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Wirtschaftliche Kennzahlen und Zuschussstruktur der DIN-Event GmbH sowie des Betriebs der Stadthalle Dinslaken

Wirtschaftliche Kennzahlen und Zuschussstruktur der DIN-Event GmbH sowie des Betriebs der Stadthalle Dinslaken

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

der Rat der Stadt Dinslaken hat sich im Rahmen der Haushaltsberatungen intensiv mit Konsolidierungsmaßnahmen beschäftigt. Dabei wird zunehmend versucht, strukturelle Haushaltsbelastungen transparent darzustellen.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI hatte daher beantragt, die Betriebsstruktur der Stadthalle sowie der DIN-Event GmbH auf mögliche Konsolidierungspotenziale zu überprüfen. Die Verwaltung hat vorgeschlagen, diesen Antrag abzulehnen, unter anderem mit dem Hinweis auf den erheblichen personellen Aufwand einer entsprechenden Untersuchung.

Parallel dazu liegt dem Rat inzwischen der Beteiligungsbericht 2024 der Stadt Dinslaken vor. Dieser enthält erstmals eine zusammenhängende Darstellung der wirtschaftlichen Kennzahlen der DIN-Event GmbH.
Ausweislich dieses Berichtes erhielt die Gesellschaft im Jahr 2024 einen Zuschuss der Stadt Dinslaken in Höhe von 1.935.900 €, um die laufenden Kosten zu decken.

Gleichzeitig betrugen die Umsatzerlöse der Gesellschaft 1,103 Mio. €.
Darüber hinaus entrichtet die Gesellschaft jährlich rund 580.000 € Pacht- und Betriebskosten an die DIN-Pacht GmbH.

Vor diesem Hintergrund ergeben sich aus Sicht der Fraktion UBV/Die PARTEI einige Fragen zur wirtschaftlichen Struktur des Unternehmens.

1 Zuschussstruktur

  1. Wie hat sich der jährliche Zuschuss der Stadt Dinslaken an die DIN-Event GmbH in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  2. Welcher Zuschuss ist im Haushalt 2026 sowie in der mittelfristigen Finanzplanung vorgesehen?
  3. Welche konkreten Kostenpositionen werden durch den Zuschuss der Stadt finanziert?

2 Verhältnis Zuschuss zu wirtschaftlicher Tätigkeit

Der Beteiligungsbericht weist für das Jahr 2024 folgende Eckdaten aus:

  • Umsatzerlöse: 1,103 Mio. €
  • Zuschuss der Stadt: 1,936 Mio. €

Damit übersteigt der städtische Zuschuss die eigenen Umsatzerlöse der Gesellschaft deutlich.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion um Beantwortung folgender Fragen:

  1. Wie bewertet die Verwaltung dieses Verhältnis aus betriebswirtschaftlicher Sicht?
  2. Welche Zielgröße für den Kostendeckungsgrad der Gesellschaft wird derzeit verfolgt?
  3. Gibt es strategische Zielwerte für die Reduzierung des Zuschussanteils?

3 Interne Kostenstruktur

Der Beteiligungsbericht weist einen Personalaufwand von rund 1,173 Mio. € aus.

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente beschäftigt die DIN-Event GmbH aktuell?
  2. Wie hat sich der Personalbestand in den letzten zehn Jahren entwickelt?
  3. Welcher Anteil des Gesamtaufwandes entfällt auf
  • Personal
  • Veranstaltungskosten
  • Gebäude- und Pachtkosten
  • sonstige betriebliche Aufwendungen?

4 Pachtstruktur

  1. Wie setzt sich die im Beteiligungsbericht genannte Pachtzahlung von rund 580.000 € jährlich an die DIN-Pacht GmbH zusammen?
  2. Welche Leistungen bzw. Kostenbestandteile sind hierin enthalten?
  3. In welcher Höhe fließen diese Mittel letztlich wieder in den städtischen Haushalt zurück?

5 Wirtschaftliche Betätigung

Die DIN-Event GmbH tritt neben der Durchführung städtischer Veranstaltungen auch als Veranstalter im Event- und Kulturmarkt auf.

  1. Wie bewertet die Verwaltung diese Tätigkeit im Hinblick auf § 107 GO NRW (wirtschaftliche Betätigung von Kommunen)?
  2. Wie wird sichergestellt, dass keine strukturelle Wettbewerbsverzerrung gegenüber privaten Veranstaltern entsteht?

Begründung

Die Stadthalle und das Burgtheater stellen zweifellos wichtige kulturelle Einrichtungen der Stadt dar.

Gleichzeitig handelt es sich bei der DIN-Event GmbH um ein kommunales Unternehmen, dessen wirtschaftliche Tätigkeit maßgeblich durch Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt finanziert wird.

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage erscheint es daher sachgerecht, die wirtschaftlichen Kennzahlen dieser Struktur transparent darzustellen und politisch zu diskutieren.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI ist sich bewusst, dass Kultur nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Kriterien bewertet werden kann.

Allerdings zeigt der Beteiligungsbericht, dass die Finanzierung dieser Struktur inzwischen eine Größenordnung erreicht hat, die auch aus haushaltswirtschaftlicher Sicht nicht völlig unbemerkt bleiben sollte.

Oder anders formuliert:

Wenn der Zuschuss höher ist als der Umsatz, handelt es sich zumindest nicht mehr um ein Geschäftsmodell, sondern um ein politisches Modell.

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Statement GGS Klaraschule

 

Nach der Lektüre der „Beschlussvorlage 157/2026“ haben wir uns doch sehr gewundert. Will man unsere Fragen nicht beantworten – oder kann man es schlicht nicht? Wir haben am 9. März, also vor gut 2 Monaten, nach den konkreten Plänen der Verwaltung gefragt: Was passiert mit den Kindern, die wegen der vorgesehenen Zweizügigkeit keinen Platz an der GGS Klaraschule bekommen? Welche Alternativen gibt es? Und wie soll sichergestellt werden, dass diese Kinder weiterhin wohnortnah und unter vertretbaren Bedingungen beschult werden? Genau dazu hätten wir gern Antworten – und zwar bevor wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden.

