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Antrag

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Durchführung einer Beschäftigtenbefragung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Eislöffel,
sehr geehrte Damen und Herren,

gemäß § 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Dinslaken beantragen die Fraktionen der SPD, CDU, GRÜNE, UBV und DIE PARTEI, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt:

1 .Die Verwaltung wird beauftragt, eine anonymisierte Befragung aller städtischen Beschäftigten unter externer Federführung durchzuführen (Vollerhebung). Aus den gewonnenen Erkenntnissen sollen konkrete Handlungsschritte entwickelt werden, um die Attraktivität der Dinslakener Verwaltung als Arbeitgeberin zu erhöhen.

2. Die externe Befragung soll mindestens die folgenden Kernbereiche umfassen und in jedem Themenfeld Verbesserungsvorschläge von Seiten der Mitarbeitenden offen abfragen:

a) Kommunikationskultur, Transparenz, u. a.:

  • Zufriedenheit und Bewertung der Beschäftigten mit der internen und externen Kommunikation der Stadtverwaltung
  • Kenntnisstand, Information und Einbeziehung bei Abläufen, Planungen, Vorgängen und Veränderungen
  • Einordnung der Wertschätzung gegenüber den Beschäftigten

b) Führung, u. a.:

  • Bewertung der Kommunikation der verschiedenen Führungsebenen (Fachdienstleitung, Geschäftsbereichsleitung, Verwaltungsvorstand)
  • Vorgaben und Verfahren für Feedbackkultur (insb. Upward-Feedback)
  • Beurteilung der Konfliktkultur
  • Internes Vorschlagswesen und Anreizmechanismen für einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess

c) Arbeitsplatzzufriedenheit, Handlungsspielraum/Autonomie, u.a.:

  • Quantitative und qualitative Abfrage der Arbeitszufriedenheit
  • Arbeitsumfeld, Arbeitsplatzatmosphäre
  • Gründe für Unzufriedenheit und „Abwanderungsgedanken“
  • Miteinander im direkten Arbeitsbereich und mit den Vorgesetzten

d) Arbeitsbelastung, u. a.:

  • Angemessenheit der Tätigkeiten in Umfang, Inhalt und Gehalt bzw. Besoldung in Bezug zur Stellenbeschreibung
  • Gründe für Störungen oder Überlastungen im Arbeitsalltag

e) Vereinbarkeit von Beruf und Familie, u.a.:

  • Bewertung der Rahmenbedingungen
  • Unterstützung von Vorgesetzten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf

f) Technische Ausstattung/Digitalisierung, u. a.:

  • Beurteilung der Entwicklung hinsichtlich der zur Verfügung gestellten technischen Ausstattung
  • Bewertung des Stands und der Entwicklung der Digitalisierung innerhalb der Verwaltung im eigenen Fachdienst (insb. in Bezug auf interne Prozesse)

g) Persönliche Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der individuellen Entwicklungsmöglichkeiten und Förderangebote
  • Einordnung der bestehenden Möglichkeiten zur Weiterbildung und bisherigen Initiativen oder Ankündigungen in diesem Themenfeld

h) Allgemeine Entwicklung/Perspektiven, u. a.:

  • Bewertung der Aktuellen Situation der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin
  • Bewertung der Entwicklung der Stadtverwaltung als Arbeitgeberin in den vergangenen Jahren
  • Perspektive und angekündigte Weiterentwicklung

3. Die Politik wird bei der Auswahl des Instituts, das für die Befragung beauftragt werden soll, beteiligt. Hierbei werden auch kostengünstige Möglichkeiten (Kooperation mit einer Hochschule o. ä.) in Betracht gezogen. Der Fragenkatalog wird gemeinsam mit der Politik, dem Personalrat und der beauftragten Agentur final abgestimmt.

4. Es soll eine unabhängige Auswertung inklusive entsprechender Handlungsempfehlungen erfolgen, wobei dem Rat schon vor dem Abschlussbericht eine nach Fragen geclusterte Übersicht der Antworten zur Verfügung gestellt werden soll.

5. Zur Verstetigung des anonymen Feedbacks der Beschäftigten und um regelmäßig Stimmungsbilder aus der Verwaltung zu den erarbeiteten Themenkomplexen abfragen zu können, soll geprüft werden, ob und zu welchen jährlichen Kosten externe Software bzw. ein Umfrage-Tool (wie z. B. Peakon) geeignete Instrumente sein könnten.

Begründung:

Die Beschäftigten sind das Herz der Dinslakener Verwaltung. Von daher ist es den beantragenden Fraktionen auch als Ausdruck der Wertschätzung wichtig, dass sie regelmäßig gehört werden und die Möglichkeit erhalten, regelmäßig Feedback zu verschiedenen Bereichen des Arbeitsalltags zu geben. Sei es zum Vorgesetztenverhalten, zur Handlungsautonomie, zur Weiterentwicklung und Arbeitsplatzausstattung oder zum Umgang mit Konflikten. Dieses Feedback würde der Stadt Dinslaken als Arbeitgeberin auch helfen, den Transformationsprozess hin zu einer modernen Arbeitgeberin anzustoßen.

Hinsichtlich der Personalplanung steht die Verwaltung vor vielen Herausforderungen. Der Fachkräftemangel und die Personalfluktuation im Allgemeinen führen dazu, dass für einige Bereiche nur noch schwer Mitarbeitende zu finden sind. Umso wichtiger, dass das bestehende Personal mit dem Arbeitsklima und den Arbeitsbedingungen zufrieden ist und die Stadt Dinslaken als moderne Arbeitgeberin gegenüber potenziellen Fachkräften auftreten kann.

