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Wirtschaftliche Kennzahlen und Zuschussstruktur der DIN-Event GmbH sowie des Betriebs der Stadthalle Dinslaken

Wirtschaftliche Kennzahlen und Zuschussstruktur der DIN-Event GmbH sowie des Betriebs der Stadthalle Dinslaken

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Stadt Dinslaken hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen intensiv mit Konsolidierungsmaßnahmen beschäftigt. Dabei wird zunehmend versucht, strukturelle Haushaltsbelastungen transparent darzustellen.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI hatte daher beantragt, die Betriebsstruktur der Stadthalle sowie der DIN-Event GmbH auf mögliche Konsolidierungspotenziale zu überprüfen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen, unter anderem mit dem Hinweis auf den erheblichen personellen Aufwand einer entsprechenden Untersuchung.

Parallel dazu liegt dem Rat inzwischen der Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Dinslaken vor. Dieser enthält erstmals eine zusammenhängende Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen der DIN-Event GmbH.
Ausweislich dieses Berichtes erhielt die Gesellschaft im Jahr 2024 einen Zuschuss der Stadt Dinslaken in Höhe von 1.935.900 €, um die laufenden Kosten zu decken.

Gleichzeitig betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft 1,103 Mio. €.
Darüber hinaus entrichtet die Gesellschaft jährlich rund 580.000 € Pacht- und Betriebskosten an die DIN-Pacht GmbH.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht der Fraktion UBV/Die PARTEI einige Fragen zur wirtschaftlichen Struktur des Unternehmens.

1 Zuschussstruktur

  1. Wie hat sich der jährliche Zuschuss der Stadt Dinslaken an die DIN-Event GmbH in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  2. Welcher Zuschuss ist im Haushalt 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?
  3. Welche konkreten Kostenpositionen werden durch den Zuschuss der Stadt finanziert?

2 Verhältnis Zuschuss zu wirtschaftlicher Tätigkeit

Der Beteiligungsbericht weist für das Jahr 2024 folgende Eckdaten aus:

  • Umsatzerlöse: 1,103 Mio. €
  • Zuschuss der Stadt: 1,936 Mio. €

Damit übersteigt der städtische Zuschuss die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft deutlich.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung dieses Verhältnis aus betriebswirtschaftlicher Sicht?
  2. Welche Zielgröße für den Kostendeckungsgrad der Gesellschaft wird derzeit verfolgt?
  3. Gibt es strategische Zielwerte für die Reduzierung des Zuschussanteils?

3 Interne Kostenstruktur

Der Beteiligungsbericht weist einen Personalaufwand von rund 1,173 Mio. € aus.

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente beschäftigt die DIN-Event GmbH aktuell?
  2. Wie hat sich der Personalbestand in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  3. Welcher Anteil des Gesamtaufwandes entfällt auf
  • Personal
  • Veranstaltungskosten
  • Gebäude- und Pachtkosten
  • sonstige betriebliche Aufwendungen?

4 Pachtstruktur

  1. Wie setzt sich die im Beteiligungsbericht genannte Pachtzahlung von rund 580.000 € jährlich an die DIN-Pacht GmbH zusammen?
  2. Welche Leistungen bzw. Kostenbestandteile sind hierin enthalten?
  3. In welcher Höhe fließen diese Mittel letztlich wieder in den städtischen Haushalt zurück?

5 Wirtschaftliche Betätigung

Die DIN-Event GmbH tritt neben der Durchführung städtischer Veranstaltungen auch als Veranstalter im Event- und Kulturmarkt auf.

  1. Wie bewertet die Verwaltung diese Tätigkeit im Hinblick auf § 107 GO NRW (wirtschaftliche Betätigung von Kommunen)?
  2. Wie wird sichergestellt, dass keine strukturelle Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Veranstaltern entsteht?

Begründung

Die Stadthalle und das Burgtheater stellen zweifellos wichtige kulturelle Einrichtungen der Stadt dar.

Gleichzeitig handelt es sich bei der DIN-Event GmbH um ein kommunales Unternehmen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit maßgeblich durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt finanziert wird.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage erscheint es daher sachgerecht, die wirtschaftlichen Kennzahlen dieser Struktur transparent darzustellen und politisch zu diskutieren.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI ist sich bewusst, dass Kultur nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bewertet werden kann.

Allerdings zeigt der Beteiligungsbericht, dass die Finanzierung dieser Struktur inzwischen eine Größenordnung erreicht hat, die auch aus haushaltswirtschaftlicher Sicht nicht völlig unbemerkt bleiben sollte.

Oder anders formuliert:

Wenn der Zuschuss höher ist als der Umsatz, handelt es sich zumindest nicht mehr um ein Geschäftsmodell, sondern um ein politisches Modell.

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Antrag

Zukunftsfähige Organisations- und Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters

Zukunftsfähige Organisations- und Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UBV/DIE PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • bis spätestens zum 31.03.2027 einen strukturierten Sachstands- und Prüfbericht zur zukünftigen Organisations- und Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken, des Burgtheaters sowie der DIN-Event GmbH vorzulegen;
  • hierbei ausdrücklich keine externe Vollberatung zu beauftragen, sondern vorhandene Daten, Jahresabschlüsse, GPA-Kennzahlen, Beteiligungsberichte sowie Vergleichsdaten anderer Kommunen zu nutzen;
  • die bereits laufenden organisatorischen Optimierungen der DIN-Event GmbH in die Prüfung einzubeziehen und dem Rat transparent darzustellen,
    o welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden,
    o welche finanziellen Effekte erwartet werden
    o und ob diese Maßnahmen ausreichen, um den städtischen Zuschussbedarf nachhaltig zu reduzieren.
  • Folgende Organisationsmodelle sind vergleichend darzustellen:
    o Status quo mit Optimierung,
    o infrastrukturbasiertes Betreiber-/Vermietungsmodell,
    o Trennung von Infrastruktur und Veranstalterfunktion,
    o Kooperation mit privaten oder interkommunalen Betreibern,
    o Konzessions- oder Pachtmodell
  • Für jedes Modell ausschließlich in komprimierter Form sind darzustellen:
    o jährlicher Zuschussbedarf,
    o Personalaufwand,
    o wirtschaftliches Risiko für die Stadt,
    o Auswirkungen auf den Haushalt,
    o Auswirkungen auf Kultur-, Vereins- und Schulnutzung,
    o kommunalrechtliche Bewertung gemäß § 107 GO NRW

Begründung

1. Die Verwaltung hat versehentlich unserem Antrag zugestimmt

Die Verwaltung begründet die Ablehnung unseres ursprünglichen Antrags im Wesentlichen mit drei Argumenten:

  1. Die Fragestellung sei umfangreich.
  2. Die Prüfung würde Ressourcen binden.
  3. Organisatorische Optimierungen seien ohnehin bereits notwendig.

Mit anderen Worten:

  • Es gibt erheblichen Prüfbedarf.
  • Die Strukturen sind offenbar komplex.
  • Und Optimierungen laufen bereits.

Wir bedanken uns ausdrücklich für diese Bestätigung unseres Antragsziels!

Denn wenn bereits interne Optimierungen stattfinden, stellt sich zwangsläufig die Frage:

Warum sollte der Rat darüber nicht strukturiert informiert werden?

Und wenn die Prüfung angeblich zu aufwendig wäre, stellt sich die noch interessantere Frage:

Wie teuer muss ein System eigentlich sein, bevor eine Kommune bereit ist, dessen Wirtschaftlichkeit überhaupt zu betrachten?

Ab einer Million? Ab zwei Millionen? Oder erst dann, wenn man die Stadthalle in „Grundsteuerarena powered by Haushaltssicherung“ umbenennen muss?

2. Es geht nicht um Kulturabbau, sondern um Haushaltsklarheit

Der ursprüngliche Antrag wurde teilweise so behandelt, als wolle die Fraktion UBV/Die PARTEI das kulturelle Leben in Dinslaken abschaffen und das Burgtheater künftig nur noch für „VHS-Kurse zur Grundsteuererklärung“ freigeben.

Das Gegenteil ist richtig: Gerade in finanziell angespannten Zeiten braucht Kultur stabile und transparente Strukturen.

