Überführung des Betriebs der Dinslakener Eissporthalle in eine eingetragene Sport-Genossenschaft
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Fraktion UBV/Die PARTEI beantragt, die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:
- zu prüfen, ob und unter welchen rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Voraussetzungen der Betrieb der Eissporthalle Dinslaken ganz oder teilweise in eine Sportgenossenschaft (eingetragene Genossenschaft – eG) überführt werden kann.
- Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu untersuchen und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen:
- Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Eigentumsverhältnisse an Grundstück und Gebäude
- Möglichkeiten einer Übertragung (Verkauf, Erbbaurecht, Pacht-/Betreibermodell)
- Kommunalrechtliche Voraussetzungen und Genehmigungserfordernisse
- Vergabe- und beihilferechtliche Fragestellungen
- Wirtschaftliche Analyse:
- Darstellung der aktuellen Kosten- und Erlösstruktur des Hallenbetriebs
- Prognose der Betriebs- und Energiekosten für mindestens 10 Jahre (Szenarienrechnung)
- Investitions- und Sanierungsbedarf (inkl. Priorisierung und Kostenschätzung)
- Vergleich der Wirtschaftlichkeit zwischen städtischem Betrieb, gGmbH-Modell und Genossenschaftsmodell
- Darstellung der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
- Aktuelle Bewertung des Zeitfensters bis zur notwendigen Investitionsentscheidung bzw. bis zur Nutzungsuntersagung
- Organisations- und Finanzierungsmodell:
- Mögliche Struktur einer Sportgenossenschaft (Mitgliederstruktur, Organe, Haftungsumfang)
- Mindestkapitalbedarf und realistische Einschätzung möglicher Mitgliedseinlagen
- Fördermöglichkeiten (Land NRW, Bund, EU, Energieeffizienzprogramme)
- Optionen für eine fortlaufende kommunale Zuschussregelung
- Risikobewertung:
- Haftungs- und Insolvenzrisiken
- Auswirkungen auf Schul- und Vereinssport
- Sicherstellung des öffentlichen Zugangs
- Sensitivitätsanalyse bei stark steigenden Energiepreisen
- Beteiligungsprozess:
- Einbindung der betroffenen Dinslakener Vereine, Schulen, möglicher Sponsoren und Nutzergruppen
- Prüfung der Bereitschaft zur Mitwirkung in einer Genossenschaft, auch über die Stadtgrenzen Dinslakens hinaus (Kommunen, Vereine, Sponsoren etc.)
- Durchführung einer Informationsveranstaltung zur Vorstellung möglicher Modelle
- Rechtliche Rahmenbedingungen:
- Die Verwaltung wird ferner gebeten, auf Basis der Ergebnisse eine Empfehlung auszusprechen, ob und unter welchen Bedingungen ein Genossenschaftsmodell geeignet erscheint, den dauerhaften Erhalt der Eissporthalle wirtschaftlich und organisatorisch zu sichern.
Begründung:
Ein schlechtes Wortspiel zu Beginn, um das Eis zu brechen? Ups, jetzt sind´s schon zwei. Die Dinslakener Eissporthalle ist einer der coolsten Orte der Stadt, das steht fest. Sie ist eine zentrale und sehr geschätzte Freizeiteinrichtung insbesondere für unsere Jugend und – nicht zu vergessen – Ausweichstätte für den verpflichtenden Sportunterricht von Schulen wie EBGS und Bruchschule. Sie ist Heimat zahlreicher Vereine, Veranstaltungsort mit Strahlkraft über die Stadtgrenzen hinaus und und und. Eine „echte Halle für Alle“!
Seit Jahrzehnten ist unsere Eissporthalle aber auch ein politisches Perpetuum mobile: Kaum schmilzt die eine Haushaltsdebatte, gefriert bereits die nächste Sanierungsdiskussion. Zwischen energetischer Dauerkrise, Betriebskostenschock und regelmäßig wiederkehrender „Endgültig-letzter-Rettungsrunde“ hat sich die Halle als das beständigste Experimentierfeld kommunaler Improvisationskunst etabliert.
Wo andere Städte Bahnhöfe und Flughäfen haben, die nie fertig werden, hat Dinslaken eine Eishalle, die nie haushaltsneutral wird. Ach Moment, unseren Flughafen sind wir gerade losgeworden und der Bahnhof… gaaanz dünnes Eis. #zwinkersmiley
Die Eissporthalle ist damit nicht nur sportlich und soziokulturell bedeutsam, sondern auch kulturhistorisch wertvoll – als lebendiges Mahnmal kommunaler Beschlussfreude ohne Folgewirkungsbremse. Generationen von Ratsmitgliedern durften hier bereits ihr ganz persönliches Eismärchen aufführen:
- Phase 1: „Wir müssen erhalten!“
- Phase 2: „Aber nicht zu jedem Preis!“
- Phase 3: „Was kostet eigentlich der Rückbau?“
- Phase 4: „Vielleicht gibt es Fördermittel?“
- Phase 5: „Wir prüfen nochmal…“
Vor diesem Hintergrund erscheint es nur folgerichtig, die Verantwortung nun dorthin zu geben, wo sie am zuverlässigsten wahrgenommen wird: in die Hände derjenigen, die wirklich frieren wollen.
Das Genossenschaftsmodell bietet die einmalige Möglichkeit, aus einem städtischen Zuschussprojekt ein bürgerschaftliches Gemeinschaftsunternehmen zu machen – also aus einer Dauerhaushaltsposition eine Daueraufgabe mit Mitmachcharakter. Statt dass alle paar Jahre dieselbe Debatte re-heated (bzw. re-cooled) wird, könnten engagierte Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Sponsoren selbst entscheiden, wie viel ihnen die Eiszeit wert ist. Zugleich würden die Stadtverwaltung und die Stadtwerke endlich die Gelegenheit erhalten, sich aus der Rolle des hauptamtlichen Eismeisters mit Nebenfach Defizitverwaltung zu verabschieden – ohne dabei die Halle gleich mit dem nächsten Sparbeschluss zu enteisen.
Angesichts steigender Energiepreise, fortschreitender Sanierungsbedarfe und der traditionsreichen politischen Pirouetten um den Fortbestand der Halle ist es nur konsequent, ein Modell zu prüfen, das nicht jedes Jahr aufs Neue zwischen Insolvenzfantasie und Subventionspoesie pendelt.
Kurzum: Wenn die Dinslakener Eissporthalle schon dauerhaft auf dünnem Eis steht, sollte wenigstens geprüft werden, ob man darunter tragfähigere Strukturen einzieht.
