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Ergänzungsantrag Luftfilter

Ergänzungsantrag Luftfilter

Sehr geehrter Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zu obenstehender Vorlagennummer bitten wir Sie, dem Schulausschuss sowie dem Finanz-/Hauptausschuss zur Vorberatung und dem Rat der Stadt Dinslaken am 25.3.2025 zur Abstimmung vorzulegen:

Beschlussvorschlag:

  1. Punkte 3 und 4 aus der Vorlage der Verwaltung „1700/2025 1. Ergänzung“ werden gestrichen.
  2. Mit Blick auf die leider prekäre Haushaltslage werden zunächst keine neuen Wartungsverträge abgeschlossen und für eine weitere Entscheidung die Ergebnisse der Beratungen zum Maßnahmenpaket 4 abgewartet.
  3. Alle angeschafften Luftfilter verbleiben vorerst in den Schulen.
  4. Die Verwaltung entwickelt und gibt, abhängig von den Beratungsergebnissen zu Maßnahmenpaket 4, eine einheitliche und verbindliche Richtlinie zum Umgang mit den Luftfiltern für alle Schulen vor.

Begründung:

In unserer Brust schlagen zwei Herzen: Auf der einen Seite ist es wünschenswert, wenn in den Klassenräumen möglichst „saubere“ Luft zum Atmen zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite sollten die nunmehr zum Großteil ungenutzten, platzfressenden Relikte der Pandemie aus den Klassenzimmern verbannt werden. Die persönlichen Ängste vor einer weiteren Pandemie würden nicht unnötig auf die Kinder übertragen. Nehmen wir die Generation unserer Großeltern als Beispiel: Hätte ein Großteil davon seine Ängste in den Vordergrund gestellt, wäre die ein oder andere spätere Kindheit wohl durch eine omnipräsente Kriegsangst geprägt gewesen und es gäbe – drastisch formuliert – Atomschutzbunker statt Spielplätze.

Diese zwei Sichtweisen zeigen sich auch bei der von der Verwaltung getätigtenAbfrage der Schulen. Hier ergibt sich ein uneiniges Stimmungsbild. Von Abschaffung über Ruhestellung bis volle Nutzung ist alles dabei.

Mit Blick auf die derzeitige Haushaltslage der Stadt Dinslaken gilt es, genau abzuwägen, welche Einsparungen mit welcher Konsequenz umgesetzt werden können. Bereits im letzten Schulausschuss wurde kontrovers über die verschiedenen Meinungen zu den Themen Wirksamkeit und Nutzungswillen diskutiert. Festzustellen ist, dass aktuell jede Schule aus freier Laune heraus entscheiden kann, ob, wann und wie viele Luftfilter genutzt werden. Die Verwaltung beziffert die Summe der zu erwartenden Wartungskosten für die aktuell in Betrieb zu nehmenden Luftfilter auf 70.000 € pro Jahr (Kostensteigerungen traditionell nicht ausgeschlossen).

Hätte es überhaupt jemand gemerkt?

Es ist wichtig, als Politik Verantwortung zu zeigen und eine einheitliche klare Meinung zu vertreten: entweder für oder gegen eine Nutzung der Filter. In den Diskussionen wurde bereits deutlich, dass Luftfilter sich positiv auf die mögliche Infektionsgefahr in den Wintermonaten auswirken können. Da die Wartung im Herbst 2024 nicht stattgefunden hat, haben die Schüler:innen und Lehrkräfte bereits einen Winter ohne aktive Nutzung hinter sich. Hat das überhaupt jemand bemerkt? Denn da sich von Seiten der Politik und der Verwaltung nach dem Auslaufen der Wartungsverträge de facto niemand um neue Verträge gekümmert hat, stellt sich die Frage, ob einzig mit dem Antrag der Partei Die PARTEI das Thema nochmal Fahrt aufgenommen hat.

Wie von Seiten der CDU bereits zu hören war, ist hier die Meinung, dass „wir wichtigere Dinge zu tun haben, als diese Luftfilter in Betrieb zu halten“. Wir stimmen dem zu: ganz oder gar nicht. Nehmen wir den Fall „ganz“: Mit Blick auf die dann deutlich nach oben zu korrigierende Summe für die Wartungskosten (nach unseren Berechnungen konservativ mit mindestens 100.000 € zu veranschlagen) ist es umso wichtiger, nun sachlich abzuwägen, welcher Weg auch für unsere Stadtkasse der Gangbarere ist.

Da hinsichtlich der aktuellen Beratungen zu den Sparmaßnahmen ein weiteres 4. Paket mit Einsparungen geschnürt werden muss, wäre die heutige Abstimmung, die einzig besagt, dass die Wartungsverträge erneuert werden, ein falsches Zeichen an die Bürgerschaft. Hier würde ohne die Basis einer Expertise und ohne die Vereinheitlichung von Nutzungsregeln Geld ausgegeben, das möglicherweise an anderer Stelle dringender benötigt wird.