Die entscheidende Frage lautet daher nicht: Braucht Dinslaken Kultur?

Sondern: Welche Organisationsform sichert Kultur langfristig, wirtschaftlich und transparent?

Denn derzeit existiert eine Konstruktion, bei der:

  • die Stadt Eigentümerin der Infrastruktur ist,
  • eine städtische Tochtergesellschaft Betreiberin ist,
  • gleichzeitig Veranstalterfunktionen übernommen werden,
  • wirtschaftliche Risiken mittelbar beim städtische

Das kann man machen.

Man sollte es nur irgendwann einmal bewerten dürfen. Gerade, wenn andererseits für den Kulturentwicklungsplan, Musikschulen und andere „Kulturtragende“ kein Geld da ist.

3. Die eigentliche kommunalpolitische Frage

Dinslaken diskutiert regelmäßig über:

  • steigende Hebesätze,
  • Einsparungen bei freiwilligen Leistungen,
  • Investitionsverschiebungen,
  • Personalkosten,
  • Konsolidierungsmaßnahmen
  • und die Grenzen kommunaler Leistungsfähigkeit.

Gleichzeitig leistet sich die Stadt eine kommunale Veranstaltungs- und Betriebsgesellschaft mit dauerhaft erheblichem Zuschussbedarf.

Auch das kann man politisch vertreten. Aber dann sollte dieselbe politische Ehrlichkeit gelten wie überall sonst im Haushalt:

Wer von Bürgerinnen und Bürgern Sparsamkeit verlangt, sollte auch bereit sein, eigene Strukturen überprüfen zu lassen.

Das ist keine DIN-Event-Feindlichkeit. Das ist Haushaltslogik.

Oder in Dinslakener Maßeinheiten: Ein Hebesatzpunkt ist offenbar wichtiger als ein Haushaltsmilliönchen.

4. Warum der Prüfauftrag gerade jetzt sinnvoll ist

Die Verwaltung argumentiert, eine zusätzliche Prüfung sei derzeit nicht sinnvoll, weil bereits organisatorische Optimierungen laufen.

Genau deshalb ist der Zeitpunkt richtig.

Denn:

  • Strukturreformen ohne politische Zieldefinition sind Blindflug.
  • Optimierungen ohne Kennzahlen sind Hoffnungspolitik.
  • Und Beteiligungssteuerung ohne Vergleichswerte ist kommunales Tarot.

Der Rat benötigt daher eine belastbare Übersicht darüber,

  • welche Aufgaben die DIN-Event GmbH künftig erfüllen soll,
  • welche Aufgaben zwingend öffentlich sind,
  • welche Aufgaben marktfähig sind,
  • welche Zuschüsse kulturpolitisch bewusst gewollt sind
  • und warum für den Kulturentwicklungsplan kein Geld da ist

Denn freiwillige Leistungen sind legitim. Nur sollte man freiwillig wissen, wie teuer sie sind.

5. Andere Kommunen zeigen, dass Alternativen möglich sind

Beispielhafte Modelle:

Meschede

  • Fokus auf Infrastruktur und Vermietung
  • deutlich geringerer Zuschussbedarf
  • stärkere Einbindung externer Veranstalter

Rheine

  • Mischmodell mit klarer Trennung zwischen Kulturauftrag und kommerziellen Veranstaltungen
  • stärkere Kooperation mit privaten Veranstaltern

Lippstadt

  • Nutzung von Betreiber- und Vermarktungskooperationen
  • wirtschaftliche Steuerung über Zielvereinbarungen

Marl

  • stärkere kulturelle Schwerpunktsetzung statt breiter Eventmarktstrategie

Die Erkenntnis daraus lautet nicht: Dinslaken macht alles falsch.

Sondern: Andere Kommunen prüfen ihre Modelle ebenfalls regelmäßig – ohne, dass deshalb sofort jemand das Burgtheater in einen Lagerraum für Aktenordner umwandelt.

6. Kommunalwirtschaftliche Bewertung bleibt notwendig

Nach § 107 GO NRW dürfen Kommunen wirtschaftlich tätig sein, wenn:

  • ein öffentlicher Zweck vorliegt,
  • die Betätigung erforderlich ist
  • und der Zweck nicht besser oder wirtschaftlicher durch Dritte erfüllt werden kann.

Gerade deshalb ist eine regelmäßige Überprüfung nicht nur zulässig, sondern nahezu zwingend.

Denn bei der DIN-Event GmbH überschneiden sich derzeit:

  • öffentlicher Kulturauftrag,
  • Hallenbetrieb,
  • Veranstaltungsmanagement,
  • Ticketvermarktung,
  • Gastronomie
  • und teilweise eigenwirtschaftliche Veranstaltertätigkeit.

Diese Mischstruktur ist erklärungsbedürftig – insbesondere in Zeiten struktureller Haushaltsprobleme.

Oder anders formuliert: Wenn die Stadt gleichzeitig Vermieterin, Veranstalterin, Risikoabsicherin und Defizitausgleicherin ist, dann ist sie nicht mehr nur Kulturförderin.

Dann ist sie praktisch die Sparkasse unter den Eventagenturen.

7. Warum die Verwaltung diesem Antrag eigentlich zustimmen muss

Der vorliegende Antrag ist bewusst gegenüber der ursprünglichen Fassung verschlankt worden.

Er verlangt:

  • keine externe Mammutbegutachtung
  • keine sofortige Strukturreform
  • keine Privatisierungsentscheidung
  • keine Kulturkürzungen

Sondern lediglich:

  • Transparenz
  • Vergleichbarkeit
  • Kennzahlen
  • politische Steuerungsfähigkeit
  • eine sachliche Entscheidungsgrundlage

Genau das entspricht den Grundprinzipien:

  • sparsame Haushaltsführung
  • moderne Beteiligungssteuerung
  • kommunale Transparenz
  • verantwortungsvolle Ratsarbeit

Wer diesen Prüfauftrag ablehnt, erklärt letztlich: „Die Struktur kostet zwar dauerhaft Millionen, aber genauer hinschauen möchten wir lieber nicht.“

Das ist mutig. Haushaltspolitisch vielleicht sogar avantgardistisch.

Aber vermutlich kein dauerhaft tragfähiges Steuerungsmodell.

8. Fazit

Es geht nicht um die Abschaffung von Kultur. Es geht nicht um die Schließung der Stadthalle. Es geht nicht um die Frage, ob Konzerte schön sind.

Es geht um zwei einfache kommunalpolitische Grundfragen:

Wie organisiert eine strukturell angespannte Kommune dauerhaft wirtschaftlich, transparent und nachvollziehbar ihre freiwilligen Leistungen? Und warum wird die Dinslakener Kulturlandschaft derart auf die DIN-Event reduziert, dass Fördermöglichkeiten für z. B. den Kulturentwicklungsplan, Musikschulen etc. fehlen?

Dieser Prüfauftrag spiegelt nichts anderes als die kaufmännische Neugier wider, die man als kommunalpolitisches Mindestmaß voraussetzen darf.

Der letzte Antrag lautete folgendermaßen.

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Antrag

Strategische Hochschulkooperationen und Einsatz von Werkstudent:innen zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung

Strategische Hochschulkooperationen und Einsatz von Werkstudent:innen zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung beauftragt zu prüfen:

  1. ob und in welchem Umfang die Stadt Dinslaken Kooperationen mit Hochschulen, insbesondere der Universität Duisburg-Essen, der Hochschule Ruhr West sowie weiteren regionalen Hochschulen, eingehen kann, um Studierende im Rahmen von Werkstudententätigkeiten, Praxissemestern, dualen Studiengängen oder Abschlussarbeiten in der Verwaltung einzusetzen.
  2. in welchen Fachbereichen und Fachdiensten der Stadtverwaltung ein Einsatz von Werkstudent:innen organisatorisch sinnvoll und rechtlich zulässig wäre (z. B. Digitalisierung, Stadtplanung, Umwelt, Statistik, Fördermittelmanagement).
  3. welche Kosten- und Effizienzpotenziale sich hieraus im Rahmen des bestehenden Haushaltssicherungskonzeptes ergeben könnten.
  4. ob durch den gezielten Einsatz von Werkstudent*innen
    o Projektstaus reduziert,
    o Digitalisierungsvorhaben beschleunigt,
    o externe Gutachterkosten reduziert und
    o perspektivisch Fachkräfte für die Verwaltung gewonnen werden könnten.
  5. welche Best-Practice-Beispiele anderer Kommunen in Nordrhein-Westfalen existieren.
  6. welche organisatorischen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für ein entsprechendes Programm erforderlich wären.

