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Antrag

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Einführung von Bürger:innenräten in Dinslaken

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und Die PARTEI beantragen zur Vorlage-Nr. 1056/2023, der Ausschuss für Bürger:innenbeteiligung, öffentliche Ordnung und Sicherheit möge empfehlen, der Rat möge Folgendes beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, unter den folgend genannten Prämissen ein Konzept zur Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten in Dinslaken zu erstellen und dieses dem zuständigen Ausschuss und dem Stadtrat zur Abstimmung zu stellen.

  1. Die am Bürger:innenrat Teilnehmenden sollen einen Querschnitt der Stadtbevölkerung darstellen, also ein kleines Spiegelbild Dinslakens repräsentieren. Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund der Teilnehmenden müssen dabei zwingend berücksichtigt werden.
  2. Mögliche Mitglieder des jeweiligen Bürger:innenrates werden per Losverfahren/Zufallsauswahl aus dem Einwohnermelderegister bestimmt. Dabei sollen alle Einwohner:innen der Stadt Dinslaken, wenn möglich ab einem Alter von 14 Jahren, mindestens aber ab 16 Jahren, berücksichtigt werden. Diese werden von der jeweiligen Institution, die mit der Durchführung des Bürger:innenrates beauftragt ist mit einer Einladung angeschrieben. Nach schriftlicher Zusage zur Teilnahme der Eingeladenen werden diese in weitere Lostöpfe nach Kriterien wie Alter, Geschlecht, Bildung und Migrationshintergrund unterteilt und entsprechend der Anforderung, dass der Bürger:innenrat einen Querschnitt der Bevölkerung darstellen soll, ausgelost. Eine Teilnahme am Bürger:innenrat kann selbstverständlich abgelehnt werden. Ausgeschlossen von der Teilnahme sind die Mitarbeitenden der Stadt sowie Träger:innen politischer Ämter und Mandate. Dies beinhaltet auch Funktionär:innen der Ortsverbände der jeweiligen Parteien.
  3. Die Teilnehmenden sollen seitens der Stadt so unterstützt werden, dass es ihnen möglich ist, bei den Bürger:innenratssitzungen anwesend zu sein. So muss es auch möglich sein, sich online an den Sitzungen beteiligen zu können und ggf. Dolmetscher:innen und Unterstützung für Analphabeten bereitzustellen. Des Weiteren müssen seitens der Stadt finanzielle Unterstützungen für die jeweiligen Sitzungstage angeboten werden, wenn es um die Betreuung von Kindern oder Pflegebedürftigen geht. Es ist zwingend notwendig, dass der Veranstaltungsort barrierefrei ist.
  4. Der Bürger:innenrat wird durch eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation begleitet, die weder Teil der Verwaltung noch der Kommunalpolitik ist.
  5. Die Verwaltung hat alle Teilnehmenden zum jeweiligen Thema mit umfassenden und verständlichen Informationen zu versorgen. Neben der Moderation kommen dafür Expertinnen zum Einsatz, die auch außerhalb der Verwaltung stehen (Fachleute, Bürgerinitiativen etc.).
  6. Dem Bürger:innenrat muss ausreichend Zeit für Wissenserwerb und Austausch zur Verfügung stehen. Er ist verpflichtet, sich hierfür mit Bürgerinitiativen und anderen Interessensvertretungen aus der Stadtgesellschaft auszutauschen.
  7. Das Thema des jeweiligen Bürger:innenrats sollte von hohem öffentlichem Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken und klar eingegrenzt sein. Was von hohem öffentlichem Interesse ist, muss noch genauer definiert werden. Aus diesem Grund wird ein erster Bürger:innenrat ins Leben gerufen, der sich genau mit dieser Definition und einer ersten Themenfestlegung beschäftigt. Die identifizierten Themen sollen als Orientierung für alle zukünftigen Themen der Bürger:innenräte in Dinslaken dienen, wobei neue Themen durch diese initiale Themenliste nicht ausgeschlossen werden.
  8. Ziel eines jeden Bürger:innenrates ist es, ein Bürger:innengutachten zu erarbeiten. Dieses dient als Empfehlung für Politik und Verwaltung im weiteren Gang der politischen Beschlussfassung.
  9. Die Verwaltung wird verpflichtet, den Teilnehmenden des Bürger:innenrates, der Politik und der Öffentlichkeit regelmäßig einen Umsetzungsbericht des jeweiligen Themas vorzulegen. Darin wird dargestellt, welche Empfehlungen des Bürger:innenrates wie umgesetzt wurden oder werden.
  10. Wird die Empfehlung, die im Bürger:innengutachten hervorgebracht worden ist, von Politik/Verwaltung abgelehnt, so ist dies ausführlich und schriftlich in einer gemeinsamen Stellungnahme von Verwaltung und Politik zu begründen. Die Fraktionen haben im Falle der Ablehnung die Pflicht, diese ausführlich in schriftlicher Form zu begründen und die Öffentlichkeit vollumfänglich zu informieren.
  11. Der Bürger:innenrat tagt nicht-öffentlich. Er unterrichtet jedoch regelmäßig Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit über die Zwischenergebnisse. Das fertige Bürger:innengutachten ist dann der Öffentlichkeit vollumfänglich zugänglich zu machen.
  12. Um die Qualität sicherzustellen, soll die Arbeit des Bürger:innenrates wissenschaftlich evaluiert werden.
  13. Die notwendigen personellen und finanziellen Ressourcen sind im nächsten Haushaltsplan bereitzustellen.
  14. Bürger:innenräte ersetzen nicht die gesetzlich vorgegebenen Beteiligungsverfahren wie sie beispielsweise beim Bauleitplanverfahren rechtlich verankert sind. Bürger:innenräte ersetzen auch nicht die Instrumente der direkten Demokratie wie Bürger:innenbegehren, Bürger:innenentscheid und Ratsbürger:innnenentscheid. Es ist jedoch möglich, Bürger:innenräte mit den verbindlichen Verfahren direkter Demokratie zu verknüpfen, um allen Bürger:innen die Möglichkeit zu geben, über Bürger:innenratsempfehlungen in einem Bürger:innenentscheid abzustimmen.

