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Antrag

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Prüfung der zukünftigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters (Organisationsmodell DIN-Event GmbH)

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Fraktion UBV / Die PARTEI beantragt die zuständigen Ausschüsse empfehlen/beschließen, der Rat der Stadt Dinslaken möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt:

  • eine umfassende Prüfung der derzeitigen Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken sowie des Burgtheaters, unter besonderer Berücksichtigung der Rolle der DIN-Event GmbH, durchzuführen und vorzulegen. Ziel ist die strukturelle Reduzierung des jährlichen städtischen Zuschussbedarfs auf maximal 1,0 Mio. € bis spätestens 2028.
  • Neben dem Status quo mit Wirtschaftlichkeitsnachweis sind des Weiteren folgende Varianten zu prüfen:
    • vollständige Rekommunalisierung als reiner infrastruktureller Eigenbetrieb (ohne eigene Veranstaltertätigkeit)
    • Teilprivatisierung durch Ausgliederung der Veranstalterfunktion
    • vollständige Privatisierung im Rahmen eines Konzessions- oder Pachtmodells
  • Für jede Variante sind darzustellen:
    • jährliche Gesamtkosten inkl. Personal- und Overheadkosten
    • Zuschussbedarf der nächsten 5 Jahre
    • Kapitalbindung und Abschreibungen
    • Risikoübernahme durch die Stadt
    • Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (Ergebnis- und Finanzrechnung)
    • beihilferechtliche und kommunalrechtliche Bewertung (§ 107 GO NRW)
  • Zusätzlich ist ein interkommunaler Vergleich mit mindestens drei strukturell vergleichbaren Mittelstädten in NRW vorzulegen (kleiner Tipp: Meschede hat eine vergleichbare Halle, aber mit deutlich weniger Bezuschussung).
  • Die Ergebnisse sind dem Rat innerhalb von 9 Monaten, spätestens in der Dezembersitzung, zur Entscheidung vorzulegen. Die Prüfung hat unter Berücksichtigung der Vorgaben der GO NRW, des NKF (Neues Kommunales Finanzmanagement) und der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze (§ 75 GO NRW) zu erfolgen.

Begründung:

Dinslaken hat eine neue Währung

Haushaltsbelastungen werden inzwischen nicht mehr in Euro diskutiert, sondern in Hebesatzpunkten der Grundsteuer. Zumindest dann, wenn es politisch opportun ist.

Bei der Eishalle wurde vorgerechnet: Die Belastung entspricht rund 70 Hebesatzpunkten.

70 Punkte – das klingt dramatisch.
70 Punkte – das rechtfertigt Grundsatzdebatten.
70 Punkte – das ist haushaltspolitischer Endgegner.

Aber Moment…

Es gibt ja noch die Stadthalle Dinslaken. Und die wird betrieben von der städtischen Tochter DIN-Event GmbH. Diese Gesellschaft wird – je nach Jahr – mit 1,3 bis 2,1 Millionen Euro bezuschusst. Tendenz eher steigend als sinkend.

Wenn wir die neue Dinslakener Leitwährung anwenden, reden wir hier – je nach Rechenmodell – von 70 bis 100 Hebesatzpunkten.

Mit anderen Worten: Wenn 70 Punkte bei der Eishalle eine Systemfrage sind, dann sind bis zu 100 Punkte bei der Stadthalle mindestens eine Strukturfrage.

Konsolidierungspotenzial – oder anders gesagt: Hebesatzpunkte, die noch auf der Straße liegen

Angenommen, es gelänge, die jährliche Bezuschussung der DIN-Event auf 1 Million Euro zu begrenzen. Dann ergäbe sich – konservativ gerechnet – über fünf Jahre ein Konsolidierungspotenzial zwischen 1,5 und 5,5 Millionen Euro.

In Dinslakener Dimensionen entspricht das:

  • einer halben Grundschule,
  • mehreren Jahren Straßen- und Kanalsanierung,
  • oder der realistischen Möglichkeit, freiwillige Leistungen – etwa Musikschulen oder Kulturentwicklungsmaßnahmen wie den Kulturentwicklungsplan – gezielt zu sichern, statt sie reflexartig zu kürzen.

Anders formuliert: Wir diskutieren über Einsparungen – und subventionieren gleichzeitig ein kommunales Veranstaltungsunternehmen im siebenstelligen Bereich.