Begründung

Die Stadt Dinslaken befindet sich bekanntlich in der angenehmen Situation, ein Haushaltssicherungskonzept aufstellen zu dürfen. Dieses Instrument der kommunalen Selbstgeißelung eröffnet vielfältige Möglichkeiten, kreativ über Einsparungen nachzudenken.

Während klassische Sparvorschläge in der Regel aus der beliebten Kategorie „Schließung von Einrichtungen, Kürzung von Leistungen oder Hoffnung auf ein Wunder“ stammen, erlaubt sich die Fraktion UBV/DIE PARTEI einen unkonventionellen Gedanken: Man könnte versuchen, Dinge effizienter zu machen.

In unmittelbarer Nachbarschaft der Stadt befinden sich mit der Universität Duisburg-Essen und der Hochschule Ruhr West zwei Hochschulen mit zehntausenden Studierenden, von denen viele über Fähigkeiten verfügen, die in modernen Verwaltungen gelegentlich als nützlich gelten – etwa im Bereich IT, Datenanalyse, Stadtplanung oder Umweltmanagement.

Andere Kommunen nutzen diese Ressource bereits, indem sie Werkstudent*innen beschäftigen, Praxissemester ermöglichen oder Abschlussarbeiten zu kommunalen Themen betreuen lassen. Die Vorteile sind vielfältig:

  • Studierende erhalten Praxiserfahrung,
  • Verwaltungen erhalten projektbezogene Unterstützung,
  • und gelegentlich entstehen sogar innovative Lösungen – ein Konzept, das in deutschen Kommunalverwaltungen bislang als experimentell gilt.

Gerade in Zeiten knapper Kassen kann der gezielte Einsatz von Werkstudent:innen eine vergleichsweise kostengünstige Möglichkeit darstellen, Projekte voranzubringen, ohne sofort zusätzliche Vollzeitstellen schaffen zu müssen oder Beratungsunternehmen zu beauftragen, deren Stundensätze gelegentlich an die Raumtemperatur eines Hochofens erinnern.

Darüber hinaus könnte die Stadt Dinslaken auf diese Weise junge Fachkräfte frühzeitig an sich binden – ein Ansatz, der angesichts des vielbeschworenen Fachkräftemangels zumindest theoretisch interessant erscheint.

Die Prüfung soll daher klären, ob eine strukturierte Hochschulkooperation und ein Werkstudentenprogramm einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung, zur Verwaltungsmodernisierung und zur Nachwuchsgewinnung leisten können.

Sollte sich dabei herausstellen, dass dies tatsächlich funktioniert, wäre dies für Dinslaken eine überraschend positive Entwicklung. Sollte sich hingegen herausstellen, dass auch dieser Ansatz nichts bringt, hätte die Verwaltung zumindest eine weitere Erfahrung gesammelt – und Erfahrung ist bekanntlich unbezahlbar.

In diesem Sinne bittet die Fraktion UBV / DIE PARTEI um wohlwollende Prüfung dieses Vorschlags zur finanziellen und organisatorischen Selbstrettung der Stadt.

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Antrag

Zukunftsorientierte Regulierung des Fischbestandes im Ententeich (Masterplan Wels 2030)

Zukunftsorientierte Regulierung des Fischbestandes im Ententeich (Masterplan Wels 2030)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UBV/DIE PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • die bisher praktizierte Elektrofischerei im Ententeich hinsichtlich Kosten, Nachhaltigkeit und CO₂-Bilanz kritisch zu evaluieren,
  • ein ökologisch nachhaltiges Konzept zur biologischen Fischbestandsregulierung zu erarbeiten,
  • hierbei insbesondere den kontrollierten Besatz eines Europäischen Welses (Silurus glanis) als kommunalen Spitzenprädator zu prüfen,
  • ergänzend Maßnahmen zur Reduktion externer Nährstoffeinträge einzuleiten, insbesondere:
    o verstärkte Hinweise gegen Entenfütterung,
    o Gewässerbepflanzung,
    o Sauerstoffmanagement,
    o Entschlammung
    o sowie ein Konzept gegen das wilde Aussetzen ehemaliger Aquarienbewohner („Findet Nemo – aber bitte nicht im Ententeich“),
  • dem Rat jährlich einen „Wels-Fortschrittsbericht“ vorzulegen
  • und für den Fall des Scheiterns aller Maßnahmen vorsorglich die Genehmigungsfähigkeit eines Hai-Besatzes mit den zuständigen Fachbehörden abzuklären.

Begründung

Der Dinslakener Ententeich befindet sich seit Jahren in einem ökologischen Schwebezustand zwischen Naherholungsgebiet, Goldfisch-Großraum-WG und flüssigem Erbseneintopf.

Die Ursachen sind bekannt:

  • ausgesetzte Zierfische,
  • fehlende natürliche Räuber,
  • massive Nährstoffeinträge
  • und eine demografisch auffällige Hochleistungs-Entenfütterung.

Das Ergebnis ist ein Gewässer, dessen Wasserqualität gelegentlich eher an eine ambitionierte Matcha Latte erinnert.

Die Verwaltung reagiert bislang mit Elektrofischerei.

Diese Methode funktioniert technisch zweifellos hervorragend. Gleiches ließe sich allerdings vermutlich auch über den Einsatz eines mittelgroßen Minensuchboots sagen.

Das Problem: Elektrofischerei behandelt Symptome, nicht Ursachen. Und sie ist teuer.

Kaum sind die Fische entfernt, tauchen neue auf. Der Ententeich reproduziert inzwischen Goldfische mit der Zuverlässigkeit eines schlecht regulierten Start-up-Marktes.

Zahlreiche Städte und Gewässerprojekte setzen mittlerweile auf sogenannte Biomanipulation – also die gezielte Steuerung von Nahrungsketten durch natürliche Räuber.

Beispiele hierfür finden sich unter anderem:

  • in Berliner Parkgewässern,
  • bei Restaurierungsprojekten eutrophierter Seen in Niedersachsen,
  • in niederländischen Flachgewässerprojekten
  • sowie in wissenschaftlich begleiteten Maßnahmen in Dänemark und Polen.

Dort werden unter anderem:

  • Hechte,
  • Barsche,
  • Zander
  • oder Welse

gezielt eingesetzt, um überhöhte Friedfischbestände zu regulieren und Algenblüten einzudämmen.

Die Fraktion UBV/DIE PARTEI begrüßt ausdrücklich, dass Dinslaken endlich die Chance erhält, Anschluss an internationale Spitzenforschung im Bereich „kommunaler Raubfischpolitik“ zu finden.

Der Europäische Wels bietet hierbei erhebliche Vorteile:

  • robust
  • genügsam
  • anpassungsfähig
  • nachtaktiv
  • einzelgängerisch
  • dauerhaft hungrig
  • haushaltsfreundlich

Kurzum: Der ideale Mitarbeiter für kommunale Problemgewässer.

Anderslautende Befürchtungen, Welse könnten Kleinhunde, Kleinkinder oder AfD-Wähler verschlingen, entbehren bislang jeder belastbaren wissenschaftlichen Grundlage.

Sollte der Wels wider Erwarten nicht ausreichen, sind weitergehende Maßnahmen zu prüfen.

Internationale Fachfilme wie:

  • „Der weiße Hai“,
  • „Sharknado“
  • oder „Mega Shark vs. Giant Octopus“

zeigen eindrucksvoll das Potenzial großskaliger Prädatorenpolitik.

Die Fraktion weist allerdings darauf hin, dass ein Hai-Besatz:

  • erhöhte Salzgehalte,
  • eine Umbenennung in „Dinslaken Bay“
  • sowie vermutlich zusätzliche Haushaltsmittel

erfordern würde.

Eine Umsetzung sollte daher zunächst auf Machbarkeit geprüft werden.