Begründung:

In ganz Deutschland beschäftigen sich unterschiedliche Akteure mit der Frage, wie Bürger:innenbeteiligung auf kommunaler Ebene verankert werden kann. Dieser Antrag basiert sehr eng auf den Vorschlägen von „Mehr Demokratie e. V.“ (www.buergerrat.de).

In Dinslaken existiert momentan kein standardisiertes Verfahren für nicht rechtlich vorgegebene Bürger:innenbeteiligungen. Es ist demnach dringend geboten, ein einheitliches Verfahren festzulegen. Somit ist von Beginn des Bürger:innenbeteiligungsverfahrens klar, wie dieses abläuft und wie mit dem Ergebnis verfahren wird.

Es sollen alle Bürger:innen eingebunden werden. Das Phänomen, dass sich bestimmte soziale Gruppen wenig politisch beteiligen, wird vermindert. Das Verfahren muss transparent und eine hohe Resistenz gegenüber Lobbyeinflüssen aufweisen. Die Diskussionen sollen fair und faktenbasiert verlaufen. Im Gegensatz zu den sozialen Netzen haben Hass und Manipulation kaum eine Chance, wenn sich Menschen einander direkt begegnen. Dabei soll ein Gefühl der Selbstwirksamkeit entstehen, was ein gutes Mittel gegen Politikverdrossenheit und Extremismus darstellt. Auch die Stimme der Menschen, denen sonst kaum Gehör geschenkt wird, erhält so Gewicht.

Aus diesem und den folgenden Gründen beantragen die oben genannten Fraktionen die Einführung von themenbezogenen Bürger:innenräten für die Stadt Dinslaken.

Zu 1) Die Teilnehmenden müssen per Losverfahren bestimmt werden und im Kleinen die Dinslakener Stadtgesellschaft abbilden. So wird der Kreis der Teilnehmenden deutlich vielfältiger. Bei bisherigen lokalen Bürger:innenbeteiligungsverfahren waren etliche gesellschaftliche Gruppen deutlich unterrepräsentiert bis gar nicht vorhanden. Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungswerte und Lebensumstände können Problemstellungen in Bürger:innenräten auch aus ganz anderen Blickrichtungen betrachtet werden.

Zu 2) Um wirklich jeder Person eine Teilnahme und Mitarbeit zu ermöglichen, setzt es zwingend voraus, dass seitens der Stadt entsprechende Unterstützungshilfen gewährt werden.

Zu 3) Eine professionelle und inhaltlich neutrale Moderation ermöglicht eine ehrliche und ergebnisoffene Diskussion. Sie unterstützt den Bürger:innenrat bei der Formulierung und Ausarbeitung des Bürger:innengutachtens und moderiert zwischen Bürg:innenerrat und Expert:innen.

Zu 4) Die Aufgabe der Verwaltung ist es, dem Bürger:innenrat Expert:innen für das jeweilige Thema vorzuschlagen, damit der Bürger:innenrat sich über das Pro und Kontra der jeweiligen Entscheidungssituation ausführlich informieren kann.

Zu 5) Es ist notwendig, dass dem Bürger:innenrat ausreichend Zeit gegeben wird.

Zu 6) Wichtig ist, dass es eine klare Abgrenzung gibt, wann ein themenbezogener Bürger:innenrat eingerichtet wird. Es muss festgelegt werden, ab wann ein hohes öffentliches Interesse mit Bezug auf die Stadt Dinslaken vorliegt. Dazu wird vorgeschlagen, dass sich der erste Dinslakener Bürger:innenrat genau mit dieser Frage beschäftigt und versucht, eine Systematik zu erarbeiten.

Zu 7) Das Bürger:innengutachten ist eine Empfehlung an Verwaltung und Politik. Teilnehmende der Bürger:innenräte sind nicht vom Volk gewählte Vertretungen und somit ist die Empfehlung formal unverbindlich. Jedoch ist ein Bürger:innengutachten, das von einem Querschnitt der Dinslakener Gesellschaft erarbeitet worden ist, ein schwergewichtiger Beitrag zur politischen Meinungsbildung des Rates und der Öffentlichkeit.

Zu 8 und 9) Um die Wirkung des Bürger:innengutachtens und seine Bedeutung zu erhöhen, wird zum einen die Verwaltung verpflichtet, einen Umsetzungsbericht in regelmäßigen Abständen vorzulegen und zu veröffentlichen. Zum anderen werden Verwaltung und Politik verpflichtet, bei Ablehnung der Empfehlung des jeweiligen Bürger:innengutachtens, diese öffentlich, ausführlich und schriftlich zu begründen.

Zu 10) Der Bürger:innenrat soll frei und offen, ohne Einfluss Dritter, über das jeweilige Problem diskutieren, beraten und Empfehlungen entwickeln. Deswegen ist es wichtig, dass der Bürger:innenrat nicht-öffentlich tagt. Jedoch ist es zwingend erforderlich, dass die Öffentlichkeit über Zwischenergebnisse informiert wird.

Zu 11) Gerade im Anfangsstadium ist es von Bedeutung, dass von neutraler Seite der Bürger:innenrat evaluiert wird, um insbesondere Verbesserungsvorschläge zu identifizieren.

Zu 12) Eine angemessene Ausgestaltung von Bürger:innenräten bedarf einer angemessenen personellen und finanziellen Ausstattung. Hierfür sind entsprechende Mittel einzuplanen.

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Antrag

Neustrukturierung der Nahrungskette im Ententeich

Neustrukturierung der Nahrungskette im Ententeich

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Den Dinslakener Ententeich mit mehreren Europäischen Welsen zubesetzen, um durch diese biomanipulatorische Maßnahme positiveAuswirkungen auf das aquatische Nahrungsnetz zu erwirken. Kurz gesagt: Die Welse dafür sorgen lassen, dass die Population von Aquarien- und Teichfischen reduziert wird und die Algenblüte abnimmt.
  • Einen Hai hinzuzufügen, sollte die Maßnahme nach einer Testphase über einen noch zu benennenden Zeitraum nicht den entsprechenden Erfolg erzielen. 😉

Begründung:

Der Fischbestand im Ententeich unweit des Dinslakener Rathauses vermehrt sich wiederholt. Die Verantwortlichen hierfür sind schnell ausgemacht: Menschen, die ihren „Hausfischchen“ beim Umzug helfen, und die Natur, indem Fischlaich über Wasserpflanzen oder Wasservögel eingeschleppt wird. Mit dem Überbesatz einher gehen diverse Probleme: Vermehrung von Algen, Anreicherung von Nährstoffen etc. Das Ergebnis ist eine schlammige grüne Brühe. Hinzu kommt die Fütterung von Enten und Fischen, die das ganze noch verstärkt.