Die eigentliche Frage

Es geht nicht um Kultur.
Es geht um Struktur.

Wenn eine Kommune freiwillige Leistungen überprüft, Gebühren erhöht und Standards senkt, muss sie sich auch fragen:

Muss sie zugleich als Veranstalterin im kommerziellen Eventmarkt auftreten?

Die Stadthalle als Infrastruktur ist das eine. Die dauerhafte Bezuschussung einer kommunalen Eventagentur ist das andere. Wenn wir Belastungen künftig in Hebesatzpunkten messen, dann sollten wir diese Messlatte auch überall anlegen.

Also: Zeit, sich das System Stadthalle/DIN-Event unter haushaltswirtschaftlichen Gesichtspunkten genauer anzusehen.

1.     Haushaltsrealität vor Veranstaltungsglanz

Das Ziel dieses Prüfauftrags ist ausdrücklich keine kulturpolitische Reduktion, sondern eine strukturelle Haushaltsklarheit.

Eine Kommune im Konsolidierungsmodus sollte sich auf drei Fragen konzentrieren:

  1. Welche Aufgaben sind gesetzlich verpflichtend?
  2. Welche Aufgaben dienen eindeutig der Daseinsvorsorge?
  3. Wo tritt die Stadt als Marktteilnehmer auf?

Eine saubere Trennung zwischen Infrastruktur und unternehmerischer Tätigkeit kann:

  • Risiken reduzieren
  • Zuschussbedarfe transparent machen
  • den städtischen Haushalt planbarer gestalten
  • Kapitalbindung verringern

Wenn eine Veranstaltung wirtschaftlich tragfähig ist, kann sie auch ohne kommunale Defizitabsicherung oder Bezuschussung stattfinden. Wenn sie nicht tragfähig ist, muss politisch entschieden werden, ob sie als freiwillige Leistung bezuschusst werden soll.

Derzeit verschwimmen diese Ebenen.

Die Stadt Dinslaken befindet sich in einer Phase struktureller Haushaltsanspannung. Pflichtaufgaben wachsen, freiwillige Leistungen geraten unter Rechtfertigungsdruck, und der politische Diskurs dreht sich regelmäßig um Einsparpotenziale im vier- bis sechsstelligen Bereich und Steuererhöhungen.

Vor diesem Hintergrund stellen sich schlichte, aber unbequeme Fragen:

Muss eine strukturell defizitäre Kommune gleichzeitig als Konzert- und Eventagentur auftreten?

Ist der Betrieb einer kommerziellen Konzert-/Eventagentur originäre Aufgabe einer überschuldeten Kommune?

Während an anderer Stelle über Personalreduzierungen, Gebührenerhöhungen und Investitionsverschiebungen diskutiert wird und der Kulturentwicklungsplan aufgrund der vermeintlichen Kosten faktisch tot ist, betreibt die Stadt über die DIN-Event GmbH eine Gesellschaft, die nicht nur Infrastruktur verwaltet, sondern selbst im kommerziellen Veranstaltungsmarkt tätig ist und jährlich mit Millionenbeträgen bezuschusst wird.

Formal handelt es sich um eine städtische Gesellschaft. Faktisch agiert sie jedoch wie:

  • eine Konzert-/Eventagentur
  • ein kommerzieller Hallenbetreiber
  • ein Ticketvermarkter
  • ein Event-Gastronomiebetrieb
  • teilweise selbst als Veranstalter mit eigenem Risiko

Damit ist sie kein rein infrastruktureller Betrieb, sondern einmarktwirtschaftlich tätiges Unternehmen im Wettbewerb mit privaten Anbietern unter dem Deckmäntelchen der kommunal-kulturellen Daseinsvorsorge.

Und genau hier liegt die haushaltsrechtliche Brisanz.

Der Betrieb der Stadthalle Dinslaken als öffentliche Versammlungsstätte kann zweifellos als Teil kommunal-kultureller Daseinsvorsorge interpretiert werden.

Die eigenständige Veranstaltertätigkeit – inklusive wirtschaftlichem Risiko, Marktpositionierung und Programmverantwortung – hingegen entspricht dem Geschäftsmodell privater Konzert-/Eventagenturen.