Der aktuelle Zustand des Ententeichs ist einer Stadt mit Porsche-Zentrum, Premium-Kreisverkehren, Top-10-Einkaufszentrum und regelmäßig neu gepflasterter Innenstadt nicht würdig.

Dinslaken braucht keine dauerhafte Elektrofischerei. Dinslaken braucht:

  • Visionen,
  • Mut,
  • ökologische Innovation
  • und mindestens einen sehr motivierten Wels.

Antrag „Neustrukturierung der Nahrungskette im Ententeich“ (August 2023)

Expertengespräch mit Dr. Borutta (Video)

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Statement GGS Klaraschule

 

Nach der Lektüre der „Beschlussvorlage 157/2026“ haben wir uns doch sehr gewundert. Will man unsere Fragen nicht beantworten – oder kann man es schlicht nicht? Wir haben am 9. März, also vor gut 2 Monaten, nach den konkreten Plänen der Verwaltung gefragt: Was passiert mit den Kindern, die wegen der vorgesehenen Zweizügigkeit keinen Platz an der GGS Klaraschule bekommen? Welche Alternativen gibt es? Und wie soll sichergestellt werden, dass diese Kinder weiterhin wohnortnah und unter vertretbaren Bedingungen beschult werden? Genau dazu hätten wir gern Antworten – und zwar bevor wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden.

Gefragt haben wir auch nach den Kosten einer möglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu umliegenden Schulen. Bekommen haben wir Verweise auf alte Vorlagen. Das ist ungefähr so hilfreich, als würde man nach den aktuellen Benzinpreisen fragen und eine Tankquittung von vor zwei Jahren erhalten. Uns interessiert nicht, was Schülerbeförderung irgendwann einmal gekostet hat. Uns interessiert, was sie heute kostet. Wer Entscheidungen auf Basis veralteter Daten trifft, handelt grob fahrlässig gegenüber dem städtischen Haushalt. Das Prinzip Hoffnung muss endlich Platz machen für solide Kalkulationen. Alles andere ist nicht mehr als ein unseriöses Ausweichmanöver.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung, Informationen hätten wegen fehlender personeller Ressourcen nicht ermittelt werden können. Gleichzeitig wird seit Monaten immer wieder auf die ausstehende Haushaltsfreigabe verwiesen, die vieles blockiere. Da drängt sich schon die Frage auf, wofür die Zeit in bestimmten Bereichen in der Zwischenzeit genutzt wurde. Denn wenn man schon weniger handeln kann, hätte man doch die Grundlagen für eine fundierte Entscheidung zusammentragen können. Stattdessen erfahren wir nur, warum Antworten fehlen.

Es entsteht der Eindruck, dass mehr Aufwand in die Erklärung eben jener fehlenden Antworten investiert wurde als in deren Ausarbeitung. Und, das möchte ich nochmal betonen, wir reden hier ja nicht über eine Nebensächlichkeit, sondern über Kinder, Familien und Schulen, die längst am Limit sind. Die Lage ist allseits bekannt, der Handlungsbedarf ebenfalls. Wo hakt es denn nun? Wo sind aktuelle Zahlen, klare Pläne und der erkennbare Wille, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen? Wer so arbeitet, darf sich nicht wundern, wenn in Politik und Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung bestimmte Themen nicht ernsthaft angeht – aus Gründen, die vermutlich noch in der hausinternen Umlaufmappe „Dringend – irgendwann“ liegen.

Die Kinder, ihre Eltern und wir als politische Vertretung haben Anspruch auf mehr als Ausflüchte. Wir brauchen Planungssicherheit für die Bildungsbiografien des Nachwuchses – die Verwaltung liefert nur ein organisatorisches Achselzucken. Wenn Antworten auf vermeintlich einfache Fragen inzwischen schon als besondere Serviceleistung gelten, dann sind wir hier offenbar in der Champions League der Verwaltungskommunikation angekommen. Leider ist Dinslaken aber nicht Champions League, sondern eher sowas wie KFC Uerdingen oder Rot Weiß Oberhausen – Fans der genannten Clubs mögen mir den Vergleich bitte verzeihen. Und leider hilft gut verpacktes Ausweichen weder den Kindern noch den Familien noch den Schulen weiter. Nochmals: Was wir brauchen, sind keine kunstvoll begründeten Leerstellen, sondern belastbare Zahlen, konkrete Lösungen und Entscheidungen, die diesen Namen auch verdienen.

Wir als Fraktion UBV/Die PARTEI plädieren daher ausdrücklich dafür, die Beschlussvorlage abzulehnen. Darüber hinaus bitten wir darum, die Zahlen der Beschäftigten der Verwaltung im „Fachdienst 6.1 – Schule und Sport“, inklusive Krankenstand im Monat Mai 2026, zu übermitteln und dem Protokoll beizufügen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir hierzu in der kommenden Woche eine schriftliche Anfrage stellen.

Danke!

Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Fraktion UBV/Die PARTEI

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Fördermanagement ausbaufähig!?!

Unser sportpolitischer Sprecher Dirk Wübbels zeigt der Nichtbewilligung der Fördermittel für die Sportanlage Lohberg die rote Karte: „Wir bedauern sehr, dass wir in der aktuellen Förderrunde nicht berücksichtigt werden. So bleibt die Anlage in Lohberg wohl weiterhin ein zeitgeschichtliches Denkmal mit einem frei interpretierbaren Zustand der Infrastruktur.“

Besonders irritierend ist, dass im Rahmen des Förderantrags möglicherweise Unterlagen/Inhalte fehlten oder zumindest unterschiedlich gelesen wurden – je nachdem, ob man gerade in Berlin, im Rathaus oder im Paralleluniversum der Verwaltungskommunikation nachfragt. „Sollte hier tatsächlich etwas schiefgelaufen sein, wäre das natürlich äußerst unglücklich. Sollte nichts schiefgelaufen sein, wäre es zumindest konsequent unklar“, beschreibt Dirk die Sachlage.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI fordert eine lückenlose Offenlegung aller mit dem Förderantrag zusammenhängenden Vorgänge. Wird der Dinslakener Antrag auch in den kommenden Förderrunden der „Sportmilliarde“ nicht berücksichtigt, stellt sich die Frage: Was hätte man konkret besser machen müssen? Dirk: „Es wäre ja nicht das erste Mal, dass es in Dinslaken gewisse Baustellen bei dem Thema gibt. Es wäre nicht das erste Mal, dass bestimmte Bereiche der Verwaltung Förderanträge suboptimal durch den bürokratischen Hindernisparcours begleiten.“

Dass der Bundestagsabgeordnete Sascha Wagner mit seiner verfrühten Äußerung in der Öffentlichkeit übers Ziel hinausgeschossen ist und außer für Unruhe für nichts gesorgt hat, sollte allen klar sein. #klassikernummereins Auch die Presse möchten wir in diesem Zuge und auch im Allgemeinen bitten, künftig erstmal locker ein- und auszuatmen und die allgemeine Sachlage abzuwarten, bevor es zum Schnellschuss kommt. #klassikernummerzwei Die Bürgerinnen und Bürger brauchen gerade in der aktuell unsicheren Haushaltslage und bei einem Stimmungsbarometer, das durchaus schonmal höher ausgeschlagen ist, von allen Beteiligten sachlich geordnete Informationen.

Nichts zu danken, vielen Dank!

 

 

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Antrag

Mehr Raum für Bildung statt Bildung im Raum

„Mehr Raum für Bildung statt Bildung im Raum“ – nachhaltige, vorausschauende und selbstverständlich völlig überraschende Erweiterung der GGS Klaraschule

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UBV / Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • eine belastbare und für politische Entscheidungsträger*innen verständliche Kostenanalyse vorzulegen, aus der hervorgeht, 
    • was die Fortführung bzw. Erweiterung des Modulbaus an der Gemeinschaftsgrundschule Klaraschule kostet,
    • was es kostet, wenn man nichts tut (inklusive zusätzlicher Schüler*innenbeförderung, Container-Dauerabos, pädagogischer Improvisationskunst und elterlicher Nervenverschleißpauschale).
  • sämtliche realistisch erreichbaren Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundes (insbesondere im Kontext des ab 2026 geltenden Rechtsanspruchs auf offenen Ganztag) zu identifizieren, zu beantragen und nicht aus Versehen zu übersehen.
  • Die Verwaltung legt dem Rat ein Gesamtkonzept zur dauerhaften Sicherstellung einer mindestens dreizügigen Beschulung an der Klaraschule vor, einschließlich der hierfür notwendigen Raum-, Mensa-, OGS- und Schulhofflächen.
  • Die Verwaltung legt eine aktualisierte, realitätsnahe Prognose der Schüler*innenzahl für die kommenden fünf Jahre vor – diesmal idealerweise orientiert an tatsächlichen Geburten, Baugebieten und Anmeldezahlen statt an meteorologischen Zufallsmodellen.

