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Ruhe jetzt!

Manchmal fasst man sich im Stadtrat nur an den Kopf, wenn man die Entscheidungen der einzelnen Mitglieder anschaut. Ist es vorgespielte Vernunft oder regiert doch eher der Zufall? Die Bereitschaft zur Einarbeitung und Vorbereitung scheint in jedem Fall nicht überall Aufstellungskriterium gewesen zu sein. Frank hat mit mehreren Redebeiträgen sein Bestes gegeben, um hier und da das Licht anzuschalten. Eins vorweg: Erleuchtung gab es leider selten.

Uns bleibt die hartnäckige Hoffnung, dass doch irgendwann der Lichtschalter gefunden wird. Wir helfen weiter bei der Suche!

Die drei Redebeiträge:
DIN-Event-Prüfantrag
Masterplan Wels
Strategische Hochschulkooperation


DIN-Event-Prüfantrag: Zukunftsfähige Organisations- und Betriebsstruktur der Stadthalle Dinslaken und des Burgtheaters

„Herr Bürgermeister, meine Damen und Herren,

es gibt Dinge, die versteht man offenbar erst nach einer teuren Studie. Zum Beispiel, warum man für einen Prüfauftrag, der ausdrücklich keine externe Vollberatung verlangt, angeblich erst einmal externe Hilfe einkaufen müsste. Die Verwaltung hält unseren Antrag für zu umfangreich, zu ressourcenintensiv und zur falschen Zeit gestellt.

Das ist eine bemerkenswerte Begründung: Die Sache sei so kompliziert, dass man besser nicht genauer hinschaut. Das ist ungefähr so, als würde man die Motorkontrollleuchte abkleben, weil die Werkstattrechnung fünfstellig werden könnte. Aber genau das beantragen wir nicht. Wir beantragen keine externe Mammutberatung, keine sofortige Strukturreform und keine Privatisierung der Kultur. Wir wollen einen kompakten Bericht aus vorhandenen Daten: Jahresabschlüsse, GPA-Kennzahlen, Beteiligungsberichte und das, was die Stadt bereits weiß. Was nicht bekannt ist, darf gern als Datenlücke gekennzeichnet werden.

Dafür braucht es keinen goldgerahmten Gutachterbericht mit dem Titel „Überraschung: Es kostet Geld“. Worum geht es also? Die Stadt besitzt die Infrastruktur. Die DIN-Event GmbH betreibt Einrichtungen und übernimmt zugleich Veranstaltungsfunktionen. Nach dem Grundsatzbeschluss zur Bündelung soll sie künftig noch stärker im Mittelpunkt stehen. Das kann sinnvoll sein. Es kann auch Nachteile haben. Beides darf man prüfen, bevor aus einer Organisationsentscheidung eine kommunale Naturkonstante wird.

Die Verwaltung sagt, während der Umorganisation sei eine weitere Prüfung kontraproduktiv. Wir sagen: Gerade während einer Veränderung sollte man wissen, was man erreichen will. Sonst ist „Synergie“ nur das freundliche Wort für „Wir hoffen, dass es am Ende irgendwie billiger wird“. Außerdem sollen die innerbetrieblichen Optimierungen der DIN-Event im Aufsichtsrat weiterlaufen. Sehr gut. Wir wünschen jeder Optimierung viel Erfolg.

Aber eine Maßnahme, die im Aufsichtsrat besprochen wird, ist noch kein Nachweis dafür, dass der städtische Zuschussbedarf dauerhaft sinkt. Der Rat braucht nicht jede interne Excel-Zelle. Er braucht aber die Ergebnisse: Was wurde umgesetzt? Welche Einsparung wird erwartet? Reicht das? Und welche Kosten und Risiken bleiben trotzdem bei der Stadt?

Unser Antrag verlangt einen kompakten Vergleich: den Status quo mit Optimierung, ein infrastrukturbasiertes Vermietungsmodell, eine Trennung von Infrastruktur und Veranstalterfunktion sowie Kooperationen oder Konzessions- und Pachtmodelle. Für jede Variante sollen dieselben Fragen beantwortet werden: Wie hoch wäre der Zuschussbedarf? Wie viel Personal wird benötigt? Welches wirtschaftliche Risiko trägt die Stadt? Was bedeutet das für Haushalt?