Eine extern durchgeführte, anonymisierte Befragung soll den Beschäftigten die Möglichkeit bieten, völlig frei und offen ihre Einschätzung der derzeitigen Lage darzulegen – sowohl in Bezug auf allgemeine, wie auf die persönliche Arbeitssituation. Damit eine vollumfängliche Anonymisierung und Unabhängigkeit gegeben ist und die ohnehin angespannte personelle Situation im Fachdienst Personalmanagement nicht zusätzlich belastet wird, ist aus Sicht der beantragenden Fraktionen eine externe Beauftragung erforderlich.

Außerdem ist, unabhängig von rechtlichen Erfordernissen, der Personalrat und die Gleichstellungsstelle bereits in der Planungsphase einzubinden. Der Erfolg einer Befragung hängt auch maßgeblich von der Akzeptanz in der Belegschaft ab. Deshalb sollen die eigenen Interessenvertreter*innen die Möglichkeit erhalten, die Erhebung aktiv mitzugestalten.

Das Ziel der anvisierten Befragung soll u. a. sein, bestehende Blockaden und Barrieren für ein konstruktives Zusammenarbeiten in der Verwaltung zu identifizieren und gemeinsam mit den Beschäftigten Lösungsoptionen zu generieren, um die Stadt Dinslaken wieder erkennbar zu einer attraktiveren Arbeitgeberin in den Augen potenzieller Bewerber:innen machen zu können. Angesichts des zunehmenden Wettbewerbs um Fachkräfte ist dies ein wichtiger Faktor für die zukünftige Arbeitsfähigkeit der Verwaltung.

Diese hier beantragte regelmäßige Befragung der Beschäftigten muss ein integraler Bestandteil eines langfristigen Konzepts der Personalförderung und Organisationsentwicklung sein.

SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
Bündnis90/Die Grünen im Rat der Stadt Dinslaken
UBV-Fraktion im Rat der Stadt Dinslaken
DIE PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken

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Antrag

Let`s dance: Tanzbereiche definieren

Let`s dance: Tanzbereiche definieren

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Die Entscheidungskompetenzen, Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung und der Vorstandsbereiche klar zu definieren und zu dokumentieren. Wie sind die Zuständigkeiten festgelegt? Wer darf bestimmte Entscheidungen auf Basis welcher Grundlage treffen? Welche Handlungsautonomie haben die Verwaltungsangestellten in ihrem Tätigkeitsbereich? Ab wann müssen andere Bereiche und Vorgesetzte mit einbezogen werden? Kurz: Tanzbereiche definieren!

Begründung:

Was hatten wir für ein rauschendes Fest. Der Ehrenamtsball war ein voller Erfolg. Aber viel getanzt wurde nicht… Vielleicht lag es daran, dass die Tanzbereiche nicht sauber definiert waren und verschiedene Tanzstile aufeinandertrafen – die sich jedoch nicht per se ausschließen, sondern ergänzend ein gutes Bild abgeben könnten.

Und da man vom Kleinen ja immer auf das Große schließen kann, haben wir mal in Satzungen, Gemeindeordnungen und Geschäftsordnungen nach Tanzbereichen für Verwaltungsangestellte, Beigeordnete und Bürgermeister:innen gesucht. Aber, Sie ahnen es: leider nichts gefunden. Die Organigramme der Dinslakener Verwaltung zeigen nur, welche Vorstands-, Fach- und Geschäftsbereiche wem unterstellt sind. Auch §13 und §14 der Hauptsatzung sind nicht hilfreich. Da geht es nur um Geschäfte der laufenden Verwaltung (sportlich, sportlich!) und die Anzahl der Beigeordneten (das Thema hatten wir doch in 2021).

Rollen-, Zuständigkeits- und Prozessdefinitionen sind mittlerweile in jedem guten Unternehmenshandbuch zu finden – und das aus gutem Grund! Erleichtert in der Regel das Onboarding und auch die tägliche Arbeit für Mitarbeitende und Führungskräfte. Es geht um Handlungsautonomie, Verantwortungsbereiche, Gestaltungsmöglichkeiten und Sicherheit im täglichen Tun. Die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin könnte durch die Einführung eines solchen verbindlichen „Verwaltungshandbuchs“ auf vielfältige Weise und in sämtlichen Bereichen gesteigert werden. Alle Beteiligten wüssten, wann wer zum Tanzen aufgefordert werden darf, woher welche Musik spielt, wann getanzt werden darf, wann Tanzbereiche gestört werden und wer die Rechnung zahlt. Egal, ob zu Punk oder Walzer, Klammerblues oder paarweise getanzt wird. Könnte ein erster Schritt zu einer agilen Verwaltung und zu einem dringend notwendigen Image als moderne Arbeitgeberin sein – mit Gestaltungsmöglichkeiten, klar definierter Handlungsautonomie und hoher Eigenverantwortung für die Mitarbeitenden. Zusätzlich könnte man auch prüfen, welche agilen Methoden sich in der Verwaltung zur Erleichterung der Arbeitsabläufe und Stärkung der Handlungsautonomie der Mitarbeitenden einführen ließen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir meinen, der derzeitige Zustand ist einer Stadt mit 70.000 Einwohner:innen, einer 34-Millionen-Euro-Halle und einem Porsche-Zentrum nicht würdig (Weiß eigentlich jemand, warum keiner der drei stv. Bürgermeister:innen da bei der Eröffnung anwesend war?).

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

Kopie des Schreibens an:

  • SPD-Fraktion
  • CDU-Fraktion
  • Fraktion Die Grünen
  • Fraktion UBV
  • Fraktion DIE LINKE
  • Fraktion FDP
  • Fraktion AWG