Gefragt haben wir auch nach den Kosten einer möglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu umliegenden Schulen. Bekommen haben wir Verweise auf alte Vorlagen. Das ist ungefähr so hilfreich, als würde man nach den aktuellen Benzinpreisen fragen und eine Tankquittung von vor zwei Jahren erhalten. Uns interessiert nicht, was Schülerbeförderung irgendwann einmal gekostet hat. Uns interessiert, was sie heute kostet. Wer Entscheidungen auf Basis veralteter Daten trifft, handelt grob fahrlässig gegenüber dem städtischen Haushalt. Das Prinzip Hoffnung muss endlich Platz machen für solide Kalkulationen. Alles andere ist nicht mehr als ein unseriöses Ausweichmanöver.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung, Informationen hätten wegen fehlender personeller Ressourcen nicht ermittelt werden können. Gleichzeitig wird seit Monaten immer wieder auf die ausstehende Haushaltsfreigabe verwiesen, die vieles blockiere. Da drängt sich schon die Frage auf, wofür die Zeit in bestimmten Bereichen in der Zwischenzeit genutzt wurde. Denn wenn man schon weniger handeln kann, hätte man doch die Grundlagen für eine fundierte Entscheidung zusammentragen können. Stattdessen erfahren wir nur, warum Antworten fehlen.

Es entsteht der Eindruck, dass mehr Aufwand in die Erklärung eben jener fehlenden Antworten investiert wurde als in deren Ausarbeitung. Und, das möchte ich nochmal betonen, wir reden hier ja nicht über eine Nebensächlichkeit, sondern über Kinder, Familien und Schulen, die längst am Limit sind. Die Lage ist allseits bekannt, der Handlungsbedarf ebenfalls. Wo hakt es denn nun? Wo sind aktuelle Zahlen, klare Pläne und der erkennbare Wille, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen? Wer so arbeitet, darf sich nicht wundern, wenn in Politik und Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung bestimmte Themen nicht ernsthaft angeht – aus Gründen, die vermutlich noch in der hausinternen Umlaufmappe „Dringend – irgendwann“ liegen.

Die Kinder, ihre Eltern und wir als politische Vertretung haben Anspruch auf mehr als Ausflüchte. Wir brauchen Planungssicherheit für die Bildungsbiografien des Nachwuchses – die Verwaltung liefert nur ein organisatorisches Achselzucken. Wenn Antworten auf vermeintlich einfache Fragen inzwischen schon als besondere Serviceleistung gelten, dann sind wir hier offenbar in der Champions League der Verwaltungskommunikation angekommen. Leider ist Dinslaken aber nicht Champions League, sondern eher sowas wie KFC Uerdingen oder Rot Weiß Oberhausen – Fans der genannten Clubs mögen mir den Vergleich bitte verzeihen. Und leider hilft gut verpacktes Ausweichen weder den Kindern noch den Familien noch den Schulen weiter. Nochmals: Was wir brauchen, sind keine kunstvoll begründeten Leerstellen, sondern belastbare Zahlen, konkrete Lösungen und Entscheidungen, die diesen Namen auch verdienen.

Wir als Fraktion UBV/Die PARTEI plädieren daher ausdrücklich dafür, die Beschlussvorlage abzulehnen. Darüber hinaus bitten wir darum, die Zahlen der Beschäftigten der Verwaltung im „Fachdienst 6.1 – Schule und Sport“, inklusive Krankenstand im Monat Mai 2026, zu übermitteln und dem Protokoll beizufügen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir hierzu in der kommenden Woche eine schriftliche Anfrage stellen.

Danke!

Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Fraktion UBV/Die PARTEI

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Fördermanagement ausbaufähig!?!

Unser sportpolitischer Sprecher Dirk Wübbels zeigt der Nichtbewilligung der Fördermittel für die Sportanlage Lohberg die rote Karte: „Wir bedauern sehr, dass wir in der aktuellen Förderrunde nicht berücksichtigt werden. So bleibt die Anlage in Lohberg wohl weiterhin ein zeitgeschichtliches Denkmal mit einem frei interpretierbaren Zustand der Infrastruktur.“

Besonders irritierend ist, dass im Rahmen des Förderantrags möglicherweise Unterlagen/Inhalte fehlten oder zumindest unterschiedlich gelesen wurden – je nachdem, ob man gerade in Berlin, im Rathaus oder im Paralleluniversum der Verwaltungskommunikation nachfragt. „Sollte hier tatsächlich etwas schiefgelaufen sein, wäre das natürlich äußerst unglücklich. Sollte nichts schiefgelaufen sein, wäre es zumindest konsequent unklar“, beschreibt Dirk die Sachlage.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI fordert eine lückenlose Offenlegung aller mit dem Förderantrag zusammenhängenden Vorgänge. Wird der Dinslakener Antrag auch in den kommenden Förderrunden der „Sportmilliarde“ nicht berücksichtigt, stellt sich die Frage: Was hätte man konkret besser machen müssen? Dirk: „Es wäre ja nicht das erste Mal, dass es in Dinslaken gewisse Baustellen bei dem Thema gibt. Es wäre nicht das erste Mal, dass bestimmte Bereiche der Verwaltung Förderanträge suboptimal durch den bürokratischen Hindernisparcours begleiten.“

Dass der Bundestagsabgeordnete Sascha Wagner mit seiner verfrühten Äußerung in der Öffentlichkeit übers Ziel hinausgeschossen ist und außer für Unruhe für nichts gesorgt hat, sollte allen klar sein. #klassikernummereins Auch die Presse möchten wir in diesem Zuge und auch im Allgemeinen bitten, künftig erstmal locker ein- und auszuatmen und die allgemeine Sachlage abzuwarten, bevor es zum Schnellschuss kommt. #klassikernummerzwei Die Bürgerinnen und Bürger brauchen gerade in der aktuell unsicheren Haushaltslage und bei einem Stimmungsbarometer, das durchaus schonmal höher ausgeschlagen ist, von allen Beteiligten sachlich geordnete Informationen.

Nichts zu danken, vielen Dank!