Das ist keine Vorentscheidung für ein Modell. Es ist eine Entscheidung gegen Blindflug. Niemand beantragt, das Burgtheater morgen in ein Lager für Aktenordner umzuwandeln. Auch § 107 der Gemeindeordnung ist kein Zauberstab, mit dem man automatisch jede Gesellschaft wegprüft. Die rechtliche Einordnung hängt von den konkreten Tätigkeiten ab. Genau deshalb ist es vernünftig, sie kurz und nachvollziehbar darstellen zu lassen, statt mit großen Rechtsbehauptungen um sich zu werfen.

Die Vorlage sagt: Es fehlen Ressourcen, es fehlt Know-how, und die DIN-Event wird gerade neu in Stellung gebracht. Unser Antrag sagt: Dann begrenzen wir den Auftrag, nutzen vorhandene Informationen und machen die laufenden Veränderungen messbar. Eine Ablehnung beantwortet keine dieser Fragen. Sie verschiebt sie lediglich in die Zukunft – vermutlich in die nächste Vorlage, dann mit noch mehr Seiten und einer noch längeren Begründung, warum diesmal leider keine Zeit zum Prüfen ist.

Deshalb bitten wir den Rat, dem Ablehnungsvorschlag nicht zu folgen und unseren Prüfauftrag anzunehmen. Nicht gegen die DIN-Event. Nicht gegen Kultur. Sondern für Transparenz, Steuerungsfähigkeit und einen Haushalt, in dem man wenigstens weiß, wofür das Geld arbeitet. Vielen Dank.

  • § 107 GO NRW – Zulässigkeit wirtschaftlicher Betätigung: Regelt, unter welchen Voraussetzungen eine Gemeinde wirtschaftlich tätig werden darf. Zentral sind ein öffentlicher Zweck, ein angemessenes Verhältnis zu Leistungsfähigkeit und Bedarf sowie der Vorrang eines privaten Anbieters, wenn dieser den Zweck ebenso gut und wirtschaftlich erfüllen kann. Die Vorschrift enthält außerdem Sonderregeln, unter anderem für bestimmte Bereiche und Tätigkeiten außerhalb des Gemeindegebiets.
    Amtliche GO NRW, Fassung ab 1. Januar 2026
  • § 122 GO NRW – Beanstandungs- und Aufhebungsrecht: Gibt der Kommunalaufsicht Mittel an die Hand, um rechtswidrige Rats- oder Ausschussbeschlüsse beziehungsweise rechtswidrige Anordnungen des Bürgermeisters zu beanstanden und gegebenenfalls aufheben zu lassen. Eine Beanstandung hat grundsätzlich aufschiebende Wirkung.
    § 122 GO NRW – amtlicher Gesetzestext

Zusammenhang: § 107 liefert den materiellen Maßstab dafür, ob eine kommunale wirtschaftliche Betätigung rechtmäßig ist. § 122 kann für die Kommunalaufsicht relevant werden, wenn ein Ratsbeschluss zu einer solchen Betätigung gegen das geltende Recht verstößt.

Unser Antrag
Beschlussvorlage der Verwaltung


Masterplan Wels: Zukunftsorientierte Regulierung des Fischbestandes im Ententeich

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Verwaltung empfiehlt, unseren Antrag „Masterplan Wels 2030“ abzulehnen. Immerhin: Wir haben vorausschauend geplant. Nicht nur bis zur nächsten Sitzung, sondern gleich bis 2030. Und ja, im Antrag taucht sogar ein Hai auf. Das war ausdrücklich die Ausbaustufe für später – wenn wir Salzwasser, „Dinslaken Bay“ und einen etwas größeren Haushalt geklärt haben.

