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Antrag

Ergänzungsantrag Luftfilter

Ergänzungsantrag Luftfilter

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zu obenstehender Vorlagennummer bitten wir Sie, dem Schulausschuss sowie dem Finanz-/Hauptausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Dinslaken am 25.3.2025 zur Abstimmung vorzulegen:

Beschlussvorschlag:

  1. Punkte 3 und 4 aus der Vorlage der Verwaltung „1700/2025 1. Ergänzung“ werden gestrichen.
  2. Mit Blick auf die leider prekäre Haushaltslage werden zunächst keine neuen Wartungsverträge abgeschlossen und für eine weitere Entscheidung die Ergebnisse der Beratungen zum Maßnahmenpaket 4 abgewartet.
  3. Alle angeschafften Luftfilter verbleiben vorerst in den Schulen.
  4. Die Verwaltung entwickelt und gibt, abhängig von den Beratungsergebnissen zu Maßnahmenpaket 4, eine einheitliche und verbindliche Richtlinie zum Umgang mit den Luftfiltern für alle Schulen vor.

Begründung:

In unserer Brust schlagen zwei Herzen: Auf der einen Seite ist es wünschenswert, wenn in den Klassenräumen möglichst „saubere“ Luft zum Atmen zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite sollten die nunmehr zum Großteil ungenutzten, platzfressenden Relikte der Pandemie aus den Klassenzimmern verbannt werden. Die persönlichen Ängste vor einer weiteren Pandemie würden nicht unnötig auf die Kinder übertragen. Nehmen wir die Generation unserer Großeltern als Beispiel: Hätte ein Großteil davon seine Ängste in den Vordergrund gestellt, wäre die ein oder andere spätere Kindheit wohl durch eine omnipräsente Kriegsangst geprägt gewesen und es gäbe – drastisch formuliert – Atomschutzbunker statt Spielplätze.

Diese zwei Sichtweisen zeigen sich auch bei der von der Verwaltung getätigtenAbfrage der Schulen. Hier ergibt sich ein uneiniges Stimmungsbild. Von Abschaffung über Ruhestellung bis volle Nutzung ist alles dabei.

Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Dinslaken gilt es, genau abzuwägen, welche Einsparungen mit welcher Konsequenz umgesetzt werden können. Bereits im letzten Schulausschuss wurde kontrovers über die verschiedenen Meinungen zu den Themen Wirksamkeit und Nutzungswillen diskutiert. Festzustellen ist, dass aktuell jede Schule aus freier Laune heraus entscheiden kann, ob, wann und wie viele Luftfilter genutzt werden. Die Verwaltung beziffert die Summe der zu erwartenden Wartungskosten für die aktuell in Betrieb zu nehmenden Luftfilter auf 70.000 € pro Jahr (Kostensteigerungen traditionell nicht ausgeschlossen).

Hätte es überhaupt jemand gemerkt?

Es ist wichtig, als Politik Verantwortung zu zeigen und eine einheitliche klare Meinung zu vertreten: entweder für oder gegen eine Nutzung der Filter. In den Diskussionen wurde bereits deutlich, dass Luftfilter sich positiv auf die mögliche Infektionsgefahr in den Wintermonaten auswirken können. Da die Wartung im Herbst 2024 nicht stattgefunden hat, haben die Schüler:innen und Lehrkräfte bereits einen Winter ohne aktive Nutzung hinter sich. Hat das überhaupt jemand bemerkt? Denn da sich von Seiten der Politik und der Verwaltung nach dem Auslaufen der Wartungsverträge de facto niemand um neue Verträge gekümmert hat, stellt sich die Frage, ob einzig mit dem Antrag der Partei Die PARTEI das Thema nochmal Fahrt aufgenommen hat.

Wie von Seiten der CDU bereits zu hören war, ist hier die Meinung, dass „wir wichtigere Dinge zu tun haben, als diese Luftfilter in Betrieb zu halten“. Wir stimmen dem zu: ganz oder gar nicht. Nehmen wir den Fall „ganz“: Mit Blick auf die dann deutlich nach oben zu korrigierende Summe für die Wartungskosten (nach unseren Berechnungen konservativ mit mindestens 100.000 € zu veranschlagen) ist es umso wichtiger, nun sachlich abzuwägen, welcher Weg auch für unsere Stadtkasse der Gangbarere ist.