 

 

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Antrag

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV / Die PARTEI beantragt die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • eine umfassende Prüfung der derzeitigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken sowie des Burgtheaters, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der DIN-Event GmbH, durchzuführen und vorzulegen. Ziel ist die strukturelle Reduzierung des jährlichen städtischen Zuschussbedarfs auf maximal 1,0 Mio. € bis spätestens 2028.
  • Neben dem Status quo mit Wirtschaftlichkeitsnachweis sind des Weiteren folgende Varianten zu prüfen:
    • vollständige Rekommunalisierung als reiner infrastruktureller Eigenbetrieb (ohne eigene Veranstaltertätigkeit)
    • Teilprivatisierung durch Ausgliederung der Veranstalterfunktion
    • vollständige Privatisierung im Rahmen eines Konzessions- oder Pachtmodells
  • Für jede Variante sind darzustellen:
    • jährliche Gesamtkosten inkl. Personal- und Overheadkosten
    • Zuschussbedarf der nächsten 5 Jahre
    • Kapitalbindung und Abschreibungen
    • Risikoübernahme durch die Stadt
    • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Ergebnis- und Finanzrechnung)
    • beihilferechtliche und kommunalrechtliche Bewertung (§ 107 GO NRW)
  • Zusätzlich ist ein interkommunaler Vergleich mit mindestens drei strukturell vergleichbaren Mittelstädten in NRW vorzulegen (kleiner Tipp: Meschede hat eine vergleichbare Halle, aber mit deutlich weniger Bezuschussung).
  • Die Ergebnisse sind dem Rat innerhalb von 9 Monaten, spätestens in der Dezembersitzung, zur Entscheidung vorzulegen. Die Prüfung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der GO NRW, des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) und der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze (§ 75 GO NRW) zu erfolgen.

Begründung:

Dinslaken hat eine neue Währung

Haushaltsbelastungen werden inzwischen nicht mehr in Euro diskutiert, sondern in Hebesatzpunkten der Grundsteuer. Zumindest dann, wenn es politisch opportun ist.

Bei der Eishalle wurde vorgerechnet: Die Belastung entspricht rund 70 Hebesatzpunkten.

70 Punkte – das klingt dramatisch.
70 Punkte – das rechtfertigt Grundsatzdebatten.
70 Punkte – das ist haushaltspolitischer Endgegner.

Aber Moment…

Es gibt ja noch die Stadthalle Dinslaken. Und die wird betrieben von der städtischen Tochter DIN-Event GmbH. Diese Gesellschaft wird – je nach Jahr – mit 1,3 bis 2,1 Millionen Euro bezuschusst. Tendenz eher steigend als sinkend.

Wenn wir die neue Dinslakener Leitwährung anwenden, reden wir hier – je nach Rechenmodell – von 70 bis 100 Hebesatzpunkten.

Mit anderen Worten: Wenn 70 Punkte bei der Eishalle eine Systemfrage sind, dann sind bis zu 100 Punkte bei der Stadthalle mindestens eine Strukturfrage.

Konsolidierungspotenzial – oder anders gesagt: Hebesatzpunkte, die noch auf der Straße liegen

Angenommen, es gelänge, die jährliche Bezuschussung der DIN-Event auf 1 Million Euro zu begrenzen. Dann ergäbe sich – konservativ gerechnet – über fünf Jahre ein Konsolidierungspotenzial zwischen 1,5 und 5,5 Millionen Euro.

In Dinslakener Dimensionen entspricht das:

  • einer halben Grundschule,
  • mehreren Jahren Straßen- und Kanalsanierung,
  • oder der realistischen Möglichkeit, freiwillige Leistungen – etwa Musikschulen oder Kulturentwicklungsmaßnahmen wie den Kulturentwicklungsplan – gezielt zu sichern, statt sie reflexartig zu kürzen.

Anders formuliert: Wir diskutieren über Einsparungen – und subventionieren gleichzeitig ein kommunales Veranstaltungsunternehmen im siebenstelligen Bereich.

Die eigentliche Frage

Es geht nicht um Kultur.
Es geht um Struktur.

Wenn eine Kommune freiwillige Leistungen überprüft, Gebühren erhöht und Standards senkt, muss sie sich auch fragen:

Muss sie zugleich als Veranstalterin im kommerziellen Eventmarkt auftreten?

Die Stadthalle als Infrastruktur ist das eine. Die dauerhafte Bezuschussung einer kommunalen Eventagentur ist das andere. Wenn wir Belastungen künftig in Hebesatzpunkten messen, dann sollten wir diese Messlatte auch überall anlegen.

Also: Zeit, sich das System Stadthalle/DIN-Event unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten genauer anzusehen.

1.     Haushaltsrealität vor Veranstaltungsglanz

Das Ziel dieses Prüfauftrags ist ausdrücklich keine kulturpolitische Reduktion, sondern eine strukturelle Haushaltsklarheit.

Eine Kommune im Konsolidierungsmodus sollte sich auf drei Fragen konzentrieren:

  1. Welche Aufgaben sind gesetzlich verpflichtend?
  2. Welche Aufgaben dienen eindeutig der Daseinsvorsorge?
  3. Wo tritt die Stadt als Marktteilnehmer auf?

Eine saubere Trennung zwischen Infrastruktur und unternehmerischer Tätigkeit kann:

  • Risiken reduzieren
  • Zuschussbedarfe transparent machen
  • den städtischen Haushalt planbarer gestalten
  • Kapitalbindung verringern

Wenn eine Veranstaltung wirtschaftlich tragfähig ist, kann sie auch ohne kommunale Defizitabsicherung oder Bezuschussung stattfinden. Wenn sie nicht tragfähig ist, muss politisch entschieden werden, ob sie als freiwillige Leistung bezuschusst werden soll.

Derzeit verschwimmen diese Ebenen.

Die Stadt Dinslaken befindet sich in einer Phase struktureller Haushaltsanspannung. Pflichtaufgaben wachsen, freiwillige Leistungen geraten unter Rechtfertigungsdruck, und der politische Diskurs dreht sich regelmäßig um Einsparpotenziale im vier- bis sechsstelligen Bereich und Steuererhöhungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich schlichte, aber unbequeme Fragen:

Muss eine strukturell defizitäre Kommune gleichzeitig als Konzert- und Eventagentur auftreten?

Ist der Betrieb einer kommerziellen Konzert-/Eventagentur originäre Aufgabe einer überschuldeten Kommune?

Während an anderer Stelle über Personalreduzierungen, Gebührenerhöhungen und Investitionsverschiebungen diskutiert wird und der Kulturentwicklungsplan aufgrund der vermeintlichen Kosten faktisch tot ist, betreibt die Stadt über die DIN-Event GmbH eine Gesellschaft, die nicht nur Infrastruktur verwaltet, sondern selbst im kommerziellen Veranstaltungsmarkt tätig ist und jährlich mit Millionenbeträgen bezuschusst wird.