Wir haben also eigentlich keine DIN-Event, sondern eine DIN-Eventuell:

Eventuell Infrastrukturbetreiber, eventuell Konzert-/Eventagentur, eventuell Daseinsvorsorgerin, eventuell quersubventioniert, eventuell in Konkurrenz zu kommunalen Ehrenamtler*innen und Kultur. Nur eins kann ausgeschlossen werden: Dass sie sich in naher oder ferner Zukunft selbst tragen kann. Aber eventuell kann das ja doch noch funktionieren. Eventuell mit einem anderen Modell – daher der Prüfauftrag.

Aber weiter zum nächsten Aspekt der kommunalwirtschaftsrechtlichen Grundfrage.

2.     Kommunalwirtschaftsrechtliche Grundfrage

Nach § 107 GO NRW gilt: Kommunen dürfen sich wirtschaftlich nur betätigen, wenn

  • ein öffentlicher Zweck vorliegt
  • der Zweck nicht ebenso gut durch Private erfüllt wird
  • die Betätigung verhältnismäßig ist

Eine weitere Frage lautet also:

Ist eine kommunale Konzert-/Eventagentur ein öffentlicher Zweck – oder ein Geschäftsmodell?

Denn:

  • Kommerzielle Konzert-/Eventveranstaltungen
  • Comedy
  • Firmenmessen
  • Tourneeproduktionen

werden überall in NRW von privaten Betreibern durchgeführt – ohne kommunale Zuschüsse. Die Durchführung von Konzerten, Comedy-Programmen oder Tourneeformaten ist in Nordrhein-Westfalen nachweislich kein Marktversagenstatbestand.

Private Veranstalter übernehmen diese Leistungen landesweit – auch in Mittelstädten vergleichbarer Größe.

Da die DIN-Event(uell) strukturelle Defizite erwirtschaftet, wäre zu prüfen, ob hier eine dauerhafte kommunale Risikotragung eines marktwirtschaftlichen Geschäftsmodells erfolgt.

3.     Haushaltsproblem: Subventionierter Wettbewerb

Wenn die DIN-Event(uell):

  • kommerzielle Veranstaltungen durchführt
  • Defizite über den städtischen Haushalt ausgleichen lässt
  • Personal über städtische Strukturen absichert

entsteht folgende Konstellation:

  • Öffentliche Mittel stabilisieren ein Unternehmen, das im Wettbewerb zu privaten Konzert-/Eventagenturen steht oder stehen könnte.

Das ist politisch angreifbar, wirtschaftlich fragwürdig – und im HSK-Kontext kaum vermittelbar. Die Stadt Dinslaken befindet sich im strukturellen Haushaltsdefizit und unterliegt den Zwängen der Haushaltssicherung.

In dieser Situation ist besonders zu prüfen:

  • Werden Defizite der DIN-Event(uell) mittelbar oder unmittelbar durch den städtischen Haushalt getragen?
  • Werden wirtschaftliche Risiken kommunal abgesichert?
  • Ist eine marktneutrale Kalkulation sichergestellt?

Eine dauerhafte Defizitabdeckung bei gleichzeitiger kommerzieller Markttätigkeit führt zu einer Wettbewerbsverzerrung und widerspricht dem Grundsatz sparsamer Haushaltsführung (§ 75 GO NRW).

4. Fazit

Die Stadt Dinslaken leistet sich:

  • ein strukturelles Haushaltsdefizit
  • ein Haushaltssicherungskonzept (bald)
  • steigende Personalausgaben
  • wahrscheinlich eine Erhöhung der Grundsteuer
  • und zusätzlich eine eigene Konzert-/Eventagentur

Man könnte fast meinen, die Kommune plane eine Expansion ins Tourneegeschäft. Während private Veranstalter mit Eigenkapital, Insolvenzrisiko und Marktlogik arbeiten, genießt die DIN-Event(uell) den Charme der kommunalen Rückversicherung.

Das ist nicht Kulturförderung. Das ist kommunales Unternehmertum mit Steuergeld-Airbag.

Wenn die DIN-Event(uell) wirtschaftlich erfolgreich ist, braucht sie keine Bezuschussung. Wenn sie ohne Bezuschussung Defizite macht, sollte sie nicht als kommerzieller Veranstalter auftreten.