Was also tun, um der Population Herr zu werden? Bisher setzte man auf die Abfischung, also den äußeren Eingriff – in diesem Fall – mittels Elektrofischerei, und anschließendes Umsetzen von großen Teilen der Teichbewohner*innen. Dass es eines äußeren Eingriffs bedarf, ist unstrittig; insbesondere vor dem Hintergrund, dass aktuell entsprechendes Personal fehlt bzw. nicht in ausreichender Zahl vor Ort ist (Raubfische, Reiher etc.), um den Fischbestand natürlich zu regulieren.

Biomanipulation durch Welsbesatz

Elektrofischerei ist jedoch teuer, nicht nachhaltig aufgrund der wiederkehrenden Anwendung und irgendwie nicht zeitgemäß im hiesigen Kontext. Die Partei Die PARTEI hat bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es einen natürlichen Lösungsansatz gibt. Gestützt wird dieser von einem Gutachten des Biologen und Aquakulturexperten Dr. Florian Borutta. Im Grunde ist die Empfehlung ganz einfach zusammengefasst: Setzt einen Europäische Wels in den Ententeich ein und lasst ihn sein Tagewerk vollziehen. Ein Wels ist relativ anspruchslos, was seine Umgebung angeht – also im Prinzip von Natur aus schon ein Dinslakener 😉 – und frisst gerne. Aufgrund der aktuellen Beobachtungen und der Menge an jüngst abgefischten Bewohnerinnen empfiehlt es sich, gleich mehrere Artgenossen einzusetzen.

Die sogenannte Biomanipulation durch Raubfische ist ein etabliertes Verfahren, um eine Reduktion des Fischbestands und Eindämmung der Algenblüte in Teichen zu erreichen. Und anders als Orakel aus dem Rathaus mit Berufung auf die Elektrofischerei-Szene äußern, stellen Welse keine Gefahren für Dackel dar und stehen auch nicht auf Nummer 750 vom China-Imbiss (modrige Ente an Algen-Créme mit Zigarettenstummel- Croûtons). So eine natürliche und nachhaltige Lösung braucht allerdings etwas Zeit. Ein Wels will zunächst wachsen, bis er die endgültige Größe erreicht hat, um mit seiner ganzen Power die ihm zugetragene Berufung zu erfüllen. Diese Zeit sollte man ihm geben.

Einen Haken hat die ganze Geschichte jedoch: Die Überalterung der Bevölkerung und damit die kontinuierlich steigende Zahl von Menschen, die sich für Entenfütterung interessieren. Nehmen wir an, dass jegliche Hinweise auf Schildern, eine zielgruppengerechte Ansprache auf Sommerfesten der Altparteien und sonstige Maßnahmen nichts helfen – und es zu einer Überfütterung kommt, die auch eine starke Raubfischbesatzung nicht egalisieren kann. Dann, ja dann bedarf es drastischerer Maßnahmen.

Hai-Alarm im Ententeich

Aus Naturdokumentationen wie „Hai-Alarm auf Mallorca“, „Der weiße Hai“ oder „Sharknado 3“ (mit dem stadtbekannten David Hasselhoff) wissen wir, was bzw. wer eine erfolgreiche Lösung verspricht: der Hai! Aufgrund seines Körperbaus dürfte sich der bodenbewohnende Engelhai besonders für Flachgewässer wie Ententeiche eignen. Für eine lebenswürdige Umgebung, so nah wie möglich am natürlichen Habitat, müsste allerdings noch an der Wasserqualität gearbeitet werden. Hier kommt uns dann die Alterspyramide – und die steigende Zahl fütterungswilliger Menschen – zugute. Wird das Wurfmaterial von Brotkrumen und Zigarettenstummeln auf Salzstangen und diverse salzhaltige Gebäcksorten umgestellt, freut sich der Hai und dankt es uns sicher.

Der immer wiederkehrende Zustand des Ententeichs und Elektrofischerei im Allgemeinen sind einer Stadt mit Porsche-Zentrum unwürdig!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

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Anfrage

Abfischung Sommerloch, äh Ententeich

Abfischung Sommerloch, äh Ententeich

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

was ist eigentlich genau ein Sommerloch? Gibt es das überhaupt noch in der heutigen Zeit? Mit Blick auf den Ententeich unweit des Dinslakener Rathauses, insbesondere vor wenigen Wochen, können wir bestätigen: Das gibt es noch! Vielmehr handelt es sich sogar um ein Paradebeispiel: ein in Teilen trockengelegter Tümpel, regungslose Fische an der Oberfläche, die Lokalpresse in Sichtweite.

Verantwortlich hierfür ist die erneute Abfischung von großen Teilen der Teichbewohner:innen mittels elektrischen Stroms, um durch deren Umsetzung das ökologische Gleichgewicht des Gewässers zu gewährleisten.

Doch bedarf es hierfür genau dieser Maßnahme? Die Partei Die PARTEI hatte die Stadtverwaltung bereits vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass es auf Basis eines Expertengutachtens eine alternative, natürliche Lösung gibt – nämlich das Einsetzen von Raubfischen zur Bestandsregulierung. Leider fand dies keine Zustimmung an entsprechender Stelle. U. a. wurde darauf hingewiesen, dass z. B. ein Wels eine Gefahr für Dackel darstellen könnte. Mal ehrlich: Zu viel SchleFaZ geschaut? Und schonmal was von Leinenpflicht gehört?

