Entnahme der Luftfilter aus Dinslakener Schulen
die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:
- abzufragen, in welchen Dinslakener Schulen Bedarf für die Entfernung der während der Corona-Pandemie beschafften und installierten Luftfilter herrscht.
- wenn gewünscht, die Luftfilter aus den entsprechenden Räumlichkeiten zu entfernen.
- zu prüfen, welche Filter abgegeben werden können und welche aufgrund von laufenden Verträgen (z. B. noch nicht erfolgte Abschreibung) eingelagert werden müssen.
- zu prüfen, wie eine Weitergabe der Luftfilter an Dritte organisiert werden kann. Dies umfasst die Recherche potenzieller Kund:innen ebenso wie die Prüfung möglicher Verkäufe oder kostenloser Abgaben und die Angebotserstellung.
Begründung:
Die Corona-Pandemie ist zum Glück vorbei! Wir alle haben eine steile Lernkurve hinter uns und wissen mittlerweile an vielen Stellen, welche Maßnahmen gut funktioniert haben und wo es Entscheidungen und daraus resultierende Aktionen aufzuarbeiten gilt. Wir möchten uns an dieser Stelle aber ausdrücklich nicht mit der Vergangenheit beschäftigen, sondern in die Zukunft blicken. Und dieser Blick richtet sich auch auf Reliquien aus der Corona-Zeit, von denen wir uns verabschieden können. Dazu gehören definitiv die für die Räumlichkeiten Dinslakener Schulen angeschafften Luftfilter.
Wurden die Filter während der Pandemie in den Klassenräumen bereits selten genutzt, hat sich diese Praxis in der nachfolgenden Zeit weiter bestätigt. Auch zur Reduzierung des Infektionsrisikos anderer Viruserkrankungen als Covid 19 kommen sie nicht bzw. kaum zum Einsatz und nehmen nutzlos Platz weg. Und dieser ist bekanntlich rar gesät in Klassen mit hohen Schüler:innenzahlen. Das wird immer wieder in Gesprächen mit Lehrkräften und Schüler:innen bestätigt.
Konkret sind es die Dinslakener Grundschulen, die sich gemeinsam für eine Entnahme der Luftfilter aussprechen. Auf Basis weiterer Gespräche gehen wir davon aus, dass dies auch in anderen Schulformen Anklang findet. Hier bedarf es einer detaillierteren Abfrage.
Es gibt allerdings noch weitere Gründe: Ganz vorne sind die laufenden Kosten. Die Stadtkasse ist klamm und eine teure Wartung nutzloser Geräte nicht zu vertreten. Zudem wird berichtet, dass es an mindestens einer Schule insbesondere in Monaten mit starkem Pollenflug zu häufigen Fehlermeldungen kommt, wenn sich Filter schnell zusetzen – was wiederum Einfluss auf die Praktikabilität hat.
Abgabe der Luftfilter organisieren
Gehen wir davon aus, dass viele Filter aus den Räumlichkeiten entnommen werden, steht die Stadt Dinslaken vor einer weiteren Herausforderung: Einfach den DIN-Service anrufen und die Teile an die Straße stellen ist sicher keine Lösung. Also schauen wir mal, wie es die anderen machen. Zum Beispiel die Stadt Münster, die einen Weg für die Abgabe einer großen Menge Luftfilter an Dritte gefunden hat (s. Anhang). Hier übersteigt die Nachfrage sogar die Anzahl der Geräte.
Noch ist also das Interesse vonseiten der Industrie und aus der Privatwirtschaft an kaum gebrauchten, neuwertigen Luftfiltern groß. Irgendwann wird der Markt jedoch gesättigt sein, wenn immer mehr Kommunen nachziehen. Hier heißt es: schnell sein und Dinslaken klug im Gebrauchtfiltergeschäft positionieren. Ob für die Filter ein Entgelt verlangt werden kann oder diese kostenlos abgegeben werden, muss geprüft werden. In jedem Fall ist eine Verlängerung des Lebenszyklus von Geräten immer eine gute nachhaltige Lösung für Mensch und Umwelt – und vielleicht ja auch für die Stadtkasse.
Aber was ist mit den Schulen, die ihre Luftfilter behalten wollen? Kein Problem, können sie doch. Dieser Antrag beinhaltet bewusst eine Komponente, die eine freie Entscheidung der einzelnen Schulen vorsieht.
Und jetzt raus an die frische Luft, das ist sowieso die beste Vorsorge und stärkt das Immunsystem.
Anhang:
- „Stadt gibt ausgemusterte Corona-Luftfilter aus Schulen an Interessierte ab“ (Pressemitteilung der Stadt Münster vom 11.09.2024): https://t1p.de/3obwa
- Öffentliche Beschlussvorlage V/0430/2024 der Stadt Münster: https://t1p.de/2s9gy