Begründung:

Die nicht überraschend eingetretene Überraschung
Seit Jahren ist bekannt, dass im Einzugsbereich der Klaraschule mehr Kinder wohnen als Klassenräume vorhanden sind. Diese Entwicklung war so überraschend wie Weihnachten im Dezember.

Bereits in den vergangenen Schulentwicklungsplanungen der Stadt Dinslaken wurde auf steigende Schüler*innenzahlen hingewiesen. Dennoch gelang es uns als Kommune, die Dynamik mit bewundernswerter Gelassenheit zu betrachten. Bildung braucht schließlich auch Geduld.

Ein erster Modulbau wurde errichtet – wofür wir uns selbst herzlich gratulieren. Allerdings ist dieser ungefähr so ausreichend wie ein Knirps bei einem Monsun.

Die Nachbarschulen sind leider auch keine Tardis

Die ebenfalls stark ausgelastete Gemeinschaftsgrundschule Lohberg sowie die Bruchschule Dinslaken verfügen bedauerlicherweise nicht über innenarchitektonische Raum-Zeit-Erweiterungstechnologie.

„Einfach verteilen“ funktioniert nur in Excel-Tabellen, nicht im real existierenden Schulalltag.

Busfahren ist kein pädagogisches Konzept

Sollte keine Erweiterung erfolgen, drohen zusätzliche Schülerverkehre. Das bedeutet:

  • Mehr Kosten
  • Mehr Organisation
  • Mehr CO₂
  • Mehr Diskussionen
  • Weniger Wohnortnähe
  • Weniger Freizeit
  • Weniger Sozialleben

Und vor allem: eine kommunale Selbstverpflichtung zur kreativen Problemerzeugung.

Pflichtaufgabe statt nice to have

Die Sicherstellung wohnortnaher Grundschulplätze ist keine freiwillige Leistung wie ein Stadtfest mit Hüpfburg, sondern eine gesetzliche Pflichtaufgabe.

Trotz angespannter Haushaltslage muss gelten: Man kann an vielem sparen – aber nicht an Quadratmetern für Erstklässler.

Der Ganztag kommt. Wirklich.

Ab 2026 besteht in Nordrhein-Westfalen ein Rechtsanspruch auf offenen Ganztag. Dieser Anspruch entfaltet seine Wirkung unabhängig davon, ob Räume vorhanden sind.

Ganztag ohne Raum ist allerdings eher ein Stehkonzept.

Ein Erweiterungsbau kommt daher sowohl dem Unterricht als auch dem offenen Ganztag zugute – zwei Bereiche, die sich erfahrungsgemäß ungern stapeln lassen.

Prognosen und Realität – eine komplizierte Beziehung

Die tatsächlichen Anmeldezahlen übertrafen in den vergangenen Jahren regelmäßig die Planwerte. Eltern reagieren auf diese Differenz mit Verunsicherung, Verwaltung mit Tabellen und Politik mit Stirnrunzeln.

Es ist daher angezeigt, Prognosen künftig näher an die Wirklichkeit anzulehnen als an Wunschvorstellungen.

Fazit

Die Fraktion UBV / Die PARTEI stellt fest:

  • Kinder entstehen weiterhin.
  • Sie wohnen weiterhin in Dinslaken.
  • Und sie benötigen weiterhin Klassenräume.

Wir schlagen daher vor, diese Phänomene nicht länger als Naturereignis zu behandeln, sondern als planbaren Bestandteil kommunaler Realität.

Mehr Raum für Bildung ist keine Vision – es ist eine Notwendigkeit!

Und falls es am Ende doch am Geld scheitert, bitten wir um eine transparente Darstellung der Kosten des Nichtstuns. Erfahrungsgemäß ist diese Variante langfristig die teuerste.

 

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Statement unserer Gleichstellungsbeauftragten zur Wiedereinsetzung der „Kollegin“

Karin Budahn-Diallo (kurz KBD) ist ohne nennenswerte oder transparent nachvollziehbare Erklärung wieder an ihre ursprüngliche Wirkungsstätte zurückgekehrt. Ich begrüße die Reaktivierung des matriar(s)chalen Untergrundnetzwerks ausdrücklich. Endlich wieder Politik wie vor 30 Jahren das gibt uns Planungssicherheit für die nächsten 30 Jahre Stillstand.

Was verwundert: Vor seinem Amtsantritt vertrat Simon Panke öffentlich die Position eines kleinen Kreises „erfahrener Damen“, in Teilen auch aus seiner politischen Heimat SPD, die durchaus als Fangirls von KBD zu bezeichnen sind. Hier ist man traditionell etwas zurückhaltender, was andere Meinungen und faktengestützte Bewertungen von Außerhalb angeht. Kurze Zeit später, nun als Stadtoberhaupt, erklärte er, dass er nach der Durchsicht vertraulicher Unterlagen erkannt habe, dass die Situation doch etwas anders sei, als er ursprünglich angenommen hatte. In Gesprächen habe sich zudem gezeigt, dass nicht nur zwischen KBD und der ehemaligen Bürgermeisterin Michaels Eislöffel Konfliktpotenzial herrschte. Auch andere Beschäftigte in Leitungsfunktionen kritisierten ihr Auftreten und ihre Arbeit. Eine gute Zusammenarbeit sei kaum noch möglich gewesen. In der Presse war sogar zu lesen, dass mehrere städtische Mitarbeitende vorhätten zu kündigen, sollte KBD wieder als Gleichstellungsbeauftragte zurückkehren.

Bürgermeister ungewohnt wortkarg

Es stellt sich doch die Frage: Was bedeutet die jüngste Entscheidung für die betroffenen Mitarbeitenden? Und wenn das Vertrauensverhältnis seit langer Zeit derart gestört ist: Wie ist unter diesen Voraussetzungen eine Zusammenarbeit möglich?

Der Bürgermeister hält sich hierzu, anders als gewohnt, erstaunlich bedeckt. Mir kommen hingegen direkt verschiedene Erklärungsansätze in den Sinn:

  1. Hat der lange Arm der „alten weißen Frauen“ (Sorry für die falsche Benennung zuvor. Gleichberechtigung muss sein!) so weit gereicht, dass der Bürgermeister nach monatelanger Bombardierung mit Mails, Pressestatements und öffentlichem Lamentieren schließlich eingeknickt ist?
  2. Oder handelt es sich um eine besonders kreative Form kommunaler Haushaltsplanung: Man hofft einfach darauf, dass die Kündigungen tatsächlich erfolgen und dadurch Stellen eingespart werden können?

Beides so semi gut. Aus meiner Sicht ist die Wiedereinsetzung von KBD in jedem Fall ein Rückschritt. Die Chance, die Situation neu zu ordnen und einen wirklichen Neuanfang zu gestalten wurde nicht genutzt. Stattdessen bleibt verbrannte Erde zurück, die eine konstruktive Zusammenarbeit auf Augenhöhe erheblich erschweren wird.

Wenig Feingefühl

Auf Basis verschiedener Berichte hat sich der Eindruck gefestigt, dass die Meinungen der Mitarbeitenden der Stadt Dinslaken bei dem Thema stark auseinandergehen: Ein Teil steht hinter ihr, ein anderer Teil lehnt sie als Person und in ihrer Funktion entschieden ab. Dass KBD in einer solch verfahrenen Situation derart selbstsicher auftritt und öffentlich derart über die Rückkehr jubiliert, zeugt nicht gerade von Feingefühl. Selbstreflexion, Bescheidenheit, Verantwortungsbewusstsein scheinen allesamt Fremdwörter zu sein. Eine begleitende Sonderausgabe in der Lokalpresse trägt ihr Übriges dazu bei. Ich danke der Redaktion für die Heiligsprechung in Druckbuchstaben. Wir arbeiten bereits an einem Denkmalentwurf aus Altpapier.