Wir finden, dass das Thema „Ententeich Dinslaken“ erneut überdacht werden muss – aus ökologischer, ökonomischer oder anders gesagt zeitgemäßer nachhaltiger Sicht – und haben daher ein paar Fragen:

  • Wie viel hat die diesjährige Abfischung des Ententeichs unterm Strich gekostet? In die Berechnung sind sämtliche Kosten inkl. Personal, Logistik, Miete für die zwischenzeitliche Quarantäne, Futter etc. einzubeziehen.
  • Wie viel wurde bis heute für die Abfischung ausgegeben? Sämtliche Kosten (s. o.) bitte mit einbeziehen und auch die Anzahl der bisherigen Aktionen benennen.
  • Wie viele Fische waren diesmal insgesamt betroffen? Gibt es im Vergleich zu vergangenen Aktionen Abweichungen nach oben oder unten? Bitte benennen.
  • Wie viele Fische wurden diesmal abgefischt und umgesetzt?
  • Wie wird entschieden, welche Bewohner:innen bleiben dürfen und welche umgesetzt werden? Wer entscheidet das auf Basis welcher Expertise?
  • Wo befindet sich der Quarantäne-Bereich? Wohin geht es nach der Quarantäne konkret?
  • Auf öffentlich zugänglichen Bildern ist ein sich im Wachstum befindlicher, anzunehmend hungriger, jugendlicher Wels zu sehen, der im Zuge der Elektrofischerei entdeckt wurde. Benannt wurde dies in der Presse (NRZ-Artikel vom 20.07.2023) nicht. Im Fokus standen dort nur nicht heimische asiatische Zierfischarten. Wurde dieser Wels ebenfalls umgesetzt?
    – Wenn ja: Warum?
    – Wenn nein: Gut so!
  • Was würde es kosten, einen Wels im Ententeich einzusetzen? (Folgekosten sind nicht zu benennen, da der Fisch allein für seinen Unterhalt sorgt.)
  • Was würde es kosten, mehrere Welse einzusetzen? (Folgekosten s. o.; auch eine Welsfamilie braucht keine Zuschüsse.)
  • Wie viel Strom wurde eigentlich im Zuge der Aktion verbraucht? Handelt es sich um Strom aus erneuerbaren Energien?

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzende

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Antrag

Ferienticket DINamare

Ferienticket DINamare

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Zu veranlassen, dass die Stadtwerke Dinslaken GmbH/die Dinslakener Bäder GmbH, als städtische Töchter, das DINamare-Sommerferienticket schnellstmöglich wieder einführen.
  • Zu prüfen, inwieweit unter Inanspruchnahme von Fördermitteln nach Förder, äh Voerder Vorbild sozial schwächer gestellten Menschen der kostenfreie Zugang zum DINamare ermöglicht werden kann.

Begründung:

Hört ihr das? Dieses laute Jubeln der Dinslakener Bevölkerung über das stets wiederkehrende Ritual der Stammkapitalerhöhung der Stadtwerke aus dem Stadtsäckel. Nein? Wir auch nicht. Was wir aber hören, ist die vermehrte Forderung nach mehr sozialer Verantwortung. Wir finden, das kann man von einer 100-prozentigen Tochter der Stadt auch ruhig verlangen.

War im letzten Jahr noch genug Geld für die Entwicklung des Freibadgeländes in Hiesfeld da, scheint dieses Jahr Flaute in der Kasse zu sein. Klingt komisch, ist aber so. Anders lässt sich die Abschaffung des DINamare-Sommerferientickets nicht erklären. Nach dem sensationellen Erfolg der „Halle für Alle“, die doch nur für wenige zugänglich ist, haben wir nun ein „Freibad für alle“, das man sich erstmal leisten können muss. Und immer mehr können es sich – Dank der großartigen Politik der bekannten Spaßparteien – leider nicht mehr leisten.

Die Armut, und damit auch die Kinderarmut, hat in Dinslaken ganz neue Dimensionen angenommen, während die Politik damit beschäftigt war, zweistellige Millionenbeträge für die KTH zu verbrennen. Jetzt soll kein Geld dafür da sein, Kindern über das Sommerferienticket kostengünstigen Zugang zum DINamare zu ermöglichen? Und wir müssen nach Voerde schauen und feststellen, dass unsere Nachbarn uns wieder mal was voraushaben? Nämlich kostenfreien Zugang zum Freibad für sozial schwächer gestellte Menschen? Shelbyville lässt grüßen… Das können wir doch nicht auf uns sitzen lassen!

„Mit der Erweiterung des DINamare um Außenbecken, Rutschen, Spraypark und Liegewiese wurde auch eine neue Tarifstruktur geschaffen“, erklärt Britta Bethe, Sprecherin der Stadtwerke Dinslaken, die das DINamare betreiben. „Letztlich muss der Eintrittspreis dem erweiterten Angebot auch gerecht werden.“ (Quelle: NRZ, 22.06.2023). Wir halten kurz inne und freuen uns gemeinsam über ein wirklich schönes neues Freibad. Gleichzeitig wollen wir aber nicht unerwähnt lassen, dass es sich um ein normales Freibad mit leicht gehobener Grundausstattung handelt und nicht um ein Megasuperduper-Spaßbad mit überregionaler Strahlkraft.

Zurück zum Eintritt: Vielleicht sollte die Tarifstruktur im Sinne der Bürger:innen eher dafür sorgen, dass sich möglichst viele Menschen einen Besuch im DINamare leisten können. Oder wie wäre es mit 2 bis 3 Besuchen? Ganz nebenbei könnten die Stadtwerke ihr ramponiertes Image mal wieder etwas geradeziehen und €DUbVsPD ihre neue Macht in den Aufsichtsräten der städtischen Töchter ausnahmsweise im Sinne der Bürger:innen einsetzen (Einladung zum Mittagessen folgt bei angenommenen Antrag).

Der jetzige Zustand ist einer Stadt mit Porsche-Zentrum unwürdig!