Formal handelt es sich um eine städtische Gesellschaft. Faktisch agiert sie jedoch wie:

  • eine Konzert-/Eventagentur
  • ein kommerzieller Hallenbetreiber
  • ein Ticketvermarkter
  • ein Event-Gastronomiebetrieb
  • teilweise selbst als Veranstalter mit eigenem Risiko

Damit ist sie kein rein infrastruktureller Betrieb, sondern einmarktwirtschaftlich tätiges Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Anbietern unter dem Deckmäntelchen der kommunal-kulturellen Daseinsvorsorge.

Und genau hier liegt die haushaltsrechtliche Brisanz.

Der Betrieb der Stadthalle Dinslaken als öffentliche Versammlungsstätte kann zweifellos als Teil kommunal-kultureller Daseinsvorsorge interpretiert werden.

Die eigenständige Veranstaltertätigkeit – inklusive wirtschaftlichem Risiko, Marktpositionierung und Programmverantwortung – hingegen entspricht dem Geschäftsmodell privater Konzert-/Eventagenturen.

Wir haben also eigentlich keine DIN-Event, sondern eine DIN-Eventuell:

Eventuell Infrastrukturbetreiber, eventuell Konzert-/Eventagentur, eventuell Daseinsvorsorgerin, eventuell quersubventioniert, eventuell in Konkurrenz zu kommunalen Ehrenamtler*innen und Kultur. Nur eins kann ausgeschlossen werden: Dass sie sich in naher oder ferner Zukunft selbst tragen kann. Aber eventuell kann das ja doch noch funktionieren. Eventuell mit einem anderen Modell – daher der Prüfauftrag.

Aber weiter zum nächsten Aspekt der kommunalwirtschaftsrechtlichen Grundfrage.

2.     Kommunalwirtschaftsrechtliche Grundfrage

Nach § 107 GO NRW gilt: Kommunen dürfen sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn

  • ein öffentlicher Zweck vorliegt
  • der Zweck nicht ebenso gut durch Private erfüllt wird
  • die Betätigung verhältnismäßig ist

Eine weitere Frage lautet also:

Ist eine kommunale Konzert-/Eventagentur ein öffentlicher Zweck – oder ein Geschäftsmodell?

Denn:

  • Kommerzielle Konzert-/Eventveranstaltungen
  • Comedy
  • Firmenmessen
  • Tourneeproduktionen

werden überall in NRW von privaten Betreibern durchgeführt – ohne kommunale Zuschüsse. Die Durchführung von Konzerten, Comedy-Programmen oder Tourneeformaten ist in Nordrhein-Westfalen nachweislich kein Marktversagenstatbestand.

Private Veranstalter übernehmen diese Leistungen landesweit – auch in Mittelstädten vergleichbarer Größe.

Da die DIN-Event(uell) strukturelle Defizite erwirtschaftet, wäre zu prüfen, ob hier eine dauerhafte kommunale Risikotragung eines marktwirtschaftlichen Geschäftsmodells erfolgt.

3.     Haushaltsproblem: Subventionierter Wettbewerb

Wenn die DIN-Event(uell):

  • kommerzielle Veranstaltungen durchführt
  • Defizite über den städtischen Haushalt ausgleichen lässt
  • Personal über städtische Strukturen absichert

entsteht folgende Konstellation:

  • Öffentliche Mittel stabilisieren ein Unternehmen, das im Wettbewerb zu privaten Konzert-/Eventagenturen steht oder stehen könnte.

Das ist politisch angreifbar, wirtschaftlich fragwürdig – und im HSK-Kontext kaum vermittelbar. Die Stadt Dinslaken befindet sich im strukturellen Haushaltsdefizit und unterliegt den Zwängen der Haushaltssicherung.

In dieser Situation ist besonders zu prüfen:

  • Werden Defizite der DIN-Event(uell) mittelbar oder unmittelbar durch den städtischen Haushalt getragen?
  • Werden wirtschaftliche Risiken kommunal abgesichert?
  • Ist eine marktneutrale Kalkulation sichergestellt?

Eine dauerhafte Defizitabdeckung bei gleichzeitiger kommerzieller Markttätigkeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und widerspricht dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung (§ 75 GO NRW).

4. Fazit

Die Stadt Dinslaken leistet sich:

  • ein strukturelles Haushaltsdefizit
  • ein Haushaltssicherungskonzept (bald)
  • steigende Personalausgaben
  • wahrscheinlich eine Erhöhung der Grundsteuer
  • und zusätzlich eine eigene Konzert-/Eventagentur

Man könnte fast meinen, die Kommune plane eine Expansion ins Tourneegeschäft. Während private Veranstalter mit Eigenkapital, Insolvenzrisiko und Marktlogik arbeiten, genießt die DIN-Event(uell) den Charme der kommunalen Rückversicherung.

Das ist nicht Kulturförderung. Das ist kommunales Unternehmertum mit Steuergeld-Airbag.

Wenn die DIN-Event(uell) wirtschaftlich erfolgreich ist, braucht sie keine Bezuschussung. Wenn sie ohne Bezuschussung Defizite macht, sollte sie nicht als kommerzieller Veranstalter auftreten.

Das derzeitige Modell vereint zwei Funktionen:

  1. Infrastrukturbetreiber
  2. Veranstaltungsunternehmen

Diese Doppelfunktion führt zu:

  • intransparenter Risikoverteilung
  • unklarer Zuschussstruktur
  • Vermischung von öffentlichem Auftrag und Markttätigkeit

Entweder ist die DIN-Event(uell) ein gewinnorientiertes Unternehmen – dann darf keine strukturelle Defizitabsicherung/Bezuschussung erfolgen. Oder es handelt sich um einen reinen Infrastrukturdienstleister – dann ist die Veranstalterrolle entbehrlich.

Beides gleichzeitig ist haushalts- und ordnungspolitisch widersprüchlich.

In Zeiten steigender Pflichtausgaben, wachsender Soziallasten und begrenzter Investitionsspielräume stellt sich die Frage der Prioritätensetzung.

Der Rat muss entscheiden, ob:

  • freiwillige Leistungen mit unternehmerischem Risiko weiterhin städtisch getragen werden sollen oder
  • eine klare wirtschaftliche Neuordnung erfolgt.

Kommunale Selbstverwirklichung im Konzertgeschäft ist kein Pflichtbestandteil der Daseinsvorsorge.

In Zeiten, in denen über jede freiwillige Ausgabe intensiv debattiert wird, wirkt es widersprüchlich, gleichzeitig eine kommunale Konzert-/Eventagentur im Wettbewerb zu privaten Anbietern zu betreiben. (An dieser Stelle erwähnen wir nicht noch einmal die Eishalle und den Kulturentwicklungsplan).

