadtrat zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die am Bürger:innenrat Teilnehmenden sollen einen Querschnitt der Stadtbevölkerung darstellen, also ein kleines Spiegelbild Dinslakens repräsentieren. Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund der Teilnehmenden müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.
  2. Mögliche Mitglieder des jeweiligen Bürger:innenrates werden per Losverfahren/Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister bestimmt. Dabei sollen alle Einwohner:innen der Stadt Dinslaken, wenn möglich ab einem Alter von 14 Jahren, mindestens aber ab 16 Jahren, berücksichtigt werden. Diese werden von der jeweiligen Institution, die mit der Durchführung des Bürger:innenrates beauftragt ist mit einer Einladung angeschrieben. Nach schriftlicher Zusage zur Teilnahme der Eingeladenen werden diese in weitere Lostöpfe nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund unterteilt und entsprechend der Anforderung, dass der Bürger:innenrat einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen soll, ausgelost. Eine Teilnahme am Bürger:innenrat kann selbstverständlich abgelehnt werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der Stadt sowie Träger:innen politischer Ämter und Mandate. Dies beinhaltet auch Funktionär:innen der Ortsverbände der jeweiligen Parteien.
  3. Die Teilnehmenden sollen seitens der Stadt so unterstützt werden, dass es ihnen möglich ist, bei den Bürger:innenratssitzungen anwesend zu sein. So muss es auch möglich sein, sich online an den Sitzungen beteiligen zu können und ggf. Dolmetscher:innen und Unterstützung für Analphabeten bereitzustellen. Des Weiteren müssen seitens der Stadt finanzielle Unterstützungen für die jeweiligen Sitzungstage angeboten werden, wenn es um die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen geht. Es ist zwingend notwendig, dass der Veranstaltungsort barrierefrei ist.
  4. Der Bürger:innenrat wird durch eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation begleitet, die weder Teil der Verwaltung noch der Kommunalpolitik ist.
  5. Die Verwaltung hat alle Teilnehmenden zum jeweiligen Thema mit umfassenden und verständlichen Informationen zu versorgen. Neben der Moderation kommen dafür Expertinnen zum Einsatz, die auch außerhalb der Verwaltung stehen (Fachleute, Bürgerinitiativen etc.).
  6. Dem Bürger:innenrat muss ausreichend Zeit für Wissenserwerb und Austausch zur Verfügung stehen. Er ist verpflichtet, sich hierfür mit Bürgerinitiativen und anderen Interessensvertretungen aus der Stadtgesellschaft auszutauschen.
  7. Das Thema des jeweiligen Bürger:innenrats sollte von hohem öffentlichem Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken und klar eingegrenzt sein. Was von hohem öffentlichem Interesse ist, muss noch genauer definiert werden. Aus diesem Grund wird ein erster Bürger:innenrat ins Leben gerufen, der sich genau mit dieser Definition und einer ersten Themenfestlegung beschäftigt. Die identifizierten Themen sollen als Orientierung für alle zukünftigen Themen der Bürger:innenräte in Dinslaken dienen, wobei neue Themen durch diese initiale Themenliste nicht ausgeschlossen werden.
  8. Ziel eines jeden Bürger:innenrates ist es, ein Bürger:innengutachten zu erarbeiten. Dieses dient als Empfehlung für Politik und Verwaltung im weiteren Gang der politischen Beschlussfassung.
  9. Die Verwaltung wird verpflichtet, den Teilnehmenden des Bürger:innenrates, der Politik und der Öffentlichkeit regelmäßig einen Umsetzungsbericht des jeweiligen Themas vorzulegen. Darin wird dargestellt, welche Empfehlungen des Bürger:innenrates wie umgesetzt wurden oder werden.
  10. Wird die Empfehlung, die im Bürger:innengutachten hervorgebracht worden ist, von Politik/Verwaltung abgelehnt, so ist dies ausführlich und schriftlich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Verwaltung und Politik zu begründen. Die Fraktionen haben im Falle der Ablehnung die Pflicht, diese ausführlich in schriftlicher Form zu begründen und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu informieren.
  11. Der Bürger:innenrat tagt nicht-öffentlich. Er unterrichtet jedoch regelmäßig Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die Zwischenergebnisse. Das fertige Bürger:innengutachten ist dann der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen.
  12. Um die Qualität sicherzustellen, soll die Arbeit des Bürger:innenrates wissenschaftlich evaluiert werden.
  13. Die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind im nächsten Haushaltsplan bereitzustellen.
  14. Bürger:innenräte ersetzen nicht die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren wie sie beispielsweise beim Bauleitplanverfahren rechtlich verankert sind. Bürger:innenräte ersetzen auch nicht die Instrumente der direkten Demokratie wie Bürger:innenbegehren, Bürger:innenentscheid und Ratsbürger:innnenentscheid. Es ist jedoch möglich, Bürger:innenräte mit den verbindlichen Verfahren direkter Demokratie zu verknüpfen, um allen Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, über Bürger:innenratsempfehlungen in einem Bürger:innenentscheid abzustimmen.

