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Vorschlagsrecht Beigeordnete oder Dinslakener Landrecht

Inquisitionis: Vorschlagsrecht Beigeordnete oder Dinslakener Landrecht

Wir grüßen die Bürgermeisterin der Hansestadt Dinslaken,
wir grüßen die Damen und Herren des hohen Rates,
auch ziehen wir unseren Hut vor den Gemeinen und dem Pöbel.

Hört ihr Leut‘ und lasst euch sagen, die PARTEI hätte da Fragen, und zwar zu dem Vorschlagsrecht, welches den Rat Beigeordnete wählen lässt:

  • Wir suchten in Gemeindeordnungen und Satzungen, doch fanden keine Antworten. Wo ist denn dieses Vorschlagsrecht der großen Parteien verbrieft? Oder ist es doch nur alter Zeiten Mief?
  • Welche neueren Verfahren, zum Vorschlag der Damen und Herren Beigeordneten, sind unserer Verwaltung denn bekannt, oder wird zukünftig weiterhin mittelalterliches Parteiengeschacherrecht angewandt?
  • Gibt es im Sinne der Transparenz modernere Findungsverfahren, oder bleibt es bei dem der großen Parteien herrschaftlichen Gebaren? Könnte man nicht mal in anderen Kommunen fragen?

Ratio: Wir wählten der Beigeordneten zwei, doch suchten wir eigentlich Drei. Der Weg war beschwerlich, doch sind wir mal ehrlich, die Intransparenz ist durchaus gefährlich. Das Vorschlagsrecht wirkt da wie ein Fluch, als ginge es letztendlich doch nur ums Parteibuch.

In tiefer Demut, hochachtungsvoll

Ihre Partei Die PARTEI Dinslaken