Es geht nicht um Kulturabbau. Es geht um Rollenklärung.

Die Stadt kann:

  • Vermieterin sein
  • Förderin sein
  • Regulatorin sein

Aber sie muss nicht zugleich Konzert-/Eventveranstalterin sein.

Und was würde die GPA NRW wohl sagen?

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ist nicht bekannt für kulturfeindliche Tendenzen, wohl aber für eine gewisse Leidenschaft für Kennzahlen, Vergleichsringe und strukturelle Haushaltsklarheit.

Typische Feststellungen der GPA in vergleichbaren Prüfberichten lauten sinngemäß:

  • Freiwillige Leistungen sind kritisch zu hinterfragen.
  • Wirtschaftliche Betätigungen sind auf Erforderlichkeit zu prüfen.
  • Defizitäre Beteiligungen bedürfen klarer Zieldefinition.
  • Kommunale Unternehmen dürfen keine dauerhaften strukturellen Zuschussbetriebe ohne strategische Steuerung sein.

Mit anderen Worten:

Die GPA fragt nicht, ob ein Konzert schön war. Sie fragt, ob es sich die Kommune leisten kann.

Und genau hier setzt dieser Prüfauftrag mit der Einbringung folgender Beispiel-Modelle an:

Rekommunalisierung oder Privatisierung – beides ist klarer als der Status quo

Modell 1: Reines Infrastrukturmodell

  • Stadt betreibt Gebäude
  • Vermietung zu kostendeckenden Konditionen
  • Kein eigenes Veranstaltungsrisiko
  • Kein Programmbetrieb durch die GmbH
  • Stadt bezuschusst lediglich Veranstaltungen von Vereinen, Schulen etc.

Vorteil:

  • klarer öffentlicher Zweck
  • kein Wettbewerbsproblem
  • reduzierte Personalstruktur
  • transparente Kosten

Modell 2: Konzessionsmodell

  • Ausschreibung des kompletten Betriebs
  • Privater Betreiber trägt wirtschaftliches Risiko.
  • Stadt zahlt ggf. definierte Kulturpauschale.
  • Laufzeit 5–10 Jahre

Vorteil:

  • planbare Kosten
  • keine Bezuschussung
  • Professionalisierung durch Marktakteur
  • Vielleicht verdient die Stadt sogar Geld?

Modell 3: Verpachtung + Eventfreiheit

  • Stadthalle wird verpachtet.
  • Burgtheater separat auf Anfrage vergeben (Freilicht AG!)
  • Stadt beschränkt sich auf ordnungsrechtliche Rolle.

Die Stadt wird Vermieter – nicht Veranstalter.

Ales in allem also viele gute Gründe für diesen Prüfantrag.

Wer das hier liest: Glückwunsch, Du hast Dich durch 8 Seiten Prüfantrag der Fraktion UBV / Die PARTEI gekämpft!

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Antrag

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Betrieb der Eissporthalle Dinslaken ganz oder teilweise in eine Sportgenossenschaft (eingetragene Genossenschaft – eG) überführt werden kann.
  • Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:
    • Rechtliche Rahmenbedingungen:
      • Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäude
      • Möglichkeiten einer Übertragung (Verkauf, Erbbaurecht, Pacht-/Betreibermodell)
      • Kommunalrechtliche Voraussetzungen und Genehmigungserfordernisse
      • Vergabe- und beihilferechtliche Fragestellungen
    • Wirtschaftliche Analyse:
      • Darstellung der aktuellen Kosten- und Erlösstruktur des Hallenbetriebs
      • Prognose der Betriebs- und Energiekosten für mindestens 10 Jahre (Szenarienrechnung)
      • Investitions- und Sanierungsbedarf (inkl. Priorisierung und Kostenschätzung)
      • Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen städtischem Betrieb, gGmbH-Modell und Genossenschaftsmodell
      • Darstellung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
      • Aktuelle Bewertung des Zeitfensters bis zur notwendigen Investitionsentscheidung bzw. bis zur Nutzungsuntersagung
    • Organisations- und Finanzierungsmodell:
      • Mögliche Struktur einer Sportgenossenschaft (Mitgliederstruktur, Organe, Haftungsumfang)
      • Mindestkapitalbedarf und realistische Einschätzung möglicher Mitgliedseinlagen
      • Fördermöglichkeiten (Land NRW, Bund, EU, Energieeffizienzprogramme)
      • Optionen für eine fortlaufende kommunale Zuschussregelung
    • Risikobewertung:
      • Haftungs- und Insolvenzrisiken
      • Auswirkungen auf Schul- und Vereinssport
      • Sicherstellung des öffentlichen Zugangs
      • Sensitivitätsanalyse bei stark steigenden Energiepreisen
    • Beteiligungsprozess:
      • Einbindung der betroffenen Dinslakener Vereine, Schulen, möglicher Sponsoren und Nutzergruppen
      • Prüfung der Bereitschaft zur Mitwirkung in einer Genossenschaft, auch über die Stadtgrenzen Dinslakens hinaus (Kommunen, Vereine, Sponsoren etc.)
      • Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung möglicher Modelle
  • Die Verwaltung wird ferner gebeten, auf Basis der Ergebnisse eine Empfehlung auszusprechen, ob und unter welchen Bedingungen ein Genossenschaftsmodell geeignet erscheint, den dauerhaften Erhalt der Eissporthalle wirtschaftlich und organisatorisch zu sichern.

Begründung:

Ein schlechtes Wortspiel zu Beginn, um das Eis zu brechen? Ups, jetzt sind´s schon zwei. Die Dinslakener Eissporthalle ist einer der coolsten Orte der Stadt, das steht fest. Sie ist eine zentrale und sehr geschätzte Freizeiteinrichtung insbesondere für unsere Jugend und – nicht zu vergessen – Ausweichstätte für den verpflichtenden Sportunterricht von Schulen wie EBGS und Bruchschule. Sie ist Heimat zahlreicher Vereine, Veranstaltungsort mit Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus und und und. Eine „echte Halle für Alle“!

Seit Jahrzehnten ist unsere Eissporthalle aber auch ein politisches Perpetuum mobile: Kaum schmilzt die eine Haushaltsdebatte, gefriert bereits die nächste Sanierungsdiskussion. Zwischen energetischer Dauerkrise, Betriebskostenschock und regelmäßig wiederkehrender „Endgültig-letzter-Rettungsrunde“ hat sich die Halle als das beständigste Experimentierfeld kommunaler Improvisationskunst etabliert.