Das derzeitige Modell vereint zwei Funktionen:

  1. Infrastrukturbetreiber
  2. Veranstaltungsunternehmen

Diese Doppelfunktion führt zu:

  • intransparenter Risikoverteilung
  • unklarer Zuschussstruktur
  • Vermischung von öffentlichem Auftrag und Markttätigkeit

Entweder ist die DIN-Event(uell) ein gewinnorientiertes Unternehmen – dann darf keine strukturelle Defizitabsicherung/Bezuschussung erfolgen. Oder es handelt sich um einen reinen Infrastrukturdienstleister – dann ist die Veranstalterrolle entbehrlich.

Beides gleichzeitig ist haushalts- und ordnungspolitisch widersprüchlich.

In Zeiten steigender Pflichtausgaben, wachsender Soziallasten und begrenzter Investitionsspielräume stellt sich die Frage der Prioritätensetzung.

Der Rat muss entscheiden, ob:

  • freiwillige Leistungen mit unternehmerischem Risiko weiterhin städtisch getragen werden sollen oder
  • eine klare wirtschaftliche Neuordnung erfolgt.

Kommunale Selbstverwirklichung im Konzertgeschäft ist kein Pflichtbestandteil der Daseinsvorsorge.

In Zeiten, in denen über jede freiwillige Ausgabe intensiv debattiert wird, wirkt es widersprüchlich, gleichzeitig eine kommunale Konzert-/Eventagentur im Wettbewerb zu privaten Anbietern zu betreiben. (An dieser Stelle erwähnen wir nicht noch einmal die Eishalle und den Kulturentwicklungsplan).

Es geht nicht um Kulturabbau. Es geht um Rollenklärung.

Die Stadt kann:

  • Vermieterin sein
  • Förderin sein
  • Regulatorin sein

Aber sie muss nicht zugleich Konzert-/Eventveranstalterin sein.

Und was würde die GPA NRW wohl sagen?

Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen ist nicht bekannt für kulturfeindliche Tendenzen, wohl aber für eine gewisse Leidenschaft für Kennzahlen, Vergleichsringe und strukturelle Haushaltsklarheit.

Typische Feststellungen der GPA in vergleichbaren Prüfberichten lauten sinngemäß:

  • Freiwillige Leistungen sind kritisch zu hinterfragen.
  • Wirtschaftliche Betätigungen sind auf Erforderlichkeit zu prüfen.
  • Defizitäre Beteiligungen bedürfen klarer Zieldefinition.
  • Kommunale Unternehmen dürfen keine dauerhaften strukturellen Zuschussbetriebe ohne strategische Steuerung sein.

Mit anderen Worten:

Die GPA fragt nicht, ob ein Konzert schön war. Sie fragt, ob es sich die Kommune leisten kann.

Und genau hier setzt dieser Prüfauftrag mit der Einbringung folgender Beispiel-Modelle an:

Rekommunalisierung oder Privatisierung – beides ist klarer als der Status quo

Modell 1: Reines Infrastrukturmodell

  • Stadt betreibt Gebäude
  • Vermietung zu kostendeckenden Konditionen
  • Kein eigenes Veranstaltungsrisiko
  • Kein Programmbetrieb durch die GmbH
  • Stadt bezuschusst lediglich Veranstaltungen von Vereinen, Schulen etc.

Vorteil:

  • klarer öffentlicher Zweck
  • kein Wettbewerbsproblem
  • reduzierte Personalstruktur
  • transparente Kosten

Modell 2: Konzessionsmodell

  • Ausschreibung des kompletten Betriebs
  • Privater Betreiber trägt wirtschaftliches Risiko.
  • Stadt zahlt ggf. definierte Kulturpauschale.
  • Laufzeit 5–10 Jahre

Vorteil:

  • planbare Kosten
  • keine Bezuschussung
  • Professionalisierung durch Marktakteur
  • Vielleicht verdient die Stadt sogar Geld?

Modell 3: Verpachtung + Eventfreiheit

  • Stadthalle wird verpachtet.
  • Burgtheater separat auf Anfrage vergeben (Freilicht AG!)
  • Stadt beschränkt sich auf ordnungsrechtliche Rolle.

Die Stadt wird Vermieter – nicht Veranstalter.

Ales in allem also viele gute Gründe für diesen Prüfantrag.

Wer das hier liest: Glückwunsch, Du hast Dich durch 8 Seiten Prüfantrag der Fraktion UBV / Die PARTEI gekämpft!