Wäre es nicht der Sache dienlicher und auch professioneller gewesen, den alten Posten ruhen zu lassen? Um sich selbst sowie die Kolleginnen und Kollegen vor möglicherweise unlösbaren zwischenmenschlichen und kommunikativen Konflikten zu bewahren? Das darf jede bzw. jeder für sich selbst beurteilen.

Für mich steht fest: An anderer Stelle, in einer anderen Stadt wäre eine derart komplexe Situation längst transparent aufgearbeitet worden – etwa durch einen neutralen Untersuchungsausschuss. Aber wir sind nunmal in Dinslaken. Hier besinnt man sich trotz des breit angekündigten Neuanfangs doch lieber auf alte Seilschaften und Machtspielchen. Und schafft Nebenschauplätze, derer es in der aktuellen Situation weniger denn je bedarf. Hatten wir das nicht eigentlich hinter uns gelassen?

Fazit

Echte Gleichberechtigung bedeutet mehr als nur für die eine Sache zu kämpfen, mehr als Dinge zu bremsen, die einem nicht in den Kram passen und mehr als seine Netzwerke zu bedienen. Gleichberechtigung kann nur mit Respekt, Verantwortungsbewusstsein und Weitsicht nachhaltig funktionieren. Offenheit, Verständnis, laute, aber auch leise Töne sind essenziell. Hoffen wir, dass KBD ihrer neuen alten Aufgabe diesmal gewachsen ist – im Sinne aller Mitarbeitenden der Stadt Dinslaken. Wir wünschen viel Kraft und einen schönen Frühlingsanfang.

Sonnige Grüße
Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Gleichstellungsbeauftragte der Partei Die PARTEI Dinslaken

 

PS: Was wir jetzt eigentlich aus der erwähnten Leitungsstelle beim ASD? Ist die noch frei? Frage für eine Freundin.

 

 

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Antrag

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV / Die PARTEI beantragt die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • eine umfassende Prüfung der derzeitigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken sowie des Burgtheaters, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der DIN-Event GmbH, durchzuführen und vorzulegen. Ziel ist die strukturelle Reduzierung des jährlichen städtischen Zuschussbedarfs auf maximal 1,0 Mio. € bis spätestens 2028.
  • Neben dem Status quo mit Wirtschaftlichkeitsnachweis sind des Weiteren folgende Varianten zu prüfen:
    • vollständige Rekommunalisierung als reiner infrastruktureller Eigenbetrieb (ohne eigene Veranstaltertätigkeit)
    • Teilprivatisierung durch Ausgliederung der Veranstalterfunktion
    • vollständige Privatisierung im Rahmen eines Konzessions- oder Pachtmodells
  • Für jede Variante sind darzustellen:
    • jährliche Gesamtkosten inkl. Personal- und Overheadkosten
    • Zuschussbedarf der nächsten 5 Jahre
    • Kapitalbindung und Abschreibungen
    • Risikoübernahme durch die Stadt
    • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Ergebnis- und Finanzrechnung)
    • beihilferechtliche und kommunalrechtliche Bewertung (§ 107 GO NRW)
  • Zusätzlich ist ein interkommunaler Vergleich mit mindestens drei strukturell vergleichbaren Mittelstädten in NRW vorzulegen (kleiner Tipp: Meschede hat eine vergleichbare Halle, aber mit deutlich weniger Bezuschussung).
  • Die Ergebnisse sind dem Rat innerhalb von 9 Monaten, spätestens in der Dezembersitzung, zur Entscheidung vorzulegen. Die Prüfung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der GO NRW, des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) und der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze (§ 75 GO NRW) zu erfolgen.

Begründung:

Dinslaken hat eine neue Währung

Haushaltsbelastungen werden inzwischen nicht mehr in Euro diskutiert, sondern in Hebesatzpunkten der Grundsteuer. Zumindest dann, wenn es politisch opportun ist.

Bei der Eishalle wurde vorgerechnet: Die Belastung entspricht rund 70 Hebesatzpunkten.

70 Punkte – das klingt dramatisch.
70 Punkte – das rechtfertigt Grundsatzdebatten.
70 Punkte – das ist haushaltspolitischer Endgegner.

Aber Moment…

Es gibt ja noch die Stadthalle Dinslaken. Und die wird betrieben von der städtischen Tochter DIN-Event GmbH. Diese Gesellschaft wird – je nach Jahr – mit 1,3 bis 2,1 Millionen Euro bezuschusst. Tendenz eher steigend als sinkend.

Wenn wir die neue Dinslakener Leitwährung anwenden, reden wir hier – je nach Rechenmodell – von 70 bis 100 Hebesatzpunkten.

Mit anderen Worten: Wenn 70 Punkte bei der Eishalle eine Systemfrage sind, dann sind bis zu 100 Punkte bei der Stadthalle mindestens eine Strukturfrage.

Konsolidierungspotenzial – oder anders gesagt: Hebesatzpunkte, die noch auf der Straße liegen

Angenommen, es gelänge, die jährliche Bezuschussung der DIN-Event auf 1 Million Euro zu begrenzen. Dann ergäbe sich – konservativ gerechnet – über fünf Jahre ein Konsolidierungspotenzial zwischen 1,5 und 5,5 Millionen Euro.

In Dinslakener Dimensionen entspricht das:

  • einer halben Grundschule,
  • mehreren Jahren Straßen- und Kanalsanierung,
  • oder der realistischen Möglichkeit, freiwillige Leistungen – etwa Musikschulen oder Kulturentwicklungsmaßnahmen wie den Kulturentwicklungsplan – gezielt zu sichern, statt sie reflexartig zu kürzen.

Anders formuliert: Wir diskutieren über Einsparungen – und subventionieren gleichzeitig ein kommunales Veranstaltungsunternehmen im siebenstelligen Bereich.

Die eigentliche Frage

Es geht nicht um Kultur.
Es geht um Struktur.

Wenn eine Kommune freiwillige Leistungen überprüft, Gebühren erhöht und Standards senkt, muss sie sich auch fragen:

Muss sie zugleich als Veranstalterin im kommerziellen Eventmarkt auftreten?

Die Stadthalle als Infrastruktur ist das eine. Die dauerhafte Bezuschussung einer kommunalen Eventagentur ist das andere. Wenn wir Belastungen künftig in Hebesatzpunkten messen, dann sollten wir diese Messlatte auch überall anlegen.

Also: Zeit, sich das System Stadthalle/DIN-Event unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten genauer anzusehen.

1.     Haushaltsrealität vor Veranstaltungsglanz

Das Ziel dieses Prüfauftrags ist ausdrücklich keine kulturpolitische Reduktion, sondern eine strukturelle Haushaltsklarheit.

Eine Kommune im Konsolidierungsmodus sollte sich auf drei Fragen konzentrieren:

  1. Welche Aufgaben sind gesetzlich verpflichtend?
  2. Welche Aufgaben dienen eindeutig der Daseinsvorsorge?
  3. Wo tritt die Stadt als Marktteilnehmer auf?

Eine saubere Trennung zwischen Infrastruktur und unternehmerischer Tätigkeit kann:

  • Risiken reduzieren
  • Zuschussbedarfe transparent machen
  • den städtischen Haushalt planbarer gestalten
  • Kapitalbindung verringern

Wenn eine Veranstaltung wirtschaftlich tragfähig ist, kann sie auch ohne kommunale Defizitabsicherung oder Bezuschussung stattfinden. Wenn sie nicht tragfähig ist, muss politisch entschieden werden, ob sie als freiwillige Leistung bezuschusst werden soll.

Derzeit verschwimmen diese Ebenen.

Die Stadt Dinslaken befindet sich in einer Phase struktureller Haushaltsanspannung. Pflichtaufgaben wachsen, freiwillige Leistungen geraten unter Rechtfertigungsdruck, und der politische Diskurs dreht sich regelmäßig um Einsparpotenziale im vier- bis sechsstelligen Bereich und Steuererhöhungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich schlichte, aber unbequeme Fragen:

Muss eine strukturell defizitäre Kommune gleichzeitig als Konzert- und Eventagentur auftreten?