Da hinsichtlich der aktuellen Beratungen zu den Sparmaßnahmen ein weiteres 4. Paket mit Einsparungen geschnürt werden muss, wäre die heutige Abstimmung, die einzig besagt, dass die Wartungsverträge erneuert werden, ein falsches Zeichen an die Bürgerschaft. Hier würde ohne die Basis einer Expertise und ohne die Vereinheitlichung von Nutzungsregeln Geld ausgegeben, das möglicherweise an anderer Stelle dringender benötigt wird.

Einlagern keine Option

Wir schließen uns der Argumentation der Verwaltung bezogen auf die zu zahlenden 51.000 € hohen Einlagerungskosten an. Hier würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Umso wichtiger ist es, einen Kompromiss zu finden, der nach aktueller Analyse der Lage nur den oben stehenden Beschlussvorschlag zulässt.

Frühling und Sommer und die damit einhergehende sinkende Infektionsgefahr verschaffen uns etwas Zeit. Die endgültige Entscheidung sollte demnach noch einmal klug und unter Einbezug aller Argumente, die dafür oder dagegen sprechen, zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch – mit Blick in Richtung Winter – in der dritten Ratsperiode getroffen werden.

Danke für eure unermüdliche Geduld

Zum Schluss möchten wir uns bei den Schülerinnen und Schülern bedanken, die tapfer aushalten müssen, dass die Luftfilter weiterhin als Mahnmal einer insbesondere für diese Zielgruppe psychisch sehr belastenden Zeit so oder so den Klassenräumen verweilen werden.

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Bustransfer Dinslakener Grundschulen

Bustransfer Dinslakener GrundSchulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzunge bitten wir Sie dem Rat der Stadt Dinslaken am 30.1.2025 ergänzend zur Abstimmung vorzulegen:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Gespräche mit regionalen Busunternehmen zu führen, um Informationen bezüglich freier Kapazitäten und Kosten für die Beförderung der ab dem Schuljahr 2025/2026 auf das Stadtgebiet zu verteilenden Grundschulschulkinder aus dem Bereich Nord zu ermitteln.

Begründung:

Wie der o. g. Beschlussvorlage und dem beigefügten Statement „Schulentwicklungsplan 2.0“ zu entnehmen ist, ist die Umsetzung der Varianten I-III und V zum Schuljahresbeginn 2025/2026 nicht möglich. Einzig die Variante IV ist realistisch. Ganz nach dem sPD-Motto „Hohle Köpfe, lange Wege“ – oder war es „Kurze Beine, kurze Wege“? Man kommt ja ganz durcheinander bei dem ganzen Hin und Her.

Nach den aktuell vorliegenden Zahlen müssen ab dem genannten Zeitpunkt mindestens 30 Kinder aus dem Bezirk II (Feldmark; Blumenviertel, Lohberg) abgewiesen werden und in Schulen mit freien Kapazitäten in Bezirk I (Innenstadt) und Bezirk III (Hiesfeld) verteilt werden. Damit es nicht nachher heißt „Der Bus ist voll“ oder „Heute kein Verkehr“ (hihi), bedarf es einer frühzeitigen Planung der zu erwartenden Logistik. Das gilt sowohl für die Stadt als Auftraggeber als auch für die Busunternehmen als Auftragnehmer. Und die Finanzplanung wird sich ebenfalls freuen, wenn nicht erst bei Fahrtbeginn der Preis ausgehandelt werden muss.

Anhang:

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Statement „Schulentwicklungsplan 2.0“

sPDcDuBV – 6, setzen! Einfacher lassen sich die Geschehnisse der gemeinsamen Ausschusssitzung des JHA und Schulausschusses am 20.01.2025 wohl nicht zusammenfassen. Ein denkwürdiger Nachmittag, der als weiteres Lehrstück verfehlter Politik in die Annalen eingehen kann. Den Verlauf der Sitzung beschreibt ein Zeitungsartikel ziemlich treffend.