Einlagern keine Option

Wir schließen uns der Argumentation der Verwaltung bezogen auf die zu zahlenden 51.000 € hohen Einlagerungskosten an. Hier würde Geld ausgegeben, das nicht da ist. Umso wichtiger ist es, einen Kompromiss zu finden, der nach aktueller Analyse der Lage nur den oben stehenden Beschlussvorschlag zulässt.

Frühling und Sommer und die damit einhergehende sinkende Infektionsgefahr verschaffen uns etwas Zeit. Die endgültige Entscheidung sollte demnach noch einmal klug und unter Einbezug aller Argumente, die dafür oder dagegen sprechen, zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch – mit Blick in Richtung Winter – in der dritten Ratsperiode getroffen werden.

Danke für eure unermüdliche Geduld

Zum Schluss möchten wir uns bei den Schülerinnen und Schülern bedanken, die tapfer aushalten müssen, dass die Luftfilter weiterhin als Mahnmal einer insbesondere für diese Zielgruppe psychisch sehr belastenden Zeit so oder so den Klassenräumen verweilen werden.

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Bustransfer Dinslakener Grundschulen

Bustransfer Dinslakener GrundSchulen

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzunge bitten wir Sie dem Rat der Stadt Dinslaken am 30.1.2025 ergänzend zur Abstimmung vorzulegen:

  • Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Gespräche mit regionalen Busunternehmen zu führen, um Informationen bezüglich freier Kapazitäten und Kosten für die Beförderung der ab dem Schuljahr 2025/2026 auf das Stadtgebiet zu verteilenden Grundschulschulkinder aus dem Bereich Nord zu ermitteln.

Begründung:

Wie der o. g. Beschlussvorlage und dem beigefügten Statement „Schulentwicklungsplan 2.0“ zu entnehmen ist, ist die Umsetzung der Varianten I-III und V zum Schuljahresbeginn 2025/2026 nicht möglich. Einzig die Variante IV ist realistisch. Ganz nach dem sPD-Motto „Hohle Köpfe, lange Wege“ – oder war es „Kurze Beine, kurze Wege“? Man kommt ja ganz durcheinander bei dem ganzen Hin und Her.

Nach den aktuell vorliegenden Zahlen müssen ab dem genannten Zeitpunkt mindestens 30 Kinder aus dem Bezirk II (Feldmark; Blumenviertel, Lohberg) abgewiesen werden und in Schulen mit freien Kapazitäten in Bezirk I (Innenstadt) und Bezirk III (Hiesfeld) verteilt werden. Damit es nicht nachher heißt „Der Bus ist voll“ oder „Heute kein Verkehr“ (hihi), bedarf es einer frühzeitigen Planung der zu erwartenden Logistik. Das gilt sowohl für die Stadt als Auftraggeber als auch für die Busunternehmen als Auftragnehmer. Und die Finanzplanung wird sich ebenfalls freuen, wenn nicht erst bei Fahrtbeginn der Preis ausgehandelt werden muss.

Anhang:

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Statement „Schulentwicklungsplan 2.0“

sPDcDuBV – 6, setzen! Einfacher lassen sich die Geschehnisse der gemeinsamen Ausschusssitzung des JHA und Schulausschusses am 20.01.2025 wohl nicht zusammenfassen. Ein denkwürdiger Nachmittag, der als weiteres Lehrstück verfehlter Politik in die Annalen eingehen kann. Den Verlauf der Sitzung beschreibt ein Zeitungsartikel ziemlich treffend.

Dank eines Änderungsantrags der Dinslakener Einheitspartei sPDcDuBV meinten die daran Beteiligten allen Ernstes, dass sie eine Lösung gefunden haben. Es sollen demnach im kommende Schuljahr mindestens zwei, besser vier Container für die Klaraschule angeschafft werden.

Hausaufgaben vergessen

Dabei zeigt sich einmal mehr, dass das „Dinslakener Dreigestirn“ seine Hausaufgaben schlecht bis gar nicht gemacht hat und es in den eigenen Reihen eklatant an Fachkompetenz mangelt (Falls es schon zu lange her ist, gerne nochmal die Kinder oder Enkel fragen, was Hausaufgaben sind). Nach einem Blick ins Schulgesetz NRW – das findet man leicht im Internet – und einem Austausch mit schulischem Fachpersonal ergibt sich nämlich folgende Sachlage, die auch schon in der  Berichtsvorlage 1565/2024 aufgeführt ist:

„Die Verwaltung muss bis 31.10.2024 einen entsprechenden Antrag zur dauerhaften Dreizügigkeit sowie ggf. zur Bildung eines Teilstandortes der GGS Klaraschule an der Elisabethschule an die Bezirksregierung stellen.“

Der Kalender sagt: Frist längst verstrichen. Den Antrag konnte die Verwaltung aufgrund der nicht planbaren und bisher ja immer noch nicht entschiedenen räumlichen Situation nicht stellen – dies wurde im Ausschuss auch für alle nachvollziehbar dargelegt.