Ist der Betrieb einer kommerziellen Konzert-/Eventagentur originäre Aufgabe einer überschuldeten Kommune?

Während an anderer Stelle über Personalreduzierungen, Gebührenerhöhungen und Investitionsverschiebungen diskutiert wird und der Kulturentwicklungsplan aufgrund der vermeintlichen Kosten faktisch tot ist, betreibt die Stadt über die DIN-Event GmbH eine Gesellschaft, die nicht nur Infrastruktur verwaltet, sondern selbst im kommerziellen Veranstaltungsmarkt tätig ist und jährlich mit Millionenbeträgen bezuschusst wird.

Formal handelt es sich um eine städtische Gesellschaft. Faktisch agiert sie jedoch wie:

  • eine Konzert-/Eventagentur
  • ein kommerzieller Hallenbetreiber
  • ein Ticketvermarkter
  • ein Event-Gastronomiebetrieb
  • teilweise selbst als Veranstalter mit eigenem Risiko

Damit ist sie kein rein infrastruktureller Betrieb, sondern einmarktwirtschaftlich tätiges Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Anbietern unter dem Deckmäntelchen der kommunal-kulturellen Daseinsvorsorge.

Und genau hier liegt die haushaltsrechtliche Brisanz.

Der Betrieb der Stadthalle Dinslaken als öffentliche Versammlungsstätte kann zweifellos als Teil kommunal-kultureller Daseinsvorsorge interpretiert werden.

Die eigenständige Veranstaltertätigkeit – inklusive wirtschaftlichem Risiko, Marktpositionierung und Programmverantwortung – hingegen entspricht dem Geschäftsmodell privater Konzert-/Eventagenturen.

Wir haben also eigentlich keine DIN-Event, sondern eine DIN-Eventuell:

Eventuell Infrastrukturbetreiber, eventuell Konzert-/Eventagentur, eventuell Daseinsvorsorgerin, eventuell quersubventioniert, eventuell in Konkurrenz zu kommunalen Ehrenamtler*innen und Kultur. Nur eins kann ausgeschlossen werden: Dass sie sich in naher oder ferner Zukunft selbst tragen kann. Aber eventuell kann das ja doch noch funktionieren. Eventuell mit einem anderen Modell – daher der Prüfauftrag.

Aber weiter zum nächsten Aspekt der kommunalwirtschaftsrechtlichen Grundfrage.

2.     Kommunalwirtschaftsrechtliche Grundfrage

Nach § 107 GO NRW gilt: Kommunen dürfen sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn

  • ein öffentlicher Zweck vorliegt
  • der Zweck nicht ebenso gut durch Private erfüllt wird
  • die Betätigung verhältnismäßig ist

Eine weitere Frage lautet also:

Ist eine kommunale Konzert-/Eventagentur ein öffentlicher Zweck – oder ein Geschäftsmodell?

Denn:

  • Kommerzielle Konzert-/Eventveranstaltungen
  • Comedy
  • Firmenmessen
  • Tourneeproduktionen

werden überall in NRW von privaten Betreibern durchgeführt – ohne kommunale Zuschüsse. Die Durchführung von Konzerten, Comedy-Programmen oder Tourneeformaten ist in Nordrhein-Westfalen nachweislich kein Marktversagenstatbestand.

Private Veranstalter übernehmen diese Leistungen landesweit – auch in Mittelstädten vergleichbarer Größe.

Da die DIN-Event(uell) strukturelle Defizite erwirtschaftet, wäre zu prüfen, ob hier eine dauerhafte kommunale Risikotragung eines marktwirtschaftlichen Geschäftsmodells erfolgt.

3.     Haushaltsproblem: Subventionierter Wettbewerb

Wenn die DIN-Event(uell):

  • kommerzielle Veranstaltungen durchführt
  • Defizite über den städtischen Haushalt ausgleichen lässt
  • Personal über städtische Strukturen absichert

entsteht folgende Konstellation:

  • Öffentliche Mittel stabilisieren ein Unternehmen, das im Wettbewerb zu privaten Konzert-/Eventagenturen steht oder stehen könnte.

Das ist politisch angreifbar, wirtschaftlich fragwürdig – und im HSK-Kontext kaum vermittelbar. Die Stadt Dinslaken befindet sich im strukturellen Haushaltsdefizit und unterliegt den Zwängen der Haushaltssicherung.

In dieser Situation ist besonders zu prüfen:

  • Werden Defizite der DIN-Event(uell) mittelbar oder unmittelbar durch den städtischen Haushalt getragen?
  • Werden wirtschaftliche Risiken kommunal abgesichert?
  • Ist eine marktneutrale Kalkulation sichergestellt?

Eine dauerhafte Defizitabdeckung bei gleichzeitiger kommerzieller Markttätigkeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und widerspricht dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung (§ 75 GO NRW).

4. Fazit

Die Stadt Dinslaken leistet sich:

  • ein strukturelles Haushaltsdefizit
  • ein Haushaltssicherungskonzept (bald)
  • steigende Personalausgaben
  • wahrscheinlich eine Erhöhung der Grundsteuer
  • und zusätzlich eine eigene Konzert-/Eventagentur

Man könnte fast meinen, die Kommune plane eine Expansion ins Tourneegeschäft. Während private Veranstalter mit Eigenkapital, Insolvenzrisiko und Marktlogik arbeiten, genießt die DIN-Event(uell) den Charme der kommunalen Rückversicherung.

Das ist nicht Kulturförderung. Das ist kommunales Unternehmertum mit Steuergeld-Airbag.

Wenn die DIN-Event(uell) wirtschaftlich erfolgreich ist, braucht sie keine Bezuschussung. Wenn sie ohne Bezuschussung Defizite macht, sollte sie nicht als kommerzieller Veranstalter auftreten.

Das derzeitige Modell vereint zwei Funktionen:

  1. Infrastrukturbetreiber
  2. Veranstaltungsunternehmen

Diese Doppelfunktion führt zu:

  • intransparenter Risikoverteilung
  • unklarer Zuschussstruktur
  • Vermischung von öffentlichem Auftrag und Markttätigkeit

Entweder ist die DIN-Event(uell) ein gewinnorientiertes Unternehmen – dann darf keine strukturelle Defizitabsicherung/Bezuschussung erfolgen. Oder es handelt sich um einen reinen Infrastrukturdienstleister – dann ist die Veranstalterrolle entbehrlich.

Beides gleichzeitig ist haushalts- und ordnungspolitisch widersprüchlich.

In Zeiten steigender Pflichtausgaben, wachsender Soziallasten und begrenzter Investitionsspielräume stellt sich die Frage der Prioritätensetzung.

Der Rat muss entscheiden, ob:

  • freiwillige Leistungen mit unternehmerischem Risiko weiterhin städtisch getragen werden sollen oder
  • eine klare wirtschaftliche Neuordnung erfolgt.

Kommunale Selbstverwirklichung im Konzertgeschäft ist kein Pflichtbestandteil der Daseinsvorsorge.

In Zeiten, in denen über jede freiwillige Ausgabe intensiv debattiert wird, wirkt es widersprüchlich, gleichzeitig eine kommunale Konzert-/Eventagentur im Wettbewerb zu privaten Anbietern zu betreiben. (An dieser Stelle erwähnen wir nicht noch einmal die Eishalle und den Kulturentwicklungsplan).

Es geht nicht um Kulturabbau. Es geht um Rollenklärung.

Die Stadt kann:

  • Vermieterin sein
  • Förderin sein
  • Regulatorin sein

Aber sie muss nicht zugleich Konzert-/Eventveranstalterin sein.

Und was würde die GPA NRW wohl sagen?

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ist nicht bekannt für kulturfeindliche Tendenzen, wohl aber für eine gewisse Leidenschaft für Kennzahlen, Vergleichsringe und strukturelle Haushaltsklarheit.