Dank eines Änderungsantrags der Dinslakener Einheitspartei sPDcDuBV meinten die daran Beteiligten allen Ernstes, dass sie eine Lösung gefunden haben. Es sollen demnach im kommende Schuljahr mindestens zwei, besser vier Container für die Klaraschule angeschafft werden.

Hausaufgaben vergessen

Dabei zeigt sich einmal mehr, dass das „Dinslakener Dreigestirn“ seine Hausaufgaben schlecht bis gar nicht gemacht hat und es in den eigenen Reihen eklatant an Fachkompetenz mangelt (Falls es schon zu lange her ist, gerne nochmal die Kinder oder Enkel fragen, was Hausaufgaben sind). Nach einem Blick ins Schulgesetz NRW – das findet man leicht im Internet – und einem Austausch mit schulischem Fachpersonal ergibt sich nämlich folgende Sachlage, die auch schon in der  Berichtsvorlage 1565/2024 aufgeführt ist:

„Die Verwaltung muss bis 31.10.2024 einen entsprechenden Antrag zur dauerhaften Dreizügigkeit sowie ggf. zur Bildung eines Teilstandortes der GGS Klaraschule an der Elisabethschule an die Bezirksregierung stellen.“

Der Kalender sagt: Frist längst verstrichen. Den Antrag konnte die Verwaltung aufgrund der nicht planbaren und bisher ja immer noch nicht entschiedenen räumlichen Situation nicht stellen – dies wurde im Ausschuss auch für alle nachvollziehbar dargelegt.

So weit, so gut. Oder so schlecht? Denn da diese Option nicht umzusetzen ist – und somit auch der Ratsbeschluss aus 12/2023 nicht umgesetzt wird –, haben die üblichen Verdächtigen (natürlich nur) unter sich ausgemacht, dass die Bildung einer Mehrklasse jetzt die Lösung aller Probleme ist.

Die schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Kathrin Stremplowski-Hagedorn, kommentiert das wie folgt: „Liebe sPDcDuBV, leider bzw. zum Glück könnt auch ihr geltende Gesetze nicht umgehen. Wer im Vorfeld den Leitfaden Schulorganisation der Bundesregierung Düsseldorf (S. 46) durchgeblättert hat, hätte gesehen, warum eine Mehrklasse ebenfalls nicht möglich ist.“ Darin steht:

„Eine Mehrklasse liegt vor, wenn in Abweichung von der durch die Schulaufsicht genehmigten Zügigkeit einer Schule die Anzahl der Parallelklassen eines Jahrgangs nur vorübergehend, d. h. höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren, desselben Jahrgangs, erhöht wird.“

Die Klaraschule hat jedoch bereits zwei Mehrklassen in den aktuellen Jahrgängen der 2. und 3. Klasse. Somit ist auch diese Idee ein Luftschloss, das binnen Sekunden in sich zusammengefallen ist. Da hat wohl wieder einmal jemand mit einer zu heißen Nadel gestrickt und dabei an der Prüfung der Grundlagen gespart.

Die Partei Die PARTEI Dinslaken fragt sich: Darf so etwas gleich mehreren Personen mit (vermeintlich) langjähriger schulpolitischer Erfahrung passieren? Und das auch noch im Wahlkampf? Tja… „Wir sind Zeuge eines erneuten Bärendienstes an der Glaubwürdigkeit der Dinslakener Lokalpolitik geworden. Die bis heute immer noch nicht mit Fakten begründete Entscheidung, den Modulbau an der Klaraschule abzusägen, zahlt nun ihren Tribut“, so Kathrin Stremplowski-Hagedorn.

Da steht es auch schon

Übrigens steht auch schon in der o. g. Berichtsvorlage 1565/2024 geschrieben, dass die Bildung einer Mehrklasse an der Klaraschule zum Schuljahr 2025/26 nicht möglich sein wird. Die von der Verwaltung im Ausschuss getätigte Aussage, dass der Glaube besteht, eine Mehrklasse schaffen zu können war leider etwas irreführend. Nach 1,5 Stunden kräftezehrender Diskussionen kann man da schonmal etwas durcheinanderbringen – das kurze Blackout sei verziehen.