So weit, so gut. Oder so schlecht? Denn da diese Option nicht umzusetzen ist – und somit auch der Ratsbeschluss aus 12/2023 nicht umgesetzt wird –, haben die üblichen Verdächtigen (natürlich nur) unter sich ausgemacht, dass die Bildung einer Mehrklasse jetzt die Lösung aller Probleme ist.

Die schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Kathrin Stremplowski-Hagedorn, kommentiert das wie folgt: „Liebe sPDcDuBV, leider bzw. zum Glück könnt auch ihr geltende Gesetze nicht umgehen. Wer im Vorfeld den Leitfaden Schulorganisation der Bundesregierung Düsseldorf (S. 46) durchgeblättert hat, hätte gesehen, warum eine Mehrklasse ebenfalls nicht möglich ist.“ Darin steht:

„Eine Mehrklasse liegt vor, wenn in Abweichung von der durch die Schulaufsicht genehmigten Zügigkeit einer Schule die Anzahl der Parallelklassen eines Jahrgangs nur vorübergehend, d. h. höchstens in zwei aufeinander folgenden Schuljahren, desselben Jahrgangs, erhöht wird.“

Die Klaraschule hat jedoch bereits zwei Mehrklassen in den aktuellen Jahrgängen der 2. und 3. Klasse. Somit ist auch diese Idee ein Luftschloss, das binnen Sekunden in sich zusammengefallen ist. Da hat wohl wieder einmal jemand mit einer zu heißen Nadel gestrickt und dabei an der Prüfung der Grundlagen gespart.

Die Partei Die PARTEI Dinslaken fragt sich: Darf so etwas gleich mehreren Personen mit (vermeintlich) langjähriger schulpolitischer Erfahrung passieren? Und das auch noch im Wahlkampf? Tja… „Wir sind Zeuge eines erneuten Bärendienstes an der Glaubwürdigkeit der Dinslakener Lokalpolitik geworden. Die bis heute immer noch nicht mit Fakten begründete Entscheidung, den Modulbau an der Klaraschule abzusägen, zahlt nun ihren Tribut“, so Kathrin Stremplowski-Hagedorn.

Da steht es auch schon

Übrigens steht auch schon in der o. g. Berichtsvorlage 1565/2024 geschrieben, dass die Bildung einer Mehrklasse an der Klaraschule zum Schuljahr 2025/26 nicht möglich sein wird. Die von der Verwaltung im Ausschuss getätigte Aussage, dass der Glaube besteht, eine Mehrklasse schaffen zu können war leider etwas irreführend. Nach 1,5 Stunden kräftezehrender Diskussionen kann man da schonmal etwas durcheinanderbringen – das kurze Blackout sei verziehen.

Es greift nun also Alternative IV der Beschlussvorlage 1639/2024 – die Beibehaltung der Zweizügigkeit an der Klaraschule:

Die Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 12.12.2023 (Vorlage 1274/2023) „zur formalen Festsetzung einer Dreizügigkeit der Klaraschule ab dem Schuljahr 2025/26“.

– Die Aufhebung der vom Rat festgelegten Begrenzung der Aufnahmekapazität bzw. die Erweiterung gemäß Vorlage 1566/2024 wie folgt: „Sofern die Anzahl der schulpflichtigen SuS die unter Punkt 1 festgelegte Aufnahmekapazität von 640 SuS übersteigt und diese auch durch die zusätzliche Bildung einer bzw. mehrerer Mehrklasse(n) an den Grundschulen nicht aufgefangen werden kann, greift die gesetzliche Aufnahmekapazität.“

Übersetzt heißt das: Es bleibt so oder so zweizügig. Wo keine weiteren Kinder für eine Mehrklasse sind, werden auch keine Container benötigt

Das Bestmögliche für Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern

Abschließend möchten wir noch ein Zitat aus der mehrfach erwähnten Ausschusssitzung erwähnt wissen: Von Seiten der sPD, in persona Volker Grans, wurde nämlich in Aussicht gestellt, „dass man erstmal mit den Containern anfängt und dann in Ruhe nochmal die Modulbauweise betrachten könne.“ Ja ne, is klar – Danke für diesen Geistesblitz und den Einblick in die Denkweise eines etablierten Politikers. Da ja für das kommende Schuljahr keine Container benötigt werden, können wir zum Glück den ersten Punkt schnell überspringen. Und bis zum Schuljahr 2026/27 vielleicht endlich mal zur notwendigen Einsicht kommen, um den Modulbau rechtzeitig in Auftrag zu geben!?!

Mit Blick auf die (leider unnötig) fortgeschrittene Zeit und mit dem Ansporn, das Bestmögliche für die Schüler:innen, Lehrer:innen und Eltern in Dinslaken zu realisieren, stellen wir den folgenden Ergänzungsantrag zur Beschlussvorlage 1639/2024 1. Ergänzung:

Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Partei Die PARTEI Dinslaken, Mutter, Tante, Mensch, mit Doppelnamen