sPDcDuBV – 6, setzen! Einfacher lassen sich die Geschehnisse der gemeinsamen Ausschusssitzung des JHA und Schulausschusses am 20.01.2025 wohl nicht zusammenfassen. Ein denkwürdiger Nachmittag, der als weiteres Lehrstück verfehlter Politik in die Annalen eingehen kann. Den Verlauf der Sitzung beschreibt ein Zeitungsartikel ziemlich treffend.
Dank eines Änderungsantrags der Dinslakener Einheitspartei sPDcDuBV meinten die daran Beteiligten allen Ernstes, dass sie eine Lösung gefunden haben. Es sollen demnach im kommende Schuljahr mindestens zwei, besser vier Container für die Klaraschule angeschafft werden.
Hausaufgaben vergessen
Dabei zeigt sich einmal mehr, dass das „Dinslakener Dreigestirn“ seine Hausaufgaben schlecht bis gar nicht gemacht hat und es in den eigenen Reihen eklatant an Fachkompetenz mangelt (Falls es schon zu lange her ist, gerne nochmal die Kinder oder Enkel fragen, was Hausaufgaben sind). Nach einem Blick ins Schulgesetz NRW – das findet man leicht im Internet – und einem Austausch mit schulischem Fachpersonal ergibt sich nämlich folgende Sachlage, die auch schon in der Berichtsvorlage 1565/2024 aufgeführt ist:
„Die Verwaltung muss bis 31.10.2024 einen entsprechenden Antrag zur dauerhaften Dreizügigkeit sowie ggf. zur Bildung eines Teilstandortes der GGS Klaraschule an der Elisabethschule an die Bezirksregierung stellen.“
Der Kalender sagt: Frist längst verstrichen. Den Antrag konnte die Verwaltung aufgrund der nicht planbaren und bisher ja immer noch nicht entschiedenen räumlichen Situation nicht stellen – dies wurde im Ausschuss auch für alle nachvollziehbar dargelegt.
So weit, so gut. Oder so schlecht? Denn da diese Option nicht umzusetzen ist – und somit auch der Ratsbeschluss aus 12/2023 nicht umgesetzt wird –, haben die üblichen Verdächtigen (natürlich nur) unter sich ausgemacht, dass die Bildung einer Mehrklasse jetzt die Lösung aller Probleme ist.
Die schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Kathrin Stremplowski-Hagedorn, kommentiert das wie folgt: „Liebe sPDcDuBV, leider bzw. zum Glück könnt auch ihr geltende Gesetze nicht umgehen. Wer im Vorfeld den Leitfaden Schulorganisation der Bundesregierung Düsseldorf (S. 46) durchgeblättert hat, hätte gesehen, warum eine Mehrklasse ebenfalls nicht möglich ist.“ Darin steht:
„Eine Mehrklasse liegt vor, wenn in Abweichung von der durch die Schulaufsicht genehmigten Zügigkeit einer Schule die Anzahl der Parallelklassen eines Jahrgangs nur vorübergehend, d. h. höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren, desselben Jahrgangs, erhöht wird.“
Die Klaraschule hat jedoch bereits zwei Mehrklassen in den aktuellen Jahrgängen der 2. und 3. Klasse. Somit ist auch diese Idee ein Luftschloss, das binnen Sekunden in sich zusammengefallen ist. Da hat wohl wieder einmal jemand mit einer zu heißen Nadel gestrickt und dabei an der Prüfung der Grundlagen gespart.
Die Partei Die PARTEI Dinslaken fragt sich: Darf so etwas gleich mehreren Personen mit (vermeintlich) langjähriger schulpolitischer Erfahrung passieren? Und das auch noch im Wahlkampf? Tja… „Wir sind Zeuge eines erneuten Bärendienstes an der Glaubwürdigkeit der Dinslakener Lokalpolitik geworden. Die bis heute immer noch nicht mit Fakten begründete Entscheidung, den Modulbau an der Klaraschule abzusägen, zahlt nun ihren Tribut“, so Kathrin Stremplowski-Hagedorn.
Da steht es auch schon
Übrigens steht auch schon in der o. g. Berichtsvorlage 1565/2024 geschrieben, dass die Bildung einer Mehrklasse an der Klaraschule zum Schuljahr 2025/26 nicht möglich sein wird. Die von der Verwaltung im Ausschuss getätigte Aussage, dass der Glaube besteht, eine Mehrklasse schaffen zu können war leider etwas irreführend. Nach 1,5 Stunden kräftezehrender Diskussionen kann man da schonmal etwas durcheinanderbringen – das kurze Blackout sei verziehen.
Es greift nun also Alternative IV der Beschlussvorlage 1639/2024 – die Beibehaltung der Zweizügigkeit an der Klaraschule:
– Die Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 12.12.2023 (Vorlage 1274/2023) „zur formalen Festsetzung einer Dreizügigkeit der Klaraschule ab dem Schuljahr 2025/26“.
– Die Aufhebung der vom Rat festgelegten Begrenzung der Aufnahmekapazität bzw. die Erweiterung gemäß Vorlage 1566/2024 wie folgt: „Sofern die Anzahl der schulpflichtigen SuS die unter Punkt 1 festgelegte Aufnahmekapazität von 640 SuS übersteigt und diese auch durch die zusätzliche Bildung einer bzw. mehrerer Mehrklasse(n) an den Grundschulen nicht aufgefangen werden kann, greift die gesetzliche Aufnahmekapazität.“
Übersetzt heißt das: Es bleibt so oder so zweizügig. Wo keine weiteren Kinder für eine Mehrklasse sind, werden auch keine Container benötigt
Das Bestmögliche für Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern
Abschließend möchten wir noch ein Zitat aus der mehrfach erwähnten Ausschusssitzung erwähnt wissen: Von Seiten der sPD, in persona Volker Grans, wurde nämlich in Aussicht gestellt, „dass man erstmal mit den Containern anfängt und dann in Ruhe nochmal die Modulbauweise betrachten könne.“ Ja ne, is klar – Danke für diesen Geistesblitz und den Einblick in die Denkweise eines etablierten Politikers. Da ja für das kommende Schuljahr keine Container benötigt werden, können wir zum Glück den ersten Punkt schnell überspringen. Und bis zum Schuljahr 2026/27 vielleicht endlich mal zur notwendigen Einsicht kommen, um den Modulbau rechtzeitig in Auftrag zu geben!?!
Mit Blick auf die (leider unnötig) fortgeschrittene Zeit und mit dem Ansporn, das Bestmögliche für die Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern in Dinslaken zu realisieren, stellen wir den folgenden Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzung:
Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Mutter, Tante, Mensch, mit Doppelnamen