Es greift nun also Alternative IV der Beschlussvorlage 1639/2024 – die Beibehaltung der Zweizügigkeit an der Klaraschule:

Die Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 12.12.2023 (Vorlage 1274/2023) „zur formalen Festsetzung einer Dreizügigkeit der Klaraschule ab dem Schuljahr 2025/26“.

– Die Aufhebung der vom Rat festgelegten Begrenzung der Aufnahmekapazität bzw. die Erweiterung gemäß Vorlage 1566/2024 wie folgt: „Sofern die Anzahl der schulpflichtigen SuS die unter Punkt 1 festgelegte Aufnahmekapazität von 640 SuS übersteigt und diese auch durch die zusätzliche Bildung einer bzw. mehrerer Mehrklasse(n) an den Grundschulen nicht aufgefangen werden kann, greift die gesetzliche Aufnahmekapazität.“

Übersetzt heißt das: Es bleibt so oder so zweizügig. Wo keine weiteren Kinder für eine Mehrklasse sind, werden auch keine Container benötigt

Das Bestmögliche für Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern

Abschließend möchten wir noch ein Zitat aus der mehrfach erwähnten Ausschusssitzung erwähnt wissen: Von Seiten der sPD, in persona Volker Grans, wurde nämlich in Aussicht gestellt, „dass man erstmal mit den Containern anfängt und dann in Ruhe nochmal die Modulbauweise betrachten könne.“ Ja ne, is klar – Danke für diesen Geistesblitz und den Einblick in die Denkweise eines etablierten Politikers. Da ja für das kommende Schuljahr keine Container benötigt werden, können wir zum Glück den ersten Punkt schnell überspringen. Und bis zum Schuljahr 2026/27 vielleicht endlich mal zur notwendigen Einsicht kommen, um den Modulbau rechtzeitig in Auftrag zu geben!?!

Mit Blick auf die (leider unnötig) fortgeschrittene Zeit und mit dem Ansporn, das Bestmögliche für die Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern in Dinslaken zu realisieren, stellen wir den folgenden Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzung:

Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Mutter, Tante, Mensch, mit Doppelnamen

 

 

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Entnahme der Luftfilter aus Dinslakener Schulen

Entnahme der Luftfilter aus Dinslakener Schulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • abzufragen, in welchen Dinslakener Schulen Bedarf für die Entfernung der während der Corona-Pandemie beschafften und installierten Luftfilter herrscht.
  • wenn gewünscht, die Luftfilter aus den entsprechenden Räumlichkeiten zu entfernen.
  • zu prüfen, welche Filter abgegeben werden können und welche aufgrund von laufenden Verträgen (z. B. noch nicht erfolgte Abschreibung) eingelagert werden müssen.
  • zu prüfen, wie eine Weitergabe der Luftfilter an Dritte organisiert werden kann. Dies umfasst die Recherche potenzieller Kund:innen ebenso wie die Prüfung möglicher Verkäufe oder kostenloser Abgaben und die Angebotserstellung.

Begründung:

Die Corona-Pandemie ist zum Glück vorbei! Wir alle haben eine steile Lernkurve hinter uns und wissen mittlerweile an vielen Stellen, welche Maßnahmen gut funktioniert haben und wo es Entscheidungen und daraus resultierende Aktionen aufzuarbeiten gilt. Wir möchten uns an dieser Stelle aber ausdrücklich nicht mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern in die Zukunft blicken. Und dieser Blick richtet sich auch auf Reliquien aus der Corona-Zeit, von denen wir uns verabschieden können. Dazu gehören definitiv die für die Räumlichkeiten Dinslakener Schulen angeschafften Luftfilter.

Wurden die Filter während der Pandemie in den Klassenräumen bereits selten genutzt, hat sich diese Praxis in der nachfolgenden Zeit weiter bestätigt. Auch zur Reduzierung des Infektionsrisikos anderer Viruserkrankungen als Covid 19 kommen sie nicht bzw. kaum zum Einsatz und nehmen nutzlos Platz weg. Und dieser ist bekanntlich rar gesät in Klassen mit hohen Schüler:innenzahlen. Das wird immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften und Schüler:innen bestätigt.