Im Ernst: Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Ententeich nur etwa anderthalb Meter tief ist und keinen weichen Gewässergrund hat. Das nehmen wir selbstverständlich ernst. 2023 wurden außerdem rund 8.350 Fische umgesetzt, und der Teich wird entschlammt. Wenn fast ein ganzes Fußballstadion voller Fische umziehen musste, darf man aber wohl fragen, ob wir die Sache jetzt wirklich abhaken können.

Die Verwaltung sagt: Ein Wels passt nicht in diesen Teich. Die dem Antrag beigefügte biologische Beurteilung von Dr. Florian Borutta kommt zu einer anderen Einschätzung. Das ist kein Grund, morgen heimlich einen Wels einzusetzen. Es ist aber ein ziemlich guter Grund, beide Einschätzungen erst einmal miteinander ins Gespräch zu bringen – bevor wir den Antrag ins Wasser fallen lassen.

Ich beantrage deshalb, die Beratung in die nächste Sitzungsfolge zu vertagen und Dr. Florian Borutta dort anzuhören. Dann kann er sein Gutachten erläutern und unsere Fragen beantworten. Danach entscheiden wir fundiert – und wissen vielleicht auch, ob der „Masterplan Wels 2030“ einen Hauptdarsteller bekommt oder ob der Wels vorerst weiter nur in unserer Rede schwimmt. Ich bitte Sie, der Vertagung zuzustimmen.“

Unser Antrag
Beschlussvorlage der Verwaltung


Strategische Hochschulkooperationen und Einsatz von Werkstudent:innen zur Haushaltskonsolidierung und Verwaltungsmodernisierung

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,

manchmal erleben Anträge eine bemerkenswerte Verwaltungsmodernisierung: Man reicht eine Frage ein – und bekommt eine ausführliche Antwort auf eine etwas andere Frage zurück. Unser Antrag wollte prüfen lassen, ob und wie die Stadt Studierende strategisch einbinden kann: als Werkstudierende, im Praxissemester, im dualen Studium oder mit Abschlussarbeiten. Und zwar mit ganz konkreten Fragen: Wo könnte Unterstützung sinnvoll sein? Lassen sich Projektstaus abbauen, Digitalisierung beschleunigen oder externe Gutachterkosten verringern? Was machen andere Kommunen? Welche Voraussetzungen braucht es?

Die Verwaltung berichtet nun erfreulicherweise von bestehenden Kooperationen – von Rettungsingenieurwesen über Soziale Arbeit bis zum Corporate Design in Lohberg. Das ist gut. Aber der Nachweis, dass es bereits einzelne Kooperationen gibt, beantwortet noch nicht die Frage, ob daraus ein systematisches, strategisch nutzbares Programm werden kann. Wir wollten eine Landkarte möglicher Wege. Bekommen haben wir vor allem eine Bestandsaufnahme bereits besuchter Haltestellen.

Besonders ausführlich fällt die Definition der Werkstudierenden aus: echte Arbeitnehmende, Arbeitszeitgrenzen, Befristung, Tarifrecht, Betreuung, Haushaltsgrundsätze. Das ist alles wichtig – nur war unser Antrag eben nicht: „Bitte stellen Sie möglichst viele Werkstudierende ein.“ Wir haben ausdrücklich mehrere Formen der Zusammenarbeit genannt.

Wenn jemand nach einem Werkzeugkasten fragt, ist es zwar nützlich zu erklären, warum ein bestimmter Schraubenschlüssel kompliziert in der Anwendung ist. Es ersetzt aber nicht die Prüfung, welche Werkzeuge für die Aufgabe überhaupt passen.

Und die Vorlage sagt am Ende selbst: Projektbezogen könnte ein Einsatz bei geringerem Personalbedarf von ungefähr 0,5 VZÄ möglich sein. Aha – also nicht völlig ausgeschlossen. Genau deshalb wollten wir die Möglichkeiten, Grenzen und Voraussetzungen systematisch prüfen lassen, statt sie vorsorglich mit dem Etikett „umfassender Einsatz kommt nicht in Betracht“ wieder einzupacken.