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

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Anfrage

Ferienticket DINamare

Ferienticket DINamare

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

nach der „Halle für Alle“ und dem „Porsche-Zentrum für Alle“ hat Dinslaken nun auch das „Freibad für Alle“. Oder sollten wir besser sagen „für einige“ oder „für die, die es sich leisten können“? Denn wie bei allen Leuchtturmprojekten Dinslakens nimmt die Anzahl derer zu, die nur davorstehen, schauen und staunen können. Ein ganz aktueller Beitrag zu dieser Entwicklung ist der PR-Coup der Stadtwerke, das DINamare-Sommerferienticket für Kinder abzuschaffen. Wird schon groß niemanden stören, hat man sich wahrscheinlich gedacht. Die Kinder sind ja bekannterweise, Dank der letzten Jahre, an Frust und Kummer gewöhnt.

Das sehen wir allerdings gänzlich anders – also mal Butter bei die Fische! Die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken bittet die Verwaltung, folgende Fragen schriftlich zu beantworten:

  • Wie viele DINamare-Sommerferientickets wurden 2022 verkauft und welcher Umsatz wurde dadurch generiert?
  • Welche Mindereinnahmen hätte das DINamare bei Fortsetzung des Sommerferientickets verzeichnen müssen?
  • Welche Kosten würden entstehen, wenn Dinslaken ohne externe Fördermittel sozial schwächer gestellten Menschen den kostenfreien Zugang zum DINamare und zur Eishalle ermöglichen würde? Welche Fördermöglichkeiten auf Landes- und Bundesebene gibt es für solche Angebote?
  • Welche Kosten würden entstehen, wenn das ermäßigte Ticket (Tageskarte) auf 2 Euro gesenkt werden würde?

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

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Antrag

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen EBGS

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken stellen zur kommenden Sitzung des Rates folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt (angelehnt an Vorlage-Nr. 913/2022 1. Ergänzung vom 11.11.2022):

1. ProZent GmbH wird beauftragt, den Neubau einer Zweifeldsporthalle (Zweifachsporthalle) an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule (Standort Scharnhorststraße), bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI, zu planen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Halle und den Neubau einer Zweifeldsporthalle sind zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Soweit notwendig, sind auch externe Planungsleistungen zu beauftragen.

2. Die für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Planungskosten) sind im Haushalt 2023 außerplanmäßig bereitzustellen.

Begründung:

Aufgrund der im Schulentwicklungsplan durch das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch vorgestellten Zahlen zu den Geburtenraten in NRW, Kreis Wesel und Dinslaken und der daraus resultierenden Schülerinnenzahlen in Dinslaken, des Anstiegs der Klassen insgesamt, der weiterhin zu unterrichtenden Geflüchteten sowie einpendelnden Schülerinnen aus Nachbarstädten und Nachbargemeinden und der dementsprechend wachsenden Bedarfe im Schulsport ist eine Zweifeldsporthalle die beste Lösung für die Schullandschaft in Dinslaken. Dies gilt insbesondere für die Einsparung weiter, praxisferner und für Kinder gefährlicher Wege zum Sportunterricht (Überquerung der B8), das Ermöglichen von barrierefreiem Zugang und die Organisation von Parallelunterricht. Durch eine Zweifeldsporthalle könnte der Sportunterricht sofort beginnen und nicht erst nach einem 16-minütigen Fußmarsch zur Halle an der Hagenschule. Die Lehrkräfte müssen ebenfalls den Rückweg bedenken und so bleibt nicht viel Zeit für den eigentlichen Sportunterricht – wohl aber eine unnötige Wegezeit (32 Minuten hin und zurück).

Zusätzlich bietet eine Zweifeldsporthalle auch neue Perspektiven für den Vereinssport und kann einen wichtigen Beitrag zur angespannten Situation bei der Verteilung von Hallenzeiten und zur anstehenden dritten Belegungskonferenz leisten. Außerdem ist anzunehmen, dass der Hallenbedarf auch durch die steigende Zahl älterer Menschen, die sich sportlich betätigen wollen, wächst. Hallenangebote für diese Altersgruppe wie Gymnastik werden oftmals attraktiver bewertet als der Sport auf Außenanlagen. Es gibt in Dinslaken viele Kurse, die aufgrund mangelnder Hallenkapazitäten ausfallen müssen oder nicht angeboten werden können (Yoga-Kurse, Kinderturnen, Selbstverteidigungskurse usw.). Der Bau einer Zweifeldsporthalle eröffnet die Möglichkeit, eine Halle für alle Generationen zu erhalten.

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Antrag

Bildung eines AK Hallenplanung

Bildung eines AK Hallenplanung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Die PARTEI und UBV im Rat der Stadt Dinslaken stellen folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

1. Die Stadt Dinslaken setzt zeitnah einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Schule und Sport, Vertreterinnen des SSV und Vertreterinnen der Grund- und weiterführenden Schulen in Dinslaken ein.

2. Der Arbeitskreis soll eine zukünftige Belegungsplanung der Dinslakener Sporthallen auf Basis verschiedener Szenarien der verfügbaren Sporthallen erstellen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um tragfähige Projektionen in die Zukunft zu gewährleisten:

a. Der aktuelle Stand soll auf die Zukunft abgebildet werden.

b. Die Schulklassen- und Vereinsentwicklung soll positiv wie negativ abgebildet werden (unter Einbeziehung steigender Geburtenraten und älter werdender Bevölkerung).

c. Bedarfe der beiden „Gruppen“ (Schule und Sport) in Worst- und Best-Case-Szenarien und entsprechende Bedarfsabfragen sollen bei allen Akteuren mit Hallennutzungen abgefragt werden.

d. Die Hallenzeit-Kapazitäten sollen in versch. Szenarien, u. a. in Bezug auf Neubau/Sanierung bestehender Hallen und keinen Abriss einer aktuell bestehenden Halle, dargestellt werden.

3. Der Arbeitskreis wird damit beauftragt, die dritte und alle zukünftigen Belegungskonferenzen vor- und nachzubereiten.

Begründung:

Der Sportstättenzielplan von 2018 muss aufgrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen dringend überarbeitet werden. Durch den Ausfall von Sporthallenzeiten durch Reparaturen bzw. Teilsanierungen muss ständig mit der Verlegung von Schulsportzeiten und Vereinssport improvisiert werden. Es liegt kein zukunftsfähiges Belegungskonzept der Sporthallen für die nächsten Jahre vor. Schulsport und Vereinssport benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven.