Wo andere Städte Bahnhöfe und Flughäfen haben, die nie fertig werden, hat Dinslaken eine Eishalle, die nie haushaltsneutral wird. Ach Moment, unseren Flughafen sind wir gerade losgeworden und der Bahnhof… gaaanz dünnes Eis. #zwinkersmiley

Die Eissporthalle ist damit nicht nur sportlich und soziokulturell bedeutsam, sondern auch kulturhistorisch wertvoll – als lebendiges Mahnmal kommunaler Beschlussfreude ohne Folgewirkungsbremse. Generationen von Ratsmitgliedern durften hier bereits ihr ganz persönliches Eismärchen aufführen:

  • Phase 1: „Wir müssen erhalten!“
  • Phase 2: „Aber nicht zu jedem Preis!“
  • Phase 3: „Was kostet eigentlich der Rückbau?“
  • Phase 4: „Vielleicht gibt es Fördermittel?“
  • Phase 5: „Wir prüfen nochmal…“

Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, die Verantwortung nun dorthin zu geben, wo sie am zuverlässigsten wahrgenommen wird: in die Hände derjenigen, die wirklich frieren wollen.

Das Genossenschaftsmodell bietet die einmalige Möglichkeit, aus einem städtischen Zuschussprojekt ein bürgerschaftliches Gemeinschaftsunternehmen zu machen – also aus einer Dauerhaushaltsposition eine Daueraufgabe mit Mitmachcharakter. Statt dass alle paar Jahre dieselbe Debatte re-heated (bzw. re-cooled) wird, könnten engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Sponsoren selbst entscheiden, wie viel ihnen die Eiszeit wert ist. Zugleich würden die Stadtverwaltung und die Stadtwerke endlich die Gelegenheit erhalten, sich aus der Rolle des hauptamtlichen Eismeisters mit Nebenfach Defizitverwaltung zu verabschieden – ohne dabei die Halle gleich mit dem nächsten Sparbeschluss zu enteisen.

Angesichts steigender Energiepreise, fortschreitender Sanierungsbedarfe und der traditionsreichen politischen Pirouetten um den Fortbestand der Halle ist es nur konsequent, ein Modell zu prüfen, das nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Insolvenzfantasie und Subventionspoesie pendelt.

Kurzum: Wenn die Dinslakener Eissporthalle schon dauerhaft auf dünnem Eis steht, sollte wenigstens geprüft werden, ob man darunter tragfähigere Strukturen einzieht.

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Antrag

Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage

Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • die Errichtung einer sogenannten „Red and Speed“-Anlage in der Kreuzung Hans-Böckler-Straße/Wilhelm-Lantermann-Straße auf Finanzierbarkeit und technische Machbarkeit zu prüfen;
  • die Prüfungsergebnisse (inkl. ROI-Berechnung) den Ausschüssen und dem Rat inkl. einer Empfehlung zur Umsetzung/Nichtumsetzung vorzulegen.

Begründung:

Die jüngste Berichterstattung über den Einsatz des BoP („Wilde Hilde“) in Dinslaken zeigt auf, dass Tempoverstöße in Dinslaken keine Seltenheit sind. So auch im Innenstadtbereich, genauer gesagt im Bereich der Kreuzung Hans-Böckler-Straße/Wilhelm-Lantermann-Straße. Immer mehr Fahrzeugführer:innen scheinen derart begeistert zu sein, wenn diese Kreuzung mal ohne vorherigen Stau zu passieren ist, dass Geschwindigkeitsbegrenzungen und Rotlicht einfach ignoriert werden. Dass die optimierungsbedürftige Ampelschaltung entlang der Hans-Böckler-Straße ihr Übriges dazu beiträgt, wollen wir hier (noch) nicht weiter thematisieren.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI hält die Prüfung der Errichtung einer „Red and Speed“-Anlage, die sowohl Geschwindigkeits- als auch Rotlichtverstöße erfasst, an besagter Kreuzung für sehr sinnvoll. Lasst uns agieren, bevor wir reagieren müssen.

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Neu gewählt und umgezogen

Unser Ortsverband hat einen neuen Vorstand gewählt. Die Doppelspitze bilden ab sofort Kathrin Stremplowski-Hagedorn und Marc Zehrt. „Doppelter Überblick bei halbierter Verantwortung, leistungsfähig und gleichzeitig durchsetzungsdynamisch – die PARTEI Dinslaken setzt gewohnt Maßstäbe in Sachen Effektivität“, blickt das Duo auf die künftige Parteiarbeit. Unterstützt werden die beiden von den Stellvertreter*innen Louisa Zühlke und Steve Juliano. Um die Penunzen kümmert sich der wiedergewählte PARTEI-Finanzwirt Stephan Heidemann. Seine neue Stellvertreterin ist Julia Schlimmerei. Das Amt der Generalsekretärin bleibt ebenfalls in bewährten Händen: Yvonne Klabunde macht weiter. Ihr Stellvertreter Jochen Ostermeier hat versprochen, jederzeit einzuspringen, wenn die Delegation der Dinge überhandnimmt. „Der Ortsverband gratuliert dem neuen Vorstand mit einem dreifachen Hurra. An dieser Stelle möchten wir aber auch dem bisherigen Vorstand danken. Ohne diesen wären wir heute nicht so gut vorbereitet auf alles, was wir nicht planen können“, so PARTEI-Pressesprecher Sebastian Hagedorn.

Neuigkeiten gibt es aber nicht nur bei den Personalien im Ortsverband zu verkünden. Auch die Adresse der PARTEI-Geschäftsräume hat sich geändert. Ab sofort residiert der Ortsverband gemeinsam mit der Fraktion Die PARTEI/UBV in der Friedrich-Ebert-Straße 46. Hier freut man sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit und auf die Menschen, denen Dinslaken am Herzen liegt.

Apropos: Wer sich künftig politisch einbringen möchte, Lust auf kreative Ideen und eine bunte Truppe hat, ist herzlich eingeladen, mitzumachen. Der Ortsverband ist über die Homepage und die gängigen Sozialen Medien zu erreichen. Oder einfach in den neuen Geschäftsräumen vorbeischauen, wenn Licht an ist. Informationen zu den nächsten Treffen folgen.

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Die PARTEI Dinslaken bleibt!