Typische Feststellungen der GPA in vergleichbaren Prüfberichten lauten sinngemäß:

  • Freiwillige Leistungen sind kritisch zu hinterfragen.
  • Wirtschaftliche Betätigungen sind auf Erforderlichkeit zu prüfen.
  • Defizitäre Beteiligungen bedürfen klarer Zieldefinition.
  • Kommunale Unternehmen dürfen keine dauerhaften strukturellen Zuschussbetriebe ohne strategische Steuerung sein.

Mit anderen Worten:

Die GPA fragt nicht, ob ein Konzert schön war. Sie fragt, ob es sich die Kommune leisten kann.

Und genau hier setzt dieser Prüfauftrag mit der Einbringung folgender Beispiel-Modelle an:

Rekommunalisierung oder Privatisierung – beides ist klarer als der Status quo

Modell 1: Reines Infrastrukturmodell

  • Stadt betreibt Gebäude
  • Vermietung zu kostendeckenden Konditionen
  • Kein eigenes Veranstaltungsrisiko
  • Kein Programmbetrieb durch die GmbH
  • Stadt bezuschusst lediglich Veranstaltungen von Vereinen, Schulen etc.

Vorteil:

  • klarer öffentlicher Zweck
  • kein Wettbewerbsproblem
  • reduzierte Personalstruktur
  • transparente Kosten

Modell 2: Konzessionsmodell

  • Ausschreibung des kompletten Betriebs
  • Privater Betreiber trägt wirtschaftliches Risiko.
  • Stadt zahlt ggf. definierte Kulturpauschale.
  • Laufzeit 5–10 Jahre

Vorteil:

  • planbare Kosten
  • keine Bezuschussung
  • Professionalisierung durch Marktakteur
  • Vielleicht verdient die Stadt sogar Geld?

Modell 3: Verpachtung + Eventfreiheit

  • Stadthalle wird verpachtet.
  • Burgtheater separat auf Anfrage vergeben (Freilicht AG!)
  • Stadt beschränkt sich auf ordnungsrechtliche Rolle.

Die Stadt wird Vermieter – nicht Veranstalter.

Ales in allem also viele gute Gründe für diesen Prüfantrag.

Wer das hier liest: Glückwunsch, Du hast Dich durch 8 Seiten Prüfantrag der Fraktion UBV / Die PARTEI gekämpft!

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Antrag

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Betrieb der Eissporthalle Dinslaken ganz oder teilweise in eine Sportgenossenschaft (eingetragene Genossenschaft – eG) überführt werden kann.
  • Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:
    • Rechtliche Rahmenbedingungen:
      • Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäude
      • Möglichkeiten einer Übertragung (Verkauf, Erbbaurecht, Pacht-/Betreibermodell)
      • Kommunalrechtliche Voraussetzungen und Genehmigungserfordernisse
      • Vergabe- und beihilferechtliche Fragestellungen
    • Wirtschaftliche Analyse:
      • Darstellung der aktuellen Kosten- und Erlösstruktur des Hallenbetriebs
      • Prognose der Betriebs- und Energiekosten für mindestens 10 Jahre (Szenarienrechnung)
      • Investitions- und Sanierungsbedarf (inkl. Priorisierung und Kostenschätzung)
      • Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen städtischem Betrieb, gGmbH-Modell und Genossenschaftsmodell
      • Darstellung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
      • Aktuelle Bewertung des Zeitfensters bis zur notwendigen Investitionsentscheidung bzw. bis zur Nutzungsuntersagung
    • Organisations- und Finanzierungsmodell:
      • Mögliche Struktur einer Sportgenossenschaft (Mitgliederstruktur, Organe, Haftungsumfang)
      • Mindestkapitalbedarf und realistische Einschätzung möglicher Mitgliedseinlagen
      • Fördermöglichkeiten (Land NRW, Bund, EU, Energieeffizienzprogramme)
      • Optionen für eine fortlaufende kommunale Zuschussregelung
    • Risikobewertung:
      • Haftungs- und Insolvenzrisiken
      • Auswirkungen auf Schul- und Vereinssport
      • Sicherstellung des öffentlichen Zugangs
      • Sensitivitätsanalyse bei stark steigenden Energiepreisen
    • Beteiligungsprozess:
      • Einbindung der betroffenen Dinslakener Vereine, Schulen, möglicher Sponsoren und Nutzergruppen
      • Prüfung der Bereitschaft zur Mitwirkung in einer Genossenschaft, auch über die Stadtgrenzen Dinslakens hinaus (Kommunen, Vereine, Sponsoren etc.)
      • Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung möglicher Modelle
  • Die Verwaltung wird ferner gebeten, auf Basis der Ergebnisse eine Empfehlung auszusprechen, ob und unter welchen Bedingungen ein Genossenschaftsmodell geeignet erscheint, den dauerhaften Erhalt der Eissporthalle wirtschaftlich und organisatorisch zu sichern.

Begründung:

Ein schlechtes Wortspiel zu Beginn, um das Eis zu brechen? Ups, jetzt sind´s schon zwei. Die Dinslakener Eissporthalle ist einer der coolsten Orte der Stadt, das steht fest. Sie ist eine zentrale und sehr geschätzte Freizeiteinrichtung insbesondere für unsere Jugend und – nicht zu vergessen – Ausweichstätte für den verpflichtenden Sportunterricht von Schulen wie EBGS und Bruchschule. Sie ist Heimat zahlreicher Vereine, Veranstaltungsort mit Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus und und und. Eine „echte Halle für Alle“!

Seit Jahrzehnten ist unsere Eissporthalle aber auch ein politisches Perpetuum mobile: Kaum schmilzt die eine Haushaltsdebatte, gefriert bereits die nächste Sanierungsdiskussion. Zwischen energetischer Dauerkrise, Betriebskostenschock und regelmäßig wiederkehrender „Endgültig-letzter-Rettungsrunde“ hat sich die Halle als das beständigste Experimentierfeld kommunaler Improvisationskunst etabliert.

Wo andere Städte Bahnhöfe und Flughäfen haben, die nie fertig werden, hat Dinslaken eine Eishalle, die nie haushaltsneutral wird. Ach Moment, unseren Flughafen sind wir gerade losgeworden und der Bahnhof… gaaanz dünnes Eis. #zwinkersmiley

Die Eissporthalle ist damit nicht nur sportlich und soziokulturell bedeutsam, sondern auch kulturhistorisch wertvoll – als lebendiges Mahnmal kommunaler Beschlussfreude ohne Folgewirkungsbremse. Generationen von Ratsmitgliedern durften hier bereits ihr ganz persönliches Eismärchen aufführen:

  • Phase 1: „Wir müssen erhalten!“
  • Phase 2: „Aber nicht zu jedem Preis!“
  • Phase 3: „Was kostet eigentlich der Rückbau?“
  • Phase 4: „Vielleicht gibt es Fördermittel?“
  • Phase 5: „Wir prüfen nochmal…“

Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, die Verantwortung nun dorthin zu geben, wo sie am zuverlässigsten wahrgenommen wird: in die Hände derjenigen, die wirklich frieren wollen.

Das Genossenschaftsmodell bietet die einmalige Möglichkeit, aus einem städtischen Zuschussprojekt ein bürgerschaftliches Gemeinschaftsunternehmen zu machen – also aus einer Dauerhaushaltsposition eine Daueraufgabe mit Mitmachcharakter. Statt dass alle paar Jahre dieselbe Debatte re-heated (bzw. re-cooled) wird, könnten engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Sponsoren selbst entscheiden, wie viel ihnen die Eiszeit wert ist. Zugleich würden die Stadtverwaltung und die Stadtwerke endlich die Gelegenheit erhalten, sich aus der Rolle des hauptamtlichen Eismeisters mit Nebenfach Defizitverwaltung zu verabschieden – ohne dabei die Halle gleich mit dem nächsten Sparbeschluss zu enteisen.

Angesichts steigender Energiepreise, fortschreitender Sanierungsbedarfe und der traditionsreichen politischen Pirouetten um den Fortbestand der Halle ist es nur konsequent, ein Modell zu prüfen, das nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Insolvenzfantasie und Subventionspoesie pendelt.

Kurzum: Wenn die Dinslakener Eissporthalle schon dauerhaft auf dünnem Eis steht, sollte wenigstens geprüft werden, ob man darunter tragfähigere Strukturen einzieht.