Konkret sind es die Dinslakener Grundschulen, die sich gemeinsam für eine Entnahme der Luftfilter aussprechen. Auf Basis weiterer Gespräche gehen wir davon aus, dass dies auch in anderen Schulformen Anklang findet. Hier bedarf es einer detaillierteren Abfrage. 

Es gibt allerdings noch weitere Gründe: Ganz vorne sind die laufenden Kosten. Die Stadtkasse ist klamm und eine teure Wartung nutzloser Geräte nicht zu vertreten. Zudem wird berichtet, dass es an mindestens einer Schule insbesondere in Monaten mit starkem Pollenflug zu häufigen Fehlermeldungen kommt, wenn sich Filter schnell zusetzen – was wiederum Einfluss auf die Praktikabilität hat.

Abgabe der Luftfilter organisieren

Gehen wir davon aus, dass viele Filter aus den Räumlichkeiten entnommen werden, steht die Stadt Dinslaken vor einer weiteren Herausforderung: Einfach den DIN-Service anrufen und die Teile an die Straße stellen ist sicher keine Lösung. Also schauen wir mal, wie es die anderen machen. Zum Beispiel die Stadt Münster, die einen Weg für die Abgabe einer großen Menge Luftfilter an Dritte gefunden hat (s. Anhang). Hier übersteigt die Nachfrage sogar die Anzahl der Geräte.

Noch ist also das Interesse vonseiten der Industrie und aus der Privatwirtschaft an kaum gebrauchten, neuwertigen Luftfiltern groß. Irgendwann wird der Markt jedoch gesättigt sein, wenn immer mehr Kommunen nachziehen. Hier heißt es: schnell sein und Dinslaken klug im Gebrauchtfiltergeschäft positionieren. Ob für die Filter ein Entgelt verlangt werden kann oder diese kostenlos abgegeben werden, muss geprüft werden. In jedem Fall ist eine Verlängerung des Lebenszyklus von Geräten immer eine gute nachhaltige Lösung für Mensch und Umwelt – und vielleicht ja auch für die Stadtkasse.

Aber was ist mit den Schulen, die ihre Luftfilter behalten wollen? Kein Problem, können sie doch. Dieser Antrag beinhaltet bewusst eine Komponente, die eine freie Entscheidung der einzelnen Schulen vorsieht.

Und jetzt raus an die frische Luft, das ist sowieso die beste Vorsorge und stärkt das Immunsystem.

Anhang:

  • „Stadt gibt ausgemusterte Corona-Luftfilter aus Schulen an Interessierte ab“ (Pressemitteilung der Stadt Münster vom 11.09.2024): https://t1p.de/3obwa
  • Öffentliche Beschlussvorlage V/0430/2024 der Stadt Münster: https://t1p.de/2s9gy
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Antrag

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen EBGS

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken stellen zur kommenden Sitzung des Rates folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt (angelehnt an Vorlage-Nr. 913/2022 1. Ergänzung vom 11.11.2022):

1. ProZent GmbH wird beauftragt, den Neubau einer Zweifeldsporthalle (Zweifachsporthalle) an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule (Standort Scharnhorststraße), bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI, zu planen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Halle und den Neubau einer Zweifeldsporthalle sind zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Soweit notwendig, sind auch externe Planungsleistungen zu beauftragen.

2. Die für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Planungskosten) sind im Haushalt 2023 außerplanmäßig bereitzustellen.

Begründung:

Aufgrund der im Schulentwicklungsplan durch das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch vorgestellten Zahlen zu den Geburtenraten in NRW, Kreis Wesel und Dinslaken und der daraus resultierenden Schülerinnenzahlen in Dinslaken, des Anstiegs der Klassen insgesamt, der weiterhin zu unterrichtenden Geflüchteten sowie einpendelnden Schülerinnen aus Nachbarstädten und Nachbargemeinden und der dementsprechend wachsenden Bedarfe im Schulsport ist eine Zweifeldsporthalle die beste Lösung für die Schullandschaft in Dinslaken. Dies gilt insbesondere für die Einsparung weiter, praxisferner und für Kinder gefährlicher Wege zum Sportunterricht (Überquerung der B8), das Ermöglichen von barrierefreiem Zugang und die Organisation von Parallelunterricht. Durch eine Zweifeldsporthalle könnte der Sportunterricht sofort beginnen und nicht erst nach einem 16-minütigen Fußmarsch zur Halle an der Hagenschule. Die Lehrkräfte müssen ebenfalls den Rückweg bedenken und so bleibt nicht viel Zeit für den eigentlichen Sportunterricht – wohl aber eine unnötige Wegezeit (32 Minuten hin und zurück).