Sie haben es tatsächlich getan! Shoutouts an unsere „Freundinnen und Freunde“ von der CDU und von den Grünen im Landtag. Sieht man die eigenen Felle schwimmen und werden die „Kleinen“ zu nervig, wird eben durch die Hintertür eine 5-Prozent-Klausel für die Mindestgröße von Ratsfraktionen eingeführt. Nennt sich dann gelebte Demokratie – #machtmalwieder.

Für Dinslaken bedeutet das: Waren bisher zwei Ratsmitglieder für die Bildung einer Fraktion ausreichend, ist dies nun nicht mehr möglich. Kleinere Parteien und Wahlgemeinschaften werden systematisch benachteiligt und in ihrer politischen Mitbestimmung in der Kommune stark eingeschränkt. Kein Antragsrecht, keine Ausschussarbeit, keine politische Teilhabe. Trotz Mandat. Finden wir so semi-gut! Aber irgendwie auch typisch – der eigene Vorgarten soll schließlich sauber bleiben.

Mehr Transparenz in der Politik

In den vergangenen 5 Jahren hat die Partei Die PARTEI Dinslaken mit ihrer Arbeit in Ausschüssen, mit Anträgen und nicht zuletzt mit starken Stimmen in der Öffentlichkeit die verkrustete Politik der Stadt in Teilen aufgebrochen. Transparenz war stets oberstes Gebot – was gerade bei Personen, die es sich auf ihren Stühlen Jahrzehnte gemütlich gemacht hatten, nicht immer gut ankam. Aber genau das ist es ja, was wir bezwecken: Altes hinterfragen, neue Ideen einbringen und diese verständlich kommunizieren.

Soll es das mit dem neuen Stadtrat schon wieder gewesen sein? Ein „Neustart“ für Dinslaken, wie ihn unser Bürgermeister Simon Panke versprochen hat, ohne Die PARTEI? Klingt nicht so pralle.

Die frohe Botschaft

Vorwärts immer, rückwärts nimmer! Das sehr gute Wahlergebnis ist ein Auftrag unserer Wählerschaft, weiterzumachen – und zwar professionell. Klar, man hätte sich die kommenden 5 Jahre in die letzte Reihe setzen und Kohle kassieren können. Vielleicht hier und da noch einen Empfang und ein paar Schnittchen mitnehmen. Aber das machen andere ja schon zu genüge. Unser Anspruch als seriöse PARTEI der extremen Mitte ist ein anderer. Und das sieht auch unser Ortsverband so: Nur eine Fraktion macht wirklich Sinn.

Wäre da nicht die Sache mit den Sitzen. Genauer gesagt mit dem einen Sitz, der zur Bildung einer Fraktion fehlt. Zum Glück geht das nicht nur der Partei Die PARTEI Dinslaken so, sondern auch anderen – weshalb wir erstmal locker mit allen Betroffenen und auch darüber hinaus geredet haben.

Vierköpfige Fraktion

Ergebnis: Die konstruktivsten Gespräche und die größten Schnittmengen ergaben sich mit der UBV. Echt jetzt, kein Witz! Genau die UBV, die als Teil der ehemaligen Einheitspartei und Stadtwerkefraktion über 5 Jahre kreativen, teils humorvollen, aber oft unüberlegten politischen Input geliefert hat. Das ist spätestens seit dem Wahlabend jedoch Vergangenheit – und gut für Dinslaken.

„Hätte mir vor 6 Wochen jemand gesagt, dass Die PARTEI eine gemeinsame Fraktion mit der UBV bildet, hätte ich diese Person einweisen lassen oder zumindest unterstellt, dass sie viel Pech beim Denken hat“, so Ratsmitglied Frank Spieker. „Aber die UBV hat sich personell neu und inhaltlich breiter aufgestellt. Das sehen wir als Chance für die Kommunalpolitik.“

Julia Schlimmerei, ebenfalls Ratsmitglied, fügt hinzu: „Ich muss zugeben, dass Fraktionen mit anderen Gruppierungen nicht gerade das Kerngeschäft unserer PARTEI sind. Aber ein Neustart für Dinslaken erzwingt einfach einen Neustart in der Zusammenarbeit aller demokratischer Kräfte.“ Aus haushaltspolitischer Sicht macht eine Fraktion ebenfalls mehr Sinn als zwei Gruppen. Denn: Sie ist spürbar günstiger für die Stadt.

Für die aktuelle Ratsperiode ist gewährleistet, dass weiterhin in Ausschüssen gearbeitet und nicht nur rumgelungert wird. Der Zugang zu wichtigen Informationen und nicht zuletzt das Recht zum Einbringen eigener Anträge sind gesichert. Julia Schlimmerei und Frank Spieker: „Wir sind froh, dass die Partei Die PARTEI Dinslaken weiterhin Stimmrecht hat und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit der neuen UBV. Wir bleiben und werden für gewohnt gute Stimmung im Stadtrat sorgen!“

Auf konstruktive Jahre im Stadtrat. Mit einem neuen Bürgermeister, mit vielen neuen und wenigen alten Ideen – und viel Spaß!

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Was bzw. wer ist das Problem?

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich jüngst zu seinem Lieblingsthema Migrationspolitik und stellte fest, dass es im Stadtbild immer noch „dieses Problem“ gibt. Sein Kollege und ausgewiesener (Rechts)Populist Jens Spahn stimmte dem (natürlich) zu und setzte dem Ganzen mit einem Diss gegen unsere geschätzte Nachbarstadt Duisburg die Krone auf.

Wir fragen uns, wen die beiden mit „Problem“ meinen könnten. Sicher nicht Menschen mit dunklerer Haut oder Akzent – das wäre ja hochgradig rassistisch. Oder offensichtlich von Armut betroffene Menschen und Menschen mit Suchtproblemen – das wäre ja hochgradig diskriminierend.

Da die getätigte Aussage in eine entsprechende Richtung längst kein Einzelfall ist, ist davon auszugehen, dass sie gezielt eingesetzt wurde. Denn Merz und Spahn sind zwar doof, aber nicht dumm. Und genau das ist es, was es so gefährlich macht: Sie und ihre CDU-Kolleg*innen schüren gezielt immer weiter Ängste und Hass. Sie spalten, anstatt zu einen. Und am Ende profitiert die Extreme.

Wir hatten Anfang des Jahres schon einmal u. a. die CDU Dinslaken gefragt, wie sie sich zum Verhalten von Friedrich Merz und dem immer weiteren Abdriften ihrer Partei im Bund in Richtung Rechts positioniert. Leider wurde hierzu geschwiegen – was uns und insbesondere auch große Teile der Dinslakener*innen sehr irritiert hat.