Wir verlangen weder, dass Studierende Fachkräfte ersetzen, noch dass sie hoheitliche Aufgaben übernehmen. Wir bitten um eine belastbare Prüfung, ob klar umrissene Projekte unterstützt, externe Kosten vermieden und Nachwuchskräfte gewonnen werden können – und was das organisatorisch und finanziell tatsächlich bringt.

Kurz gesagt: Die Verwaltung hat gezeigt, dass Dinslaken schon Kontakte zu Hochschulen hat. Wir wollten wissen, ob daraus mehr werden kann als eine Reihe guter Einzelfälle. Die Antwort darauf steht noch aus. Deshalb sollten wir nicht die Stellungnahme für die Prüfung halten – sondern endlich die Prüfung beauftragen.“

Unser Antrag
Beschlussvorlage der Verwaltung

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Statement GGS Klaraschule

 

Nach der Lektüre der „Beschlussvorlage 157/2026“ haben wir uns doch sehr gewundert. Will man unsere Fragen nicht beantworten – oder kann man es schlicht nicht? Wir haben am 9. März, also vor gut 2 Monaten, nach den konkreten Plänen der Verwaltung gefragt: Was passiert mit den Kindern, die wegen der vorgesehenen Zweizügigkeit keinen Platz an der GGS Klaraschule bekommen? Welche Alternativen gibt es? Und wie soll sichergestellt werden, dass diese Kinder weiterhin wohnortnah und unter vertretbaren Bedingungen beschult werden? Genau dazu hätten wir gern Antworten – und zwar bevor wichtige und zukunftsweisende Entscheidungen getroffen werden.

Gefragt haben wir auch nach den Kosten einer möglichen Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu umliegenden Schulen. Bekommen haben wir Verweise auf alte Vorlagen. Das ist ungefähr so hilfreich, als würde man nach den aktuellen Benzinpreisen fragen und eine Tankquittung von vor zwei Jahren erhalten. Uns interessiert nicht, was Schülerbeförderung irgendwann einmal gekostet hat. Uns interessiert, was sie heute kostet. Wer Entscheidungen auf Basis veralteter Daten trifft, handelt grob fahrlässig gegenüber dem städtischen Haushalt. Das Prinzip Hoffnung muss endlich Platz machen für solide Kalkulationen. Alles andere ist nicht mehr als ein unseriöses Ausweichmanöver.

Besonders bemerkenswert ist die Begründung, Informationen hätten wegen fehlender personeller Ressourcen nicht ermittelt werden können. Gleichzeitig wird seit Monaten immer wieder auf die ausstehende Haushaltsfreigabe verwiesen, die vieles blockiere. Da drängt sich schon die Frage auf, wofür die Zeit in bestimmten Bereichen in der Zwischenzeit genutzt wurde. Denn wenn man schon weniger handeln kann, hätte man doch die Grundlagen für eine fundierte Entscheidung zusammentragen können. Stattdessen erfahren wir nur, warum Antworten fehlen.

Es entsteht der Eindruck, dass mehr Aufwand in die Erklärung eben jener fehlenden Antworten investiert wurde als in deren Ausarbeitung. Und, das möchte ich nochmal betonen, wir reden hier ja nicht über eine Nebensächlichkeit, sondern über Kinder, Familien und Schulen, die längst am Limit sind. Die Lage ist allseits bekannt, der Handlungsbedarf ebenfalls. Wo hakt es denn nun? Wo sind aktuelle Zahlen, klare Pläne und der erkennbare Wille, gemeinsam Verantwortung zu übernehmen? Wer so arbeitet, darf sich nicht wundern, wenn in Politik und Öffentlichkeit der Eindruck entsteht, dass die Verwaltung bestimmte Themen nicht ernsthaft angeht – aus Gründen, die vermutlich noch in der hausinternen Umlaufmappe „Dringend – irgendwann“ liegen.