Begründung:

In ganz Deutschland beschäftigen sich unterschiedliche Akteure mit der Frage, wie Bürger:innenbeteiligung auf kommunaler Ebene verankert werden kann. Dieser Antrag basiert sehr eng auf den Vorschlägen von „Mehr Demokratie e. V.“ (www.buergerrat.de).

In Dinslaken existiert momentan kein standardisiertes Verfahren für nicht rechtlich vorgegebene Bürger:innenbeteiligungen. Es ist demnach dringend geboten, ein einheitliches Verfahren festzulegen. Somit ist von Beginn des Bürger:innenbeteiligungsverfahrens klar, wie dieses abläuft und wie mit dem Ergebnis verfahren wird.

Es sollen alle Bürger:innen eingebunden werden. Das Phänomen, dass sich bestimmte soziale Gruppen wenig politisch beteiligen, wird vermindert. Das Verfahren muss transparent und eine hohe Resistenz gegenüber Lobbyeinflüssen aufweisen. Die Diskussionen sollen fair und faktenbasiert verlaufen. Im Gegensatz zu den sozialen Netzen haben Hass und Manipulation kaum eine Chance, wenn sich Menschen einander direkt begegnen. Dabei soll ein Gefühl der Selbstwirksamkeit entstehen, was ein gutes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Extremismus darstellt. Auch die Stimme der Menschen, denen sonst kaum Gehör geschenkt wird, erhält so Gewicht.

Aus diesem und den folgenden Gründen beantragen die oben genannten Fraktionen die Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten für die Stadt Dinslaken.

Zu 1) Die Teilnehmenden müssen per Losverfahren bestimmt werden und im Kleinen die Dinslakener Stadtgesellschaft abbilden. So wird der Kreis der Teilnehmenden deutlich vielfältiger. Bei bisherigen lokalen Bürger:innenbeteiligungsverfahren waren etliche gesellschaftliche Gruppen deutlich unterrepräsentiert bis gar nicht vorhanden. Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungswerte und Lebensumstände können Problemstellungen in Bürger:innenräten auch aus ganz anderen Blickrichtungen betrachtet werden.

Zu 2) Um wirklich jeder Person eine Teilnahme und Mitarbeit zu ermöglichen, setzt es zwingend voraus, dass seitens der Stadt entsprechende Unterstützungshilfen gewährt werden.

Zu 3) Eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation ermöglicht eine ehrliche und ergebnisoffene Diskussion. Sie unterstützt den Bürger:innenrat bei der Formulierung und Ausarbeitung des Bürger:innengutachtens und moderiert zwischen Bürg:innenerrat und Expert:innen.

Zu 4) Die Aufgabe der Verwaltung ist es, dem Bürger:innenrat Expert:innen für das jeweilige Thema vorzuschlagen, damit der Bürger:innenrat sich über das Pro und Kontra der jeweiligen Entscheidungssituation ausführlich informieren kann.

Zu 5) Es ist notwendig, dass dem Bürger:innenrat ausreichend Zeit gegeben wird.

Zu 6) Wichtig ist, dass es eine klare Abgrenzung gibt, wann ein themenbezogener Bürger:innenrat eingerichtet wird. Es muss festgelegt werden, ab wann ein hohes öffentliches Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken vorliegt. Dazu wird vorgeschlagen, dass sich der erste Dinslakener Bürger:innenrat genau mit dieser Frage beschäftigt und versucht, eine Systematik zu erarbeiten.

Zu 7) Das Bürger:innengutachten ist eine Empfehlung an Verwaltung und Politik. Teilnehmende der Bürger:innenräte sind nicht vom Volk gewählte Vertretungen und somit ist die Empfehlung formal unverbindlich. Jedoch ist ein Bürger:innengutachten, das von einem Querschnitt der Dinslakener Gesellschaft erarbeitet worden ist, ein schwergewichtiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung des Rates und der Öffentlichkeit.

Zu 8 und 9) Um die Wirkung des Bürger:innengutachtens und seine Bedeutung zu erhöhen, wird zum einen die Verwaltung verpflichtet, einen Umsetzungsbericht in regelmäßigen Abständen vorzulegen und zu veröffentlichen. Zum anderen werden Verwaltung und Politik verpflichtet, bei Ablehnung der Empfehlung des jeweiligen Bürger:innengutachtens, diese öffentlich, ausführlich und schriftlich zu begründen.

Zu 10) Der Bürger:innenrat soll frei und offen, ohne Einfluss Dritter, über das jeweilige Problem diskutieren, beraten und Empfehlungen entwickeln. Deswegen ist es wichtig, dass der Bürger:innenrat nicht-öffentlich tagt. Jedoch ist es zwingend erforderlich, dass die Öffentlichkeit über Zwischenergebnisse informiert wird.

Zu 11) Gerade im Anfangsstadium ist es von Bedeutung, dass von neutraler Seite der Bürger:innenrat evaluiert wird, um insbesondere Verbesserungsvorschläge zu identifizieren.

Zu 12) Eine angemessene Ausgestaltung von Bürger:innenräten bedarf einer angemessenen personellen und finanziellen Ausstattung. Hierfür sind entsprechende Mittel einzuplanen.