Wir möchten es noch einmal versuchen. Denn gerade der Einzug von rechten Kräften in den Stadtrat verlangt mehr denn je eine gemeinsame Zusammenarbeit und Positionierung der demokratischen Parteien. Und das geht nur, wenn man weiß, wie die anderen ticken. Wir erhoffen uns von den neuen Gesichtern insbesondere bei den etablierten Parteien, dass es den versprochenen Neustart und ein Umdenken gibt. Mehr klare Aussagen und Transparenz, weniger Schweigen und Hinterzimmer-Politik.

Die CDU Dinslaken möchten wir bitten, folgende Fragen bis zum 1. November 2025 zu beantworten:

  • Steht die CDU Dinslaken hinter der Aussage von Friedrich Merz, dass es in den Innenstädten immer noch „dieses Problem“ gibt?
  • Was kann Friedrich Merz mit „dieses Problem“ meinen?
  • Was hat Migration mit Problemen in den deutschen Innenstädten zu tun?
  • Welche Probleme hat die Dinslakener Innenstadt?
  • Viele Menschen haben mittlerweile aufgrund ihres Aussehens Angst, in der Öffentlichkeit als „Problem“ zu gelten. Was tut die CDU Dinslaken, um den Menschen diese Angst zu nehmen?

Die Bundes-SPD hat sich bisher, mit wenigen Ausnahmen, sehr bedeckt gehalten, was die obige Aussage betrifft. Schweigen ist hier leider zur Gewohnheit geworden. Daher möchten wir im Zuge unserer Fragen an die CDU Dinslaken auch die zweite große lokalpolitische Kraft mit einbeziehen und bitten um Beantwortung bis zum 1. November:

  • Sollte man aus Sicht der SPD Dinslaken die Aussage von Friedrich Merz schweigend hinnehmen?
  • Viele Menschen haben mittlerweile aufgrund ihres Aussehens Angst, in der Öffentlichkeit als „Problem“ zu gelten. Was tut die SPD Dinslaken, um den Menschen diese Angst zu nehmen?

Vielen Dank für die Antworten und auf eine gute Zusammenarbeit in der kommenden Ratsperiode!

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Sparkurs bei Lokalpolitiker*innen

Deutliche Einsparungen an nahezu allen Stellen sind vonnöten, um unserer Stadt Dinslaken aus der finanziellen Schieflache zu helfen. Der Rotstift kreist seit einiger Zeit wie ein Damoklesschwert über zahlreiche Bereiche des städtischen Lebens. Gemeinsam wird geschoben, gezerrt, palavert und beschlossen – meist auf Kosten sozialer, kultureller und sportlicher Angebote. Der Prozess ist noch verbesserungswürdig. Und für einige Bereiche ist das auch dringend nötig, wie eine ordentliche Prüfung bestätigt.

Die Vorgabe des angeordneten Sparkurses ist es, in den städtischen Fachbereichen flächendenkend 30 Prozent (gerne auch ein wenig mehr) der Kosten einzusparen.  Wir alle werden die Konsequenzen dieser Einschnitte spüren – mal mehr, mal weniger. Bisher ausgenommen: die Politik.

Die Partei Die PARTEI Dinslaken möchte daher die lokalen Parteien auffordern, sich an den Einsparmaßnahmen mit ebenfalls 30 Prozent zu beteiligen. Viele Institutionen bangen aufgrund von Kürzungen oder gar Wegfall der finanziellen Zuwendungen um ihre Existenz. Musikschulen, Sport- und Kulturvereine oder Kinder- und Jugendeinrichtungen sind tragende Säulen des städtischen Soziallebens. Sie werden sich sicherlich außerordentlich freuen, in Zukunft Spenden der örtlichen Parteien entgegenzunehmen.

Mal mehr, mal weniger

Jetzt könnte die Stunde der lokalen Parteien schlagen. Die Maßnahme ist schnell erklärt: 30 Prozent der Fraktionszuwendungen und 30 Prozent der Aufwandsentschädigungen von Stadtverordneten, Ausschussvorsitzenden, Aufsichtsratsmitgliedern und Fraktionsvorsitzenden werden schon in der nächsten Ratsperiode abgeführt an entsprechende finanziell bedrohte Institutionen in Dinslaken. Es wäre die einmalige Chance zu zeigen, dass der Einspargedanke auch selbst gelebt wird. Denn über drastische Sparmaßnahmen auf Kosten der Gesellschaft zu diskutieren ist eine Sache. Das eigene Portemonnaie aufzumachen und knapp ein Drittel der genannten Gelder zu spenden, ist eine andere.

Kurzer Reminder: Zu Anfang der aktuellen Ratsperiode wurden die Fraktionszuwendungen erhöht, Aufsichtsratsvorsitze wurden gekapert, die Aufwandsentschädigungen der Ratsmitglieder wurden kontinuierlich von 355 € im Sept. 2020 auf aktuell 470 € gesteigert (Eine solche Lohnerhöhung sollte beispielhaft für viele Berufe sein).

Welche Gegenargumente gibt es, einen Teil der im Rahmen eines Ehrenamtes erhaltenen Zuwendungen im Sinne der Allgemeinheit abzuführen? Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Lasst uns mit gutem Beispiel vorangehen.

Die PARTEI Dinslaken hat bereits zurückgezahlt

Doch wie kommt gerade eine Partei auf so eine Forderung? Ist es nicht die Politik, deren Kernkompetenz es ist, das eigene Wohl in den Vordergrund zu stellen? Das mag sicher für manche gelten – aber nicht für die Partei Die PARTEI Dinslaken. Wir gehen bewusst sparsam mit den städtischen Geldern um und vermeiden Ausgaben, die nicht zwingend notwendig sind. In der jüngeren Vergangenheit konnte so ein hoher vierstelligen Betrag unserer Fraktionszuwendungen in die städtische Kasse zurückfließen. Ein bemerkenswertes Detail: In der Geschichte der Stadt Dinslaken ist es das erste Mal, dass eine Fraktion bereits ausgezahlte Zuwendungen zurückgibt.

Liebe politischen Vertreter*innen in Dinslaken: Lasst uns aktiv und monetär am Erhalt des städtischen Miteinanders mitwirken. „Gemeinsam gestalten“ kann mehr sein als ein Plakatspruch, wenn man es nur wirklich will.