Die Kinder, ihre Eltern und wir als politische Vertretung haben Anspruch auf mehr als Ausflüchte. Wir brauchen Planungssicherheit für die Bildungsbiografien des Nachwuchses – die Verwaltung liefert nur ein organisatorisches Achselzucken. Wenn Antworten auf vermeintlich einfache Fragen inzwischen schon als besondere Serviceleistung gelten, dann sind wir hier offenbar in der Champions League der Verwaltungskommunikation angekommen. Leider ist Dinslaken aber nicht Champions League, sondern eher sowas wie KFC Uerdingen oder Rot Weiß Oberhausen – Fans der genannten Clubs mögen mir den Vergleich bitte verzeihen. Und leider hilft gut verpacktes Ausweichen weder den Kindern noch den Familien noch den Schulen weiter. Nochmals: Was wir brauchen, sind keine kunstvoll begründeten Leerstellen, sondern belastbare Zahlen, konkrete Lösungen und Entscheidungen, die diesen Namen auch verdienen.

Wir als Fraktion UBV/Die PARTEI plädieren daher ausdrücklich dafür, die Beschlussvorlage abzulehnen. Darüber hinaus bitten wir darum, die Zahlen der Beschäftigten der Verwaltung im „Fachdienst 6.1 – Schule und Sport“, inklusive Krankenstand im Monat Mai 2026, zu übermitteln und dem Protokoll beizufügen. Falls dies nicht möglich ist, werden wir hierzu in der kommenden Woche eine schriftliche Anfrage stellen.

Danke!

Kathrin Stremplowski-Hagedorn
Schulpolitische Sprecherin der Fraktion UBV/Die PARTEI

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Fördermanagement ausbaufähig!?!

Unser sportpolitischer Sprecher Dirk Wübbels zeigt der Nichtbewilligung der Fördermittel für die Sportanlage Lohberg die rote Karte: „Wir bedauern sehr, dass wir in der aktuellen Förderrunde nicht berücksichtigt werden. So bleibt die Anlage in Lohberg wohl weiterhin ein zeitgeschichtliches Denkmal mit einem frei interpretierbaren Zustand der Infrastruktur.“

Besonders irritierend ist, dass im Rahmen des Förderantrags möglicherweise Unterlagen/Inhalte fehlten oder zumindest unterschiedlich gelesen wurden – je nachdem, ob man gerade in Berlin, im Rathaus oder im Paralleluniversum der Verwaltungskommunikation nachfragt. „Sollte hier tatsächlich etwas schiefgelaufen sein, wäre das natürlich äußerst unglücklich. Sollte nichts schiefgelaufen sein, wäre es zumindest konsequent unklar“, beschreibt Dirk die Sachlage.

Die Fraktion UBV/Die PARTEI fordert eine lückenlose Offenlegung aller mit dem Förderantrag zusammenhängenden Vorgänge. Wird der Dinslakener Antrag auch in den kommenden Förderrunden der „Sportmilliarde“ nicht berücksichtigt, stellt sich die Frage: Was hätte man konkret besser machen müssen? Dirk: „Es wäre ja nicht das erste Mal, dass es in Dinslaken gewisse Baustellen bei dem Thema gibt. Es wäre nicht das erste Mal, dass bestimmte Bereiche der Verwaltung Förderanträge suboptimal durch den bürokratischen Hindernisparcours begleiten.“

Dass der Bundestagsabgeordnete Sascha Wagner mit seiner verfrühten Äußerung in der Öffentlichkeit übers Ziel hinausgeschossen ist und außer für Unruhe für nichts gesorgt hat, sollte allen klar sein. #klassikernummereins Auch die Presse möchten wir in diesem Zuge und auch im Allgemeinen bitten, künftig erstmal locker ein- und auszuatmen und die allgemeine Sachlage abzuwarten, bevor es zum Schnellschuss kommt. #klassikernummerzwei Die Bürgerinnen und Bürger brauchen gerade in der aktuell unsicheren Haushaltslage und bei einem Stimmungsbarometer, das durchaus schonmal höher ausgeschlagen ist, von allen Beteiligten sachlich geordnete Informationen.

Nichts zu danken, vielen Dank!