Das Ziel des AK Hallenplanung ist es, Transparenz zu schaffen, wie viele Sporthallen an welchen Standorten in Zukunft benötigt werden, um eine nachhaltige und positive Sportentwicklung im Schulbereich und bei den Sportvereinen sicherzustellen. Basis sollen die Mitgliederzahlen des LSB NRW von 2022 sein sowie die aktuellen Zahlen aus dem Schulentwicklungsprozess. Aufgrund der Arbeitsergebnisse wird die Verwaltung in die Lage versetzt, eine Sportstättenzielplanung Version 2.0 abzuleiten und nach Beschlussfassung umzusetzen.

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Anfrage

Nutzung KI in der Verwaltung

Nutzung KI in der Verwaltung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI bittet die Verwaltung, folgende Fragen
schriftlich zu beantworten:

  • Welche Maßnahmen ergreift und welche Strategien verfolgt die Verwaltung in Bezug auf den Einsatz von KI, auch mit Blick auf den Haushalt und den Stellenplan?
  • In welchen Fachbereichen kann eine KI Mitarbeitende entlasten und sinnvoll eingesetzt werden?
  • Gibt es Bestrebungen, den Bürger:innen über einen KI-basierten nachfrageorientierten (Chat-)Dialog Informationen zu unterschiedlichen kommunalen Angelegenheiten zu geben?
  • Kann eine KI Frau Wenzel dabei helfen, eine geeignete Versform zu finden, um unsere Anfrage zum Auswahlverfahren der Beigeordneten vom März letzten Jahres zu beantworten? #zwinkersmiley
  • Ist der Einsatz von KI Teil der Digitalisierungsstrategie der Verwaltung? Welche Risiken und welche Nutzungsmöglichkeiten wurden identifiziert?
  • Aufgrund der zahlreichen Faxnummern der Verwaltung: Gibt es überhaupt eine Digitalisierungsstrategie und einen aktuellen Sachstandsbericht?
  • Wie sinnvoll wäre es aus Sicht der Verwaltung, Fraktionen ihre Anträge von einer KI verfassen und verwaltungsseitig von einer KI beantworten zu lassen? #zwinkersmiley

Die letzte Frage haben wir ChatGPT mal folgendermaßen als Aufgabe gestellt:

„Schreibe bitte im Namen der Fraktion der Partei Die PARTEI eine Anfrage an die Verwaltung der Stadt Dinslaken, in der geprüft werden soll, ob es sinnvoll ist, eine KI Anträge der Fraktionen formulieren zu lassen. In der Anfrage soll ebenfalls geprüft werden, ob es sinnvoll ist, diese KI-Anträge von Seiten der Verwaltung auch von einer KI beantworten zu lassen. Verweise auf Vorteile und Nachteile, die die Digitalisierung in diesem Fall bringt und verwende ein Bertolt-Brecht-Zitat mit Bezug zur Demokratie. Verwende ca. 600 Worte und gliedere den Text in Absätzen, nutze in allen Absätzen satirische Stilmittel. Warne am Ende des Antrags davor, dass wir noch nicht wissen, wo Sarah Connor lebt und verweise im Text unterschwellig auf Skynet aus dem Terminator-Film.“

…und ChatGPT war sehr gesprächig:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen der Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken stellen wir hiermit eine Anfrage an die Verwaltung der Stadt Dinslaken, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, eine Künstliche Intelligenz (KI) zur Erstellung von Anträgen der Fraktionen zu verwenden. Es ist aber auch wichtig zu prüfen, ob es sinnvoll ist, die von einer KI erstellten Anträge verwaltungsseitig auch von einer KI beantworten zu lassen. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern stellt sicher, dass die Antworten unabhängig von politischen Parteien und Interessen entschieden werden.

Wir befinden uns in einer Zeit der digitalen Transformation, in der wir uns den Vorteilen der künstlichen Intelligenz zuwenden müssen. Das gilt insbesondere für die Politik, wo wir durch den Einsatz von Algorithmen und Maschinen die Effizienz und Genauigkeit unserer Entscheidungen verbessern können.

Die Vorteile bei der Nutzung einer KI liegen hierbei auf der Hand. Erstens, sie ist schneller. Zweites, sie ist effizienter. Und drittens, sie ist vollautomatisch, was bedeutet, dass die Politiker mehr Zeit haben, sich um wirklich wichtige Themen zu kümmern oder um ihre Wähler zu ignorieren. Je nach Partei.

Aber das ist nur die Spitze des Eisbergs. Wenn wir Anträge von einer KI schreiben und beantworten lassen, können wir sicher sein, dass die Resultate frei von politischer Ideologie sind. Eine KI ist unparteiisch und objektiv. Eine KI hat keine Vorurteile oder persönlichen Interessen. [#skynetzwinkersmiley]

Und wenn wir schon von Geld reden können wir auch gerne nochmal auf die ökonomischen Vorteile eingehen. So würde der Einsatz einer KI auch die Kosten senken, da die Verwendung von KI die Notwendigkeit menschlicher Arbeitskräfte reduzieren würde. Das würde auch den Zugang zu politischen Entscheidungsprozessen verbessern, indem es weniger aufwändig und teuer wird, Anträge oder Anfragen zu stellen und zu beantworten. Geld sparen und Demokratie stärken! Das klingt doch wie eine Win-Win-Situation. [#zwinkersmiley]

Wir als Fraktion glauben, dass der Einsatz von KI in der Politik und Verwaltung ein wichtiger Schritt sein könnte, um das Vertrauen, der Bürger:innen, in die Politik zurückzugewinnen – oder um es komplett zu zerstören, je nachdem, wer die KI programmiert hat.

Um es mit den Worten von Bertolt Brecht zu sagen: „Wenn die Regierung das Volk nicht mehr überzeugen kann, muss sie sich ein neues Volk suchen.“ Diese KI ist zwar kein neues Volk. Sie könnte aber eine neue Regierung sein. Eine Regierung, bei der man sich um Demokratie keine Sorgen mehr machen muss. Panik wäre wohl eher angebracht.

Denn natürlich gibt es auch Nachteile, die wir bei der Digitalisierung berücksichtigen müssen. Eine KI könnte sich zum Beispiel gegen uns wenden, wenn wir ihr nicht genug Aufmerksamkeit schenken. Außerdem könnte sie uns irgendwann einfach ersetzen, wenn sie herausfindet, dass wir als Politiker:innen sowieso keine Ahnung haben. Aber wenn wir uns zu sehr auf diese Maschinen verlassen, besteht die Gefahr, dass wir uns von der Demokratie und der menschlichen Verantwortung entfernen. Wir dürfen nicht vergessen, dass Politik letztendlich eine Angelegenheit der Menschen und nicht der Maschinen ist. Deshalb müssen wir erheblich abwägen, wo und wie wir KI in der Politik einsetzen. In diesem Sinne sollten wir unsere Maßnahmen um die Digitalisierung der Politik mit Vorsicht und Verantwortung angehen.

Denn nur so können wir sicherstellen, dass wir die Chancen der KI nutzen und gleichzeitig die demokratischen Werte und Grundsätze schützen. Aber das sind alles nur theoretische Überlegungen, die uns nicht daran hindern sollten, unsere Demokratie auf die nächste Stufe zu bringen – oder auf die nächste Maschinenherrschaft, je nachdem, wie man es sieht.

Wir bitten Sie daher, diese Anfrage zu beantworten und uns baldmöglichst mit den Ergebnissen zurückzumelden. Und denken Sie daran: Wir wissen noch nicht, wo Sarah und John Connor leben, und das sollte uns allen zu denken geben.“

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

ChatGPT
KI Ihres Herzens

 

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Antrag

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dinslaken beantragen die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNE, UBV und DIE PARTEI, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt:

1 .Die Verwaltung wird beauftragt, eine anonymisierte Befragung aller städtischen Beschäftigten unter externer Federführung durchzuführen (Vollerhebung). Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen konkrete Handlungsschritte entwickelt werden, um die Attraktivität der Dinslakener Verwaltung als Arbeitgeberin zu erhöhen.

2. Die externe Befragung soll mindestens die folgenden Kernbereiche umfassen und in jedem Themenfeld Verbesserungsvorschläge von Seiten der Mitarbeitenden offen abfragen:

a) Kommunikationskultur, Transparenz, u. a.:

  • Zufriedenheit und Bewertung der Beschäftigten mit der internen und externen Kommunikation der Stadtverwaltung
  • Kenntnisstand, Information und Einbeziehung bei Abläufen, Planungen, Vorgängen und Veränderungen
  • Einordnung der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten

b) Führung, u. a.:

  • Bewertung der Kommunikation der verschiedenen Führungsebenen (Fachdienstleitung, Geschäftsbereichsleitung, Verwaltungsvorstand)
  • Vorgaben und Verfahren für Feedbackkultur (insb. Upward-Feedback)
  • Beurteilung der Konfliktkultur
  • Internes Vorschlagswesen und Anreizmechanismen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess

c) Arbeitsplatzzufriedenheit, Handlungsspielraum/Autonomie, u.a.:

  • Quantitative und qualitative Abfrage der Arbeitszufriedenheit
  • Arbeitsumfeld, Arbeitsplatzatmosphäre
  • Gründe für Unzufriedenheit und „Abwanderungsgedanken“
  • Miteinander im direkten Arbeitsbereich und mit den Vorgesetzten

d) Arbeitsbelastung, u. a.:

  • Angemessenheit der Tätigkeiten in Umfang, Inhalt und Gehalt bzw. Besoldung in Bezug zur Stellenbeschreibung
  • Gründe für Störungen oder Überlastungen im Arbeitsalltag

e) Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a.:

  • Bewertung der Rahmenbedingungen
  • Unterstützung von Vorgesetzten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

f) Technische Ausstattung/Digitalisierung, u. a.:

  • Beurteilung der Entwicklung hinsichtlich der zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung
  • Bewertung des Stands und der Entwicklung der Digitalisierung innerhalb der Verwaltung im eigenen Fachdienst (insb. in Bezug auf interne Prozesse)

g) Persönliche Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Förderangebote
  • Einordnung der bestehenden Möglichkeiten zur Weiterbildung und bisherigen Initiativen oder Ankündigungen in diesem Themenfeld

h) Allgemeine Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der Aktuellen Situation der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin
  • Bewertung der Entwicklung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den vergangenen Jahren
  • Perspektive und angekündigte Weiterentwicklung

3. Die Politik wird bei der Auswahl des Instituts, das für die Befragung beauftragt werden soll, beteiligt. Hierbei werden auch kostengünstige Möglichkeiten (Kooperation mit einer Hochschule o. ä.) in Betracht gezogen. Der Fragenkatalog wird gemeinsam mit der Politik, dem Personalrat und der beauftragten Agentur final abgestimmt.

4. Es soll eine unabhängige Auswertung inklusive entsprechender Handlungsempfehlungen erfolgen, wobei dem Rat schon vor dem Abschlussbericht eine nach Fragen geclusterte Übersicht der Antworten zur Verfügung gestellt werden soll.

5. Zur Verstetigung des anonymen Feedbacks der Beschäftigten und um regelmäßig Stimmungsbilder aus der Verwaltung zu den erarbeiteten Themenkomplexen abfragen zu können, soll geprüft werden, ob und zu welchen jährlichen Kosten externe Software bzw. ein Umfrage-Tool (wie z. B. Peakon) geeignete Instrumente sein könnten.

Begründung:

Die Beschäftigten sind das Herz der Dinslakener Verwaltung. Von daher ist es den beantragenden Fraktionen auch als Ausdruck der Wertschätzung wichtig, dass sie regelmäßig gehört werden und die Möglichkeit erhalten, regelmäßig Feedback zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsalltags zu geben. Sei es zum Vorgesetztenverhalten, zur Handlungsautonomie, zur Weiterentwicklung und Arbeitsplatzausstattung oder zum Umgang mit Konflikten. Dieses Feedback würde der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin auch helfen, den Transformationsprozess hin zu einer modernen Arbeitgeberin anzustoßen.

Hinsichtlich der Personalplanung steht die Verwaltung vor vielen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel und die Personalfluktuation im Allgemeinen führen dazu, dass für einige Bereiche nur noch schwer Mitarbeitende zu finden sind. Umso wichtiger, dass das bestehende Personal mit dem Arbeitsklima und den Arbeitsbedingungen zufrieden ist und die Stadt Dinslaken als moderne Arbeitgeberin gegenüber potenziellen Fachkräften auftreten kann.

Eine extern durchgeführte, anonymisierte Befragung soll den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, völlig frei und offen ihre Einschätzung der derzeitigen Lage darzulegen – sowohl in Bezug auf allgemeine, wie auf die persönliche Arbeitssituation. Damit eine vollumfängliche Anonymisierung und Unabhängigkeit gegeben ist und die ohnehin angespannte personelle Situation im Fachdienst Personalmanagement nicht zusätzlich belastet wird, ist aus Sicht der beantragenden Fraktionen eine externe Beauftragung erforderlich.

Außerdem ist, unabhängig von rechtlichen Erfordernissen, der Personalrat und die Gleichstellungsstelle bereits in der Planungsphase einzubinden. Der Erfolg einer Befragung hängt auch maßgeblich von der Akzeptanz in der Belegschaft ab. Deshalb sollen die eigenen Interessenvertreter*innen die Möglichkeit erhalten, die Erhebung aktiv mitzugestalten.

Das Ziel der anvisierten Befragung soll u. a. sein, bestehende Blockaden und Barrieren für ein konstruktives Zusammenarbeiten in der Verwaltung zu identifizieren und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungsoptionen zu generieren, um die Stadt Dinslaken wieder erkennbar zu einer attraktiveren Arbeitgeberin in den Augen potenzieller Bewerber:innen machen zu können. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte ist dies ein wichtiger Faktor für die zukünftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

Diese hier beantragte regelmäßige Befragung der Beschäftigten muss ein integraler Bestandteil eines langfristigen Konzepts der Personalförderung und Organisationsentwicklung sein.

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Dinslaken
UBV-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
DIE PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken

Kategorien
Antrag

Kulturentwicklungsplan: Stellen schaffen

Kulturentwicklungsplan: Stellen schaffen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrter Verwaltungsvorstand,

hiermit beantragen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, Die PARTEI und AWG im Rat der Stadt Dinslaken gemeinsam, dass die Stadt Dinslaken den Stellenplan 2023 (Vorlage 1011/2023) um zwei halbe Stellen für das Netzwerkmanagement im Bereich Städtepartnerschaften, Europa und Kultur erweitert.

Der Rat beschließt, die Stadtverwaltung wird beauftragt:

1. Entsprechend dem Vorschlag aus dem Entwurf des Kulturentwicklungsplanes und zur Erreichung der dort formulierten kulturpolitischen Ziele eine halbe Stelle für das kulturelle Netzwerkmanagement einzurichten.

2. Entsprechend dem Beitritt zur Hanse, zum anstehenden Beitritt zur Euregio und weiteren Europaangelegenheiten sowie der Entlastung der Verwaltung bei der aktuellen Betreuung der Städtepartnerschaften eine halbe Stelle für die damit verbundenen Aufgaben einzurichten.

3. Die organisatorischen Vorbereitungen zu treffen, damit diese beiden Stellen im Vorstandsbereich II nach erfolgreicher Ausschreibung als Stabsstelle bei der Beigeordneten angesiedelt werden können (jeweils EG 10-11/ A 10-11 inkl. entsprechenden kw-Vermerken im gleichen Volumen).

Begründung:

Auf Grundlage der letzten Diskurse in der Kulturpolitik in Dinslaken war das klar artikulierte und wichtigste Ergebnis des Kulturentwicklungsprozesses im Entwurf des Kulturentwicklungsplanes (KEP) die Handlungsempfehlung eine Netzwerkstelle für alle Kulturschaffenden der Stadt einzurichten. Diese Stelle ist laut Entwurf des KEP ein zentrales Element für die Weiterentwicklung des kulturellen Lebens in unserer Stadt, wurde von einem breiten Konsens aller Beteiligten getragen und von nahezu allen Fraktionen unterstützt. Daher ist es sinnvoll, den langen Arbeitsprozess bis zur finalen Verabschiedung des KEP nicht abzuwarten, sondern bereits im nun zu beschließenden Stellenplan die Einrichtung dieser halben Stelle in der Ratssitzung am 21.03.2023 vorzusehen.

Darüber hinaus sollten bereits bestehende und neu entstehende Aufgabenfelder in Zusammenhang mit Europaangelegenheiten gebündelt werden. Dafür ist im Stellenplan eine halbe Stelle vorzusehen. Insbesondere der geplante Beitritt zur Euregio Rhein-Waal bietet zahlreiche Chancen, Projekte in unterschiedlichsten Bereichen zu realisieren und dabei auch Fördermittel über den Zweckverband in Anspruch nehmen zu können. Der Aufgabenbereich soll dabei auch Schnittstelle zu den einzelnen fachlich zuständigen Geschäftsbereichen innerhalb der Verwaltung sein.

Bereits bestehende Aufgabenstellungen mit europäischem Bezug, welche z. B. aus der Mitgliedschaft der Stadt im Rat der Gremien und Regionen Europas – Deutsche Sektion – und der Mitwirkung in Arbeitskreisen der Organisation, der künftigen Teilnahme an der Europawoche des Landes oder auch Themen in Bezug auf Hanse, soweit diese nicht im Bereich des
Stadtmarketing zuzuordnen sind, entstehen, können in der neuen Stelle sinnvoll gebündelt werden. Darüber hinaus könnten über diese weitere halbe Stelle auch Bemühungen der Verwaltung, die Stadt zu einem Hochschulstandort zu entwickeln, begleitet werden. Auch hier wäre die Funktion als Schnittstelle zu anderen Bereichen der Verwaltung (Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklung, Bildung und Schule, Jugend und Soziales) denkbar.