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Antrag

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen EBGS

Neubau einer Zweifeldsporthalle an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke und Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken stellen zur kommenden Sitzung des Rates folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt (angelehnt an Vorlage-Nr. 913/2022 1. Ergänzung vom 11.11.2022):

1. ProZent GmbH wird beauftragt, den Neubau einer Zweifeldsporthalle (Zweifachsporthalle) an der städtischen Ernst-Barlach-Gesamtschule (Standort Scharnhorststraße), bis einschließlich der Leistungsphase 3 der HOAI, zu planen. Die Kosten für den Abbruch der bestehenden Halle und den Neubau einer Zweifeldsporthalle sind zu ermitteln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Soweit notwendig, sind auch externe Planungsleistungen zu beauftragen.

2. Die für diese Maßnahme erforderlichen Haushaltsmittel (Planungskosten) sind im Haushalt 2023 außerplanmäßig bereitzustellen.

Begründung:

Aufgrund der im Schulentwicklungsplan durch das Beratungsbüro Dr. Garbe, Lexis & von Berlepsch vorgestellten Zahlen zu den Geburtenraten in NRW, Kreis Wesel und Dinslaken und der daraus resultierenden Schülerinnenzahlen in Dinslaken, des Anstiegs der Klassen insgesamt, der weiterhin zu unterrichtenden Geflüchteten sowie einpendelnden Schülerinnen aus Nachbarstädten und Nachbargemeinden und der dementsprechend wachsenden Bedarfe im Schulsport ist eine Zweifeldsporthalle die beste Lösung für die Schullandschaft in Dinslaken. Dies gilt insbesondere für die Einsparung weiter, praxisferner und für Kinder gefährlicher Wege zum Sportunterricht (Überquerung der B8), das Ermöglichen von barrierefreiem Zugang und die Organisation von Parallelunterricht. Durch eine Zweifeldsporthalle könnte der Sportunterricht sofort beginnen und nicht erst nach einem 16-minütigen Fußmarsch zur Halle an der Hagenschule. Die Lehrkräfte müssen ebenfalls den Rückweg bedenken und so bleibt nicht viel Zeit für den eigentlichen Sportunterricht – wohl aber eine unnötige Wegezeit (32 Minuten hin und zurück).

Zusätzlich bietet eine Zweifeldsporthalle auch neue Perspektiven für den Vereinssport und kann einen wichtigen Beitrag zur angespannten Situation bei der Verteilung von Hallenzeiten und zur anstehenden dritten Belegungskonferenz leisten. Außerdem ist anzunehmen, dass der Hallenbedarf auch durch die steigende Zahl älterer Menschen, die sich sportlich betätigen wollen, wächst. Hallenangebote für diese Altersgruppe wie Gymnastik werden oftmals attraktiver bewertet als der Sport auf Außenanlagen. Es gibt in Dinslaken viele Kurse, die aufgrund mangelnder Hallenkapazitäten ausfallen müssen oder nicht angeboten werden können (Yoga-Kurse, Kinderturnen, Selbstverteidigungskurse usw.). Der Bau einer Zweifeldsporthalle eröffnet die Möglichkeit, eine Halle für alle Generationen zu erhalten.

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Antrag

Bildung eines AK Hallenplanung

Bildung eines AK Hallenplanung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel, sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen AWG, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Die Linke, Die PARTEI und UBV im Rat der Stadt Dinslaken stellen folgenden Antrag. Der Schul- und Sportausschuss empfiehlt, der Rat beschließt:

1. Die Stadt Dinslaken setzt zeitnah einen Arbeitskreis aus Mitgliedern der Stadtverwaltung aus den Bereichen Schule und Sport, Vertreterinnen des SSV und Vertreterinnen der Grund- und weiterführenden Schulen in Dinslaken ein.

2. Der Arbeitskreis soll eine zukünftige Belegungsplanung der Dinslakener Sporthallen auf Basis verschiedener Szenarien der verfügbaren Sporthallen erstellen. Dabei sollen folgende Aspekte berücksichtigt werden, um tragfähige Projektionen in die Zukunft zu gewährleisten:

a. Der aktuelle Stand soll auf die Zukunft abgebildet werden.

b. Die Schulklassen- und Vereinsentwicklung soll positiv wie negativ abgebildet werden (unter Einbeziehung steigender Geburtenraten und älter werdender Bevölkerung).

c. Bedarfe der beiden „Gruppen“ (Schule und Sport) in Worst- und Best-Case-Szenarien und entsprechende Bedarfsabfragen sollen bei allen Akteuren mit Hallennutzungen abgefragt werden.

d. Die Hallenzeit-Kapazitäten sollen in versch. Szenarien, u. a. in Bezug auf Neubau/Sanierung bestehender Hallen und keinen Abriss einer aktuell bestehenden Halle, dargestellt werden.

3. Der Arbeitskreis wird damit beauftragt, die dritte und alle zukünftigen Belegungskonferenzen vor- und nachzubereiten.

Begründung:

Der Sportstättenzielplan von 2018 muss aufgrund veränderter finanzieller Rahmenbedingungen dringend überarbeitet werden. Durch den Ausfall von Sporthallenzeiten durch Reparaturen bzw. Teilsanierungen muss ständig mit der Verlegung von Schulsportzeiten und Vereinssport improvisiert werden. Es liegt kein zukunftsfähiges Belegungskonzept der Sporthallen für die nächsten Jahre vor. Schulsport und Vereinssport benötigen dringend zukunftsfähige Perspektiven.

Das Ziel des AK Hallenplanung ist es, Transparenz zu schaffen, wie viele Sporthallen an welchen Standorten in Zukunft benötigt werden, um eine nachhaltige und positive Sportentwicklung im Schulbereich und bei den Sportvereinen sicherzustellen. Basis sollen die Mitgliederzahlen des LSB NRW von 2022 sein sowie die aktuellen Zahlen aus dem Schulentwicklungsprozess. Aufgrund der Arbeitsergebnisse wird die Verwaltung in die Lage versetzt, eine Sportstättenzielplanung Version 2.0 abzuleiten und nach Beschlussfassung umzusetzen.