Zusätzlich bietet eine Zweifeldsporthalle auch neue Perspektiven für den Vereinssport und kann einen wichtigen Beitrag zur angespannten Situation bei der Verteilung von Hallenzeiten und zur anstehenden dritten Belegungskonferenz leisten. Außerdem ist anzunehmen, dass der Hallenbedarf auch durch die steigende Zahl älterer Menschen, die sich sportlich betätigen wollen, wächst. Hallenangebote für diese Altersgruppe wie Gymnastik werden oftmals attraktiver bewertet als der Sport auf Außenanlagen. Es gibt in Dinslaken viele Kurse, die aufgrund mangelnder Hallenkapazitäten ausfallen müssen oder nicht angeboten werden können (Yoga-Kurse, Kinderturnen, Selbstverteidigungskurse usw.). Der Bau einer Zweifeldsporthalle eröffnet die Möglichkeit, eine Halle für alle Generationen zu erhalten.

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Bildung eines AK Hallenplanung

Bildung eines AK Hallenplanung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Die PARTEI und UBV im Rat der Stadt Dinslaken stellen folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

1. Die Stadt Dinslaken setzt zeitnah einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Schule und Sport, Vertreterinnen des SSV und Vertreterinnen der Grund- und weiterführenden Schulen in Dinslaken ein.

2. Der Arbeitskreis soll eine zukünftige Belegungsplanung der Dinslakener Sporthallen auf Basis verschiedener Szenarien der verfügbaren Sporthallen erstellen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um tragfähige Projektionen in die Zukunft zu gewährleisten:

a. Der aktuelle Stand soll auf die Zukunft abgebildet werden.

b. Die Schulklassen- und Vereinsentwicklung soll positiv wie negativ abgebildet werden (unter Einbeziehung steigender Geburtenraten und älter werdender Bevölkerung).

c. Bedarfe der beiden „Gruppen“ (Schule und Sport) in Worst- und Best-Case-Szenarien und entsprechende Bedarfsabfragen sollen bei allen Akteuren mit Hallennutzungen abgefragt werden.

d. Die Hallenzeit-Kapazitäten sollen in versch. Szenarien, u. a. in Bezug auf Neubau/Sanierung bestehender Hallen und keinen Abriss einer aktuell bestehenden Halle, dargestellt werden.

3. Der Arbeitskreis wird damit beauftragt, die dritte und alle zukünftigen Belegungskonferenzen vor- und nachzubereiten.

Begründung:

Der Sportstättenzielplan von 2018 muss aufgrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen dringend überarbeitet werden. Durch den Ausfall von Sporthallenzeiten durch Reparaturen bzw. Teilsanierungen muss ständig mit der Verlegung von Schulsportzeiten und Vereinssport improvisiert werden. Es liegt kein zukunftsfähiges Belegungskonzept der Sporthallen für die nächsten Jahre vor. Schulsport und Vereinssport benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven.

Das Ziel des AK Hallenplanung ist es, Transparenz zu schaffen, wie viele Sporthallen an welchen Standorten in Zukunft benötigt werden, um eine nachhaltige und positive Sportentwicklung im Schulbereich und bei den Sportvereinen sicherzustellen. Basis sollen die Mitgliederzahlen des LSB NRW von 2022 sein sowie die aktuellen Zahlen aus dem Schulentwicklungsprozess. Aufgrund der Arbeitsergebnisse wird die Verwaltung in die Lage versetzt, eine Sportstättenzielplanung Version 2.0 abzuleiten und nach Beschlussfassung umzusetzen.