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Antrag

Let`s dance: Tanzbereiche definieren

Let`s dance: Tanzbereiche definieren

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

die Fraktion der Partei Die PARTEI im Rat der Stadt Dinslaken beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen, der Rat der Stadt Dinslaken beschließt, die Verwaltung wird beauftragt:

  • Die Entscheidungskompetenzen, Zuständigkeiten, Verantwortungsbereiche und Entscheidungsprozesse innerhalb der Verwaltung und der Vorstandsbereiche klar zu definieren und zu dokumentieren. Wie sind die Zuständigkeiten festgelegt? Wer darf bestimmte Entscheidungen auf Basis welcher Grundlage treffen? Welche Handlungsautonomie haben die Verwaltungsangestellten in ihrem Tätigkeitsbereich? Ab wann müssen andere Bereiche und Vorgesetzte mit einbezogen werden? Kurz: Tanzbereiche definieren!

Begründung:

Was hatten wir für ein rauschendes Fest. Der Ehrenamtsball war ein voller Erfolg. Aber viel getanzt wurde nicht… Vielleicht lag es daran, dass die Tanzbereiche nicht sauber definiert waren und verschiedene Tanzstile aufeinandertrafen – die sich jedoch nicht per se ausschließen, sondern ergänzend ein gutes Bild abgeben könnten.

Und da man vom Kleinen ja immer auf das Große schließen kann, haben wir mal in Satzungen, Gemeindeordnungen und Geschäftsordnungen nach Tanzbereichen für Verwaltungsangestellte, Beigeordnete und Bürgermeister:innen gesucht. Aber, Sie ahnen es: leider nichts gefunden. Die Organigramme der Dinslakener Verwaltung zeigen nur, welche Vorstands-, Fach- und Geschäftsbereiche wem unterstellt sind. Auch §13 und §14 der Hauptsatzung sind nicht hilfreich. Da geht es nur um Geschäfte der laufenden Verwaltung (sportlich, sportlich!) und die Anzahl der Beigeordneten (das Thema hatten wir doch in 2021).

Rollen-, Zuständigkeits- und Prozessdefinitionen sind mittlerweile in jedem guten Unternehmenshandbuch zu finden – und das aus gutem Grund! Erleichtert in der Regel das Onboarding und auch die tägliche Arbeit für Mitarbeitende und Führungskräfte. Es geht um Handlungsautonomie, Verantwortungsbereiche, Gestaltungsmöglichkeiten und Sicherheit im täglichen Tun. Die Attraktivität der Verwaltung als Arbeitgeberin könnte durch die Einführung eines solchen verbindlichen „Verwaltungshandbuchs“ auf vielfältige Weise und in sämtlichen Bereichen gesteigert werden. Alle Beteiligten wüssten, wann wer zum Tanzen aufgefordert werden darf, woher welche Musik spielt, wann getanzt werden darf, wann Tanzbereiche gestört werden und wer die Rechnung zahlt. Egal, ob zu Punk oder Walzer, Klammerblues oder paarweise getanzt wird. Könnte ein erster Schritt zu einer agilen Verwaltung und zu einem dringend notwendigen Image als moderne Arbeitgeberin sein – mit Gestaltungsmöglichkeiten, klar definierter Handlungsautonomie und hoher Eigenverantwortung für die Mitarbeitenden. Zusätzlich könnte man auch prüfen, welche agilen Methoden sich in der Verwaltung zur Erleichterung der Arbeitsabläufe und Stärkung der Handlungsautonomie der Mitarbeitenden einführen ließen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Wir meinen, der derzeitige Zustand ist einer Stadt mit 70.000 Einwohner:innen, einer 34-Millionen-Euro-Halle und einem Porsche-Zentrum nicht würdig (Weiß eigentlich jemand, warum keiner der drei stv. Bürgermeister:innen da bei der Eröffnung anwesend war?).

Mit freundlichen Grüßen,

Frank Spieker
Fraktionsvorsitzender

Kopie des Schreibens an:

  • SPD-Fraktion
  • CDU-Fraktion
  • Fraktion Die Grünen
  • Fraktion UBV
  • Fraktion DIE LINKE
  • Fraktion FDP
